Jugendschöff*innen gesucht!
Bewerbungsfrist bis 31. März 2023 verlängert! Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden Jugendschöff*innen gesucht!
Bewerbungsfrist verlängert bis 31. März 2023
Engagierte Münchner Bürger*innen als Jugendschöff*innen gesucht

Die Aufgabe der Jugendschöff*innen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die berufsmäßigen Richter*innen zu unterstützen.
Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Dabei stehen sie während der Hauptverhandlung grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichter*innen.
Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöff*innen erstreckt sich in der Regel auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr.
Auch gegenwärtig amtierende Jugendschöff*innen können sich zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt Jugendschöff*innen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 31. März 2023 beim Stadtjugendamt München um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben, über die der Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt München abstimmen wird.
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
- bei Amtsantritt (01. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- Erfahrung in der Jugenderziehung haben, bspw. als Eltern, Ausbilder*in oder in der Jugendarbeit
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- in der Landeshauptstadt München wohnen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht in Vermögensverfall geraten sind
Bitte bewerben Sie sich mittels der beiden Formulare. Siehe unten.
Senden Sie Ihre Bewerbung spätestens bis zum 31. März 2023 per E-Mail
an jugendschoeffen.soz@muenchen.de
oder per Post an
Stadtjugendamt München
S-II-L/R
Luitpoldstr. 3
80335 München
Bei Rückfragen können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 089 233-49501 melden.