Bachauskehr Auer Mühlbach und Englischer Garten
Im Herbst finden in München wieder Bachauskehren statt. Von Anlieger*innen geplante Arbeiten sind anzuzeigen, hier erfahren Sie mehr.
Hinweise zur Bachauskehr
Bei einer Bachauskehr wird das Gewässer auf eine ökologisch vertretbare Wassermenge abgesenkt und das Bachbett von Unrat und Sedimenten befreit. Was sich am Grund ablagert oder ungehindert wuchert, belastet die Tierwelt und die Wasserqualität. Bei abgesenktem Wasserspiegel werden die Gewässer begangen, Böschungen und Bauwerke untersucht und erforderliche Reparaturen ausgeführt.
Von Anlieger*innen geplante Arbeiten sind bei folgenden Bachauskehren schriftlich beim Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28 a, 80335 München, oder per E-Mail an wasserrecht.rku@muenchen.de anzuzeigen und durch dieses freigeben zu lassen. Darüber hinaus sind folgende Fristen zu beachten. Verspätet angezeigte Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Freitag, 19. September, bis Freitag, 10. Oktober: Bachauskehr im Gewässersystem Auer Mühlbach – Kunstmühlennebenbach – Kegelhofbach – Aubach – Freibadbächl. Frist für Einreichungen: 1. August
- Freitag, 17. Oktober, bis Freitag, 31. Oktober: Bachauskehr im Gewässersystem Große Isar – Fabrikbach – Englischer Garten – nachfolgende Gewässer bis Garching. Frist für Einreichungen: 1. September
Weitere Hintergrundinfos
In München erfolgt die Bachauskehr im Frühjahr und Herbst. Zu dieser Zeit besteht weder die Gefahr, dass die Gewässer durchfrieren, noch dass sie bei abgesenktem Pegel übermäßig aufheizen. Das Baureferat führt die sogenannte sanfte Bachauskehr durch, bei der zum Schutz der Tierwelt jederzeit Restwasser in den Bächen bleibt. Größere Fische werden in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen abgefischt und in andere Gewässer umgesetzt. Die Aktion wird naturschutzfachlich begleitet und dokumentiert. Die Bachauskehr ist stets abgestimmt mit dem Wasserwirtschaftsamt München, der Unteren Naturschutzbehörde, den zuständigen Fischereivereinen und wird vom zuständigen Referat für Klima- und Umweltschutz angeordnet.