Chancen-Aufenthaltsrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen können geduldete Personen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hier alle Informationen.
Informationen in Deutsch
Am 31.12.2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Demnach können langjährig geduldete Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die erforderlichen Nachweise für ein Bleiberecht in Deutschland (wie die Sicherung des Lebensunterhaltes, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis) zu erbringen.
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Die Bundesregierung sendet mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht ein wichtiges Signal an ausländische Menschen in Deutschland. Die neuen Bleiberechtsregeln helfen besonders denjenigen, die bereits lange hier leben, aber keine Chance hatten eine Aufenthaltstitel zu erlangen. Sie werden nicht mehr jeden Tag darüber grübeln müssen, ob zum Beispiel ihre Duldung wieder verlängert wird. Stattdessen können sie ihre Energien darin investieren, Perspektiven für die Zukunft zu schaffen. Die Ausländerbehörde bereitet sich momentan intensiv darauf vor, die neuen Regeln in die Praxis umzusetzen. Sie wird Betroffene durch persönliche Anschreiben direkt und durch einen Internetauftritt informieren.“
Information in english
New right of residence for persons with „tolerated“ status
On 31 December 2022, the Act on the Introduction of a Right of Opportunity to stay came into force. According to this law, persons who have been tolerated for several years will be granted a temporary residence permit under certain conditions, in order to provide the necessary evidence for a right to stay in Germany (such as securing subsistence, knowledge of the German language and proof of identity) during this time.