Neuer Schutz für Schwangere tritt in Kraft
Ein neues Gesetz tritt in Kraft, das Schwangere vor Gehsteigbelästigungen schützen soll.
Neuer Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen tritt in Kraft
Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt heute ein neues Gesetz in Kraft, das Schwangere vor Gehsteigbelästigungen schützen soll. Auch Dank der Initiativen von Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek wurde diese wichtige Regelung auf den Weg gebracht. Gemeinsam forderten sie in einem Brief an das Justizministerium nachdrücklich, Schwangere und das Fachpersonal vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen.
Das neue Gesetz verbietet verschiedene Formen der Belästigung im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu gehören das absichtliche Erschweren des Betretens durch Hindernisse, das Aufdrängen von Meinungen sowie erheblicher Druck und die Verbreitung bestimmter falscher Tatsachenbehauptungen oder Inhalte, die offensichtlich geeignet sind, bei einer Schwangeren unmittelbare emotionale Reaktionen wie insbesondere Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle auszulösen. Verstöße gegen diese Vorschriften gelten künftig als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Dominik Krause, 2. Bürgermeister von München: „Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein wichtiger Meilenstein für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen. Wir müssen sicherstellen, dass Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit respektiert und geschützt werden. Ich danke Dr. Hanna Sammüller-Gradl und Beatrix Zurek, dass sie sich für einen besseren Schutz vor Belästigungen eingesetzt haben.“
Dr. Hanna Sammüller-Gradl, Kreisverwaltungsreferentin der Landeshauptstadt München: „Dieses Gesetz stärkt die Selbstbestimmung von Frauen erheblich. Frauen, die über den Abbruch ihrer Schwangerschaft nachdenken, befinden sich in einer ohnehin belastenden Situation und sollten vor zusätzlichem moralischem Druck und Beeinflussung geschützt werden. Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen gemeinsam mit Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek zu diesem Erfolg geführt haben.“
Beatrix Zurek, Gesundheitsreferentin der Landeshauptstadt München: „Die Möglichkeit, nun rechtlich gegen diese Art von Belästigungen vorgehen zu können, ist essenziell. Es ist ein wichtiger Fortschritt für die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Frauen und des medizinischen Fachpersonals.“
Hintergrundinformationen:
In der Vergangenheit kam es zu Belästigungen von Frauen vor Beratungsstellen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Diese Belästigungen reichten von Plakaten und Gesängen bis hin zu direkten Anspracheversuchen gegenüber Schwangeren und Fachpersonal. Solche Belästigungen erschweren den Zugang zu notwendiger Beratung und medizinischer Versorgung und stellen eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Frauen dar.
Durch das neue Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen Schwangere vor nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen im Umgriff von 100 Metern um den Eingangsbereich von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen geschützt werden. Mit der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für den Schutz der Schwangeren und für eine ungestörte Arbeitsumgebung des Fachpersonals.
Für weitere Informationen und Stellungnahmen stehen die zuständigen Referate zur Verfügung.