Feuerwerk zum Jahreswechsel: Diese Regeln gelten in München

An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

26. Dezember 2024

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Diese Regeln gelten in München

Die Landeshauptstadt München setzt auch dieses Jahr zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Feuerwerks- und Böllerverbote durch.

An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 21 Uhr, bis 1. Januar 2025, 2 Uhr. Da in der Altstadt in den vergangenen Jahren bis zu 20.000 Menschen zu spontanen Silvesterfeierlichkeiten zusammenkamen, existiert dort eine besondere Gefahrenlage, die ein solches Verbot rechtfertigt. Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind erlaubt. Anwohner*innen dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Zusätzlich besteht an beiden Tagen ganztätig ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings, wobei hier pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen sind erlaubt. Die Regelung basiert auf dem Sprengstoffgesetz, das es Kommunen erlaubt, das Böllern in dicht besiedelten Gebieten zu verbieten.

Einen Überblick über alle Regeln bietet die Website der Stadt. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen auszuweiten oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt zu erlassen, existiert derzeit nicht. Die Landeshauptstadt München appelliert deshalb an die Bürger*innen verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen. Das Feuerwerks- und Böllerverbot, das wir in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt haben, soll allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln.“

Kommunalreferentin Jacqueline Charlier, 1. Werkleiterin der Märkte München: „Der Charme des Viktualienmarkts liegt in seinen Ecken und engen Gassen. Gerade deswegen könnten verirrte Böller und Raketen zu Brandschäden an den Ständen führen und sogar Menschen verletzen. Deswegen gilt auch dieses Jahr am Viktualienmarkt: Der Jahreswechsel darf gefeiert werden – aber ohne Feuerwerk. Davon gibt es hoffentlich am Münchner Nachthimmel genug zu bestaunen.“