Jetzt Führerschein-Umtausch beantragen– auch vom Sofa aus möglich
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Die Beantragung kann auch von zu Hause aus erfolgen.
Pflichtumtausch Ihres alten Führerscheins - so funktioniert's
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen: Zuerst sind die Inhaber*innen der grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe.
Personen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben bis 19. Januar 2023 die Möglichkeit, ihren deutschen Papierführerschein (graues oder rosa Modell oder ehemaliger DDR-Führerschein) in einen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Nach dieser Frist werden die Papierführerscheine ungültig.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in München haben, können den Umtausch ihres Papierführerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Das ist folgendermaßen möglich:
- Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments nutzen, können den Antrag direkt über das Bayernportal stellen.
- Der Antrag kann auch von zu Hause aus ausgefüllt und mit den zugehörigen Unterlagen an die Führerscheinstelle in der Garmischer Straße 19/21, 81373 München geschickt werden.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie hier .