BayKiBiG-Reform: Elternbeiträge bleiben bis September 2027 gleich
Ab Januar 2027 gilt die BayKiBiG-Reform. München sorgt mit einer Übergangsregelung dafür, dass Familien bis 31. August keine zusätzlichen Betreuungskosten entstehen.
Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Zum 1. Januar 2027 tritt die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft. Damit stellt der Freistaat Bayern den Kindertageseinrichtungen mehr Mittel für den laufenden Betrieb zur Verfügung. Gleichzeitig entfallen bisherige staatliche Leistungen zur Entlastung von Familien. Die Landeshauptstadt München stellt deshalb mit einem Beschluss des Bildungsausschusses des Stadtrats mit einer Übergangsregelung sicher, dass Familien bis zum Ende des laufenden Kitajahres am 31. August keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Mehr Förderung für Qualität und Entlastung der Kita-Teams
Kern der BayKiBiG-Reform ist eine Erhöhung des staatlichen Qualitätsbonus sowie zwei neue Förderinstrumente: die Teamkräftepauschale und die Funktionsstellenpauschale.
Mit der Teamkräftepauschale können Träger von Kindertageseinrichtungen künftig pädagogische Hilfskräfte, Verwaltungs- oder Hauswirtschaftskräfte beschäftigen. Welche Kräfte eingesetzt werden, entscheiden die Träger selbst. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte und Einrichtungsleitungen zu entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu ermöglichen.
Zudem wird es künftig eine sogenannte Funktionsstellenpauschale geben. Die Mittel sollen in die Qualitätsbegleitung sowie in die Beratung und Unterstützung der Einrichtungen bei der sprachlichen und digitalen Bildung fließen. Ein Teil der Mittel wird an freie Träger und Verbände weitergegeben. Mit dem städtischen Anteil von 1,8 Millionen Euro jährlich sollen zusätzliche Stellen für Qualitätsbegleiter*innen geschaffen werden.
München verhindert Mehrkosten für Familien bis August 2027
Mit der Reform entfällt zum 1. Januar 2027 der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder. Die Landeshauptstadt München will verhindern, dass Familien durch die BayKiBiG-Reform nun mitten im laufenden Kitajahr zusätzlich belastet werden. Deshalb sollen die bisherigen Ermäßigungen für die anspruchsberechtigten Kinder vom 1. Januar bis zum 31. August 2027 fortgeführt werden.
Was bedeutet das für Eltern?
Für Eltern mit Kindern in städtischen Kitas, Einrichtungen der Münchner Kitaförderung und entsprechend geförderten Eltern-Kind-Initiativen bleiben die bisherigen Beiträge bis zum 31. August 2027 unverändert. Kindergartenplätze in städtischen Einrichtungen bleiben für die betreffenden Kinder weiterhin besuchsgebührenfrei.
Steigende Kosten machen weitere Anpassungen notwendig
Trotz der höheren staatlichen Förderung bleibt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung eine erhebliche Herausforderung. Gestiegene Personal-, Betriebs- und Verpflegungskosten werden durch die zusätzlichen Mittel des Freistaats nur teilweise ausgeglichen. Auch künftig muss die Landeshauptstadt München erhebliche freiwillige Leistungen aufbringen, um die Finanzierung der Einrichtungen sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist deshalb eine Anpassung der Gebühren und Elternentgelte sowie der Verpflegungskosten beim städtischen Träger und bei Einrichtungen, die durch die Münchner Kitaförderung bezuschusst werden, erforderlich. Der Stadtrat hat das Referat für Bildung und Sport daher im Sommer beauftragt, dem Stadtrat im Dezember eine gesonderte Beschlussvorlage zur künftigen Gebührenstruktur vorzulegen. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen das neue Kitajahr ab September 2027 und sind nicht Bestandteil der jetzt vorgeschlagenen Übergangsregelung.
Ziel bleibt es, eine qualitativ hochwertige und verlässliche Kindertagesbetreuung in München langfristig zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Familien im Blick zu behalten.
Bürgermeisterin Verena Dietl
„Münchner Eltern müssen nicht befürchten, dass ihre Kindergartenbeiträge zum Jahreswechsel plötzlich um 100 Euro steigen. Für das laufende Kitajahr bleiben die bisherigen Entlastungen in städtischen und städtisch geförderten Kitas erhalten. Das ist uns wichtig, denn Familien brauchen Verlässlichkeit und dürfen nicht mitten im Kitajahr zusätzlich belastet werden. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung der Kinderbetreuung durch den Freistaat unzureichend. Während andernorts über gebührenfreie Betreuung diskutiert wird, geraten Kommunen in Bayern zunehmend unter Druck, ihre Gebühren anzupassen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Betreuung, ausreichend Plätze und bezahlbare Beiträge. Dafür muss der Freistaat endlich eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung sicherstellen.“
Stadtschulrat Florian Kraus
„Unsere Kitas leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit. Dafür brauchen sie ausreichend Personal, verlässliche Rahmenbedingungen und eine solide Finanzierung. Die zusätzlichen Mittel aus der BayKiBiG-Reform reichen bei Weitem nicht aus, um die gestiegenen Betriebskosten aufzufangen. Die Kommunen können diese Finanzierungslücke nicht dauerhaft allein schließen. Wir brauchen deshalb eine deutlich stärkere und langfristig verlässliche finanzielle Beteiligung des Freistaats. Unser Ziel ist es, die Qualität der Betreuung und die Vielfalt der Münchner Kita-Landschaft zu erhalten. Dafür muss der Freistaat die notwendigen finanziellen Voraussetzungen schaffen.“