Feuerwerksverbot rund um den Tierpark Hellabrunn
Zum Jahreswechsel 2025/26 gilt rund um den Tierpark Hellabrunn erstmals ein Feuerwerksverbot. Das bestehende Böllerverbot in der Altstadt bleibt weiterhin bestehen.
Feuerwerksverbot am Tierpark zum Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird es erstmals ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn geben, um dessen wertvollen Tierbestand zu schützen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verbietet, wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Der Tierpark Hellabrunn spielt eine wichtige Rolle in internationalen Zucht- und Erhaltungsprogrammen, die es im Interesse der Artenvielfalt und im Hinblick auf zukünftige Generation zu sichern gilt.
Weiterhin verboten bleibt zum Jahreswechsel 2025/2026 das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Fußgängerzone der Altstadt, einschließlich Marienplatz, Stachus und Viktualienmarkt. Innerhalb des Mittleren Rings gilt ein Böllerverbot für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen beispielsweise auf den Bereich rund um das Tierheim auszuweiten oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt zu erlassen, existiert derzeit nicht. Die Landeshauptstadt München appelliert deshalb an die Bürger*innen verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Rund um den Tierpark Hellabrunn sind Böller und Raketen in diesem Jahr verboten – eine gute Nachricht für alle Tierfreundinnen und Tierfreunde und ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Ich hätte das Verbot auch gern um das Tierheim und andere Bereiche erweitert, aber dazu fehlen uns leider die gesetzlichen Möglichkeiten. Ich hoffe, dass wenigstens das Verbot um den Tierpark dazu führt, dass die Tiere dort an Silvester nicht so sehr in Stress geraten wie in der Vergangenheit.“
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es im Bereich des Tierparks Hellabrunn zu gefährlichen Situationen für die Tiere. Das neue Feuerwerksverbot soll dem wertvollen Tierbestand Rechnung tragen und einen sicheren Jahreswechsel ermöglichen.“
Dr. h.c. Rasem Baban, Vorstand und Tierparkdirektor der Münchener Tierpark Hellabrunn AG: „Wir begrüßen das neue Feuerwerksverbot rund um den Tierpark sehr. Es ist ein wichtiges und verantwortungsvolles Zeichen für den Schutz unseres wertvollen Tierbestands, reduziert etwaige Gefährdungsrisiken unserer tierischen Bewohner und unterstützt somit unsere Aufgaben hinsichtlich Tierwohl und Artenschutz. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die zu einem sicheren und ruhigen Jahreswechsel beitragen und damit gemeinsam mit uns Verantwortung für die Tiere und ihre Zukunft übernehmen.“