Kreisverwaltungsreferat erlässt Allgemeinverfügung

Ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand wurde eingerichtet.

03. November 2025

Sperrbezirk zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

Am 24.10.2025 wurde die Amerikanische Faulbrut bei Bienen im Landkreis München (Forstenrieder Park) amtlich festgestellt. Rund um den Ausbruchsort wurde ein Sperrgebiet von mindestens 1 Kilometer Radius eingerichtet. Daher ist von diesem Ausbruch auch der Stadtteil Forstenried der Landeshauptstadt München betroffen. Es wird dort - genau wie im Bereich des Landkreises München - ein Sperrbezirk nach der Bienenseuchenverordnung eingerichtet.

Die Landeshauptstadt München (LHM) hat am 31.10.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Homepage der LHM https://stadt.muenchen.de/infos/tierseuchen.html sowie im nächsten Amtsblatt veröffentlicht ist.

Ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens einem Kilometer um den Ausbruchsbestand wurde eingerichtet. Alle Personen, die im Sperrbezirk im Bereich der LHM Bienenstände besitzen, haben die Anzahl und die Standorte ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Städtischen Veterinäramt München, Implerstr. 11, 81371 München, Fax: 089/233-12739733, E-Mail: veterinaeramt-bienen.kvr@muenchen.de, Tel.: 089 233-39613, zu melden.

Für den Sperrbezirk gilt, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Des Weiteren dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Darüber hinaus wird die gesamte Münchner Imkerschaft um erhöhte Achtsamkeit im Hinblick auf Symptome im Zusammenhang mit der Amerikanischen Faulbrut gebeten. Zweifelsfälle sind beim Städtischen Veterinäramt zu melden. Für alle Imker*innen - auch Hobby-Imker*innen - gilt auch unabhängig vom aktuellen Seuchengeschehen, dass Bienen (inklusive Schwärme) nur mit einem Gesundheitszeugnis aus und nach München verbracht werden dürfen. Jeder neue Bienenstand, aber auch ein innerstädtischer Standortwechsel ist beim Städtischen Veterinäramt anzuzeigen.

Die Bienenseuche ist für Menschen und andere Tiere ungefährlich. Auch Honig von betroffenen Bienenvölkern kann bedenkenlos verzehrt werden.

Die Bevölkerung wird aus seuchenhygienischen Gründen auf Folgendes hingewiesen: Honig darf ganzjährig nicht an Bienen verfüttert werden. Honigbehältnisse sind nur ausgewaschen im Müll oder Glascontainer zu entsorgen und dürfen nicht offen zugänglich für Bienen aufbewahrt werden. Das Städtische Veterinäramt bedankt sich bei allen Münchner*innen für die Unterstützung, die Bienenstände in München gesund zu erhalten.