Ausschreibung Modellprojekt OGTS-PLUS
Ausschreibung für den Anbieter des „Inklusiven Förderangebots der Jugendhilfe in Schulen“
Anbieterauswahl für das Modellprojekt OGTS PLUS
Ausschreibung für den Anbieter des „Inklusiven Förderangebots der Jugendhilfe in Schulen“ gem. §§ 27, 29, 35a SGB VIII und §§ 11, 13 SGB VIII sowie das Schulbegleitungspooling in dem sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) München Nord-Ost
1. Ausgangssituation
Die Gewährleistung von Inklusion für alle jungen Menschen ist ein grundlegendes Recht, das auf internationalen Konventionen und nationalen Gesetzen basiert, darunter die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die UN-Kinderrechtskonvention. Zur Umsetzung dieser Rechte ist es entscheidend, dass Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen der Zugang zu geeigneten Angeboten der Jugendhilfe an ihren Schulen ermöglicht wird.
Das Modellprojekt OGTS PLUS am SFZ Nord-Ost bietet die Möglichkeit, individuelle Förderung, soziale Gruppenarbeit, Schulbegleitung und Elternarbeit direkt in den schulischen Kontext zu integrieren. Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, die Unterstützung dort zu leisten, wo die Kinder ihren Alltag verbringen, um ihre spezifischen Bedürfnisse bestmöglich zu adressieren.
Angesichts des bestehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist zu erwarten, dass Kinder perspektivisch mehr Zeit in Schulen verbringen, welche somit zu einem zentralen Ort innerhalb ihrer Lebenswelten werden.
Um eine umfassende und bedarfsgerechte Betreuung im Kontext der Ganztagsbildung zu realisieren, wird am SFZ Nord-Ost ein Modellprojekt ausgeschrieben. Ziel dieses Projekts ist es, einen Träger zu finden, der sowohl das offenes Ganztagsangebot als auch die bedarfsgerechte Förderung nach § 35a SGB VIII bzw. § 27 Abs.3 SGB VIII am Standort und die notwendige Schulbegleitung anbietet.
Das Modellprojekt im SFZ Nord-Ost richtet sich zunächst an die beiden ersten Klassen (24- max. 28 Schüler*innen) und soll perspektivisch ausgebaut werden.
Das Stadtjugendamt möchte im Rahmen des Ausbaus der Inklusiven Förderangebote der Jugendhilfe an Schulen das hier ausgeschrieben Modellprojekt auf den Weg bringen und dessen Wirksamkeit evaluieren. Es wird dabei auf folgende Beschlüsse Bezug genommen: Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13372 „Maßnahmen des Sozialreferates für den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ vom 21.11.2019 und Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V07992 „Inklusive Förder- und Betreuungsangebote an Schulen nach §35a SGB VIII und §§11, 13 SGB VIII“ – Entfristung 1 VZÄ“ vom 06.12.2022).; sowie „Schulische Inklusion – Neuordnung von Schulbegleitung, Umsetzung Pool-Lösungen“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07578).
Standort: Sonderpädagogisches Förderzentrum München Nord-Ost
Das Einzugsgebiet des SFZ München Nord-Ost umfasst die strukturschwachen Stadtbezirke 11 (Schwabing-Freimann) und 12 (Milbertshofen-Am Hart) sowie einen Abschnitt des Stadtbezirks 4 (Schwabing-West östlich der Belgrad-Straße). In diesen dicht besiedelten Stadtgebieten leben viele kinderreiche Familien mit geringen Einkommen. Etwa 80% der Schüler*innen des SFZs haben einen Migrationshintergrund und/oder stammen aus bildungsfernen Familien.
Am Schulstandort werden rund 240 Kinder und Jugendliche unterrichtet. Die Förderschwerpunkte der Einrichtung umfassen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie soziale Förderung.
Für September 2026 ist der Umzug in einen Neubau mit Lernhauskonzept auf dem Gelände der Bayernkaserne in Neufreimann geplant. Aufgrund der bestehenden hohen sozialen Herausforderungen des Einzugsgebiets der Schule wurde diese in das Startchancen-Programm (SCP) aufgenommen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass es in unmittelbarer Nähe des SFZ Nord-Ost ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung geben wird, welches ebenfalls einen Träger für den dortigen OGTS PLUS benötigen wird.
2. Trägerauswahl
Am Förderzentrum Nord-Ost soll ein Modellprojekt installiert und erprobt werden, welches das Potential birgt, den Ganztag an Förderzentren richtungsweisend mitzugestalten und ganzheitlich im Sinne der Kinder zu denken. Ziel ist es, im Zuge des Ganztagsausbaus vor Ort ein offenes Ganztagsangebot (OGTS) zu installieren und dieses personell so auszustatten, dass die Betreuung und Förderung den individuellen Bedarfen der Kinder und deren Familien entsprechen (PLUS).
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Träger gesucht, der sowohl ein inklusives Förderangebot der Jugendhilfe an Schulen, gem. §§ 27, 29, 35a SGB VIII und §§ 11, 13 SGB VIII erbringt, als auch das Pooling der Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII i. V. m. § 112 Abs. 4 SGB IX modellhaft erprobt.
Das hier ausgeschriebene Modellprojekt im Rahmen der Jugendhilfe startet mit den ersten Klassen und wird voraussichtlich jahrgangsweise weiter ausgebaut. Die Laufzeit des Modellprojekts beträgt 5 Jahre. Der Träger verpflichtet sich, an der Evaluation des Angebots mitzuwirken und ggf. konzeptionelle Anpassungen vorzunehmen.
Das Auswahlverfahren orientiert sich an den städtischen Ausschreibungsrichtlinien der Landeshauptstadt München für bezuschusste soziale Einrichtungen.
Weitere geplante Angebote in Kombination mit der ausgeschriebenen Leistung an der Schule:
Im Sinne einer ganzheitlichen, flexiblen und bedarfsgerechten Betreuung vor Ort ist es grundsätzlich gewünscht, dass dieser Träger ebenfalls den OGTS an dem Förderzentrum anbietet. Die Trägerauswahl obliegt jedoch der Schule und wird ausschließlich nach den Kriterien des Ministeriums für Unterricht und Kultus finanziert.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass der ausgewählte Träger Partner im Startchancen Programm (SCP) an der Schule wird. Hierfür stehen der Schule jährlich ca. 80.000 € für Personalkosten zur Verfügung (für die gesamte Schule). Daher könnte eine weitere Fachkraft mit der entsprechend finanzierbaren Stundenanzahl in die Erbringung des OGTS PLUS eingebunden werden. Die Schule möchte diese in der Funktion einer Präsenzmentorin[1] während der Unterrichtszeiten einsetzen. Der Träger würde hierzu einen gesonderten Kooperationsvertrag mit der Regierung von Oberbayern abschließen.
[1] Die Aufgabe einer Präsenzmentorin liegt in der Deeskalation von Konflikten während der Unterrichtszeiten; zur Entlastung der Klassenlehrkräfte
3. Fachlich-inhaltliche Informationen und Rahmenbedingungen
3.1 Anforderungsprofil
Grundsätzlich können sich alle interessierten Träger der Jugendhilfe bewerben, die einen Standort in der Landeshauptstadt München vorweisen.
Da es sich bei dem inklusiven Förderangebot in der Schule um eine sozialpädagogische Leistung handelt, sind die Fachkraftstellen mit Dipl. Sozialpädagog*innen bzw. Fachkräften mit dem Abschluss Bachelor oder Master of social work zu besetzen. Der ergänzende Fachdienst erfolgt durch psychologische Fachkräfte mit einem entsprechenden Studienabschluss. Der Träger ist verpflichtet für seine Mitarbeitenden Weiterqualifizierungen, Fortbildungen und die Möglichkeit zur Supervision anzubieten.
Für die Schulbegleitung werden Laienkräfte (ohne pädagogische Qualifikation) eingesetzt. Die Koordination der Schulbegleitung und die Schnittstelle zum OGTS wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt.
Ferner wird vorausgesetzt:
Der Träger verfügt über Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. der Eingliederungshilfe.
Der Träger erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft, auch das offene Ganztagsangebot nach Maßgabe des Ministeriums für Unterricht und Kultus an der Schule durchzuführen.
Nach aktueller Planung sind für das inklusive Förderangebot 200 Öffnungstage pro Schuljahr angedacht.
Der Träger verpflichtet sich an der Evaluation des Angebots mitzuwirken. Da es sich um ein Modellprojekt zur Erprobung eines Verfahrens handelt muss auch die Bereitschaft vorhanden sein den Vertragstext sowie das Konzept bei tatsächlichen, pädagogischen sowie rechtlichen Änderungen anzupassen.
Eine wertschätzende Haltung gegenüber anderen Kulturen, Religionen und sexuellen Neigungen ist Grundvoraussetzung.
3.2 Zielsetzung und Zielgruppe:
3.2.1 Zielgruppen
Das inklusive Förderangebot richtet sich an Kinder, die sich zu Beginn der ersten Klasse für das Ganztagsangebot anmelden:
mit Teilhabebeeinträchtigungen - Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII):
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung, die eine spezielle Unterstützung benötigen, um am sozialen Leben und in der Schule teilnehmen zu können.
mit Förderbedarf - Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII):
Diese Gruppe umfasst Kinder und Jugendliche, die im emotionalen, sozialen oder psychischen Bereich Unterstützungsbedarf haben. Dazu zählen insbesondere:
- Lernstörungen, Entwicklungsverzögerungen
- Verhaltensauffälligkeiten (z. B. aggressives oder zurückgezogenes Verhalten)
- Kognitive Einschränkungen im Sinne einer Lernbehinderung
- Sprachstörungen
deren Eltern und Personensorgeberechtigte (PSB):
Die Eltern und PSB müssen aktiv in den Hilfeprozess einbezogen werden, um ihre Erziehungskompetenzen zu stärken und sie in der Unterstützung ihrer Kinder zu fördern.
Mitschüler*innen:
Mitschüler*innen von Kindern mit Hilfebedarf sollen ebenfalls in die Förderangebote einbezogen werden, um eine inklusive Lernumgebung zu schaffen.
Das Schulbegleitungspooling richtet sich ausschließlich an Schüler*innen mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII). Die Bedarfsfeststellung und die Genehmigung einer Teilnahme am Pooling obliegen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Auch hier können Mitschüler*innen mit einbezogen werden (präventiver Aspekt); dabei muss sichergestellt sein, dass der Eingliederungshilfebedarf der hilfeberechtigten Kinder abgedeckt ist. Das Schulbegleitungspooling ist auch ohne Ganztagsbetreuung möglich.
3.2.2 Ziele des Angebots
Individuelle Förderung:
Unterstützung der Kinder bei der Überwindung von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten sowie eine Stabilisierung ihres psychosozialen Wohlbefindens und ihres Selbstwerts. Förderung einer altersgerechten, gesunden Entwicklung.
Schulbegleitung:
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden, Schulbegleitung für mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam zu erbringen (Pooling).
Integration und Teilhabe:
Förderung der Teilhabe der Kinder an den regulären Aktivitäten der Ganztagsschule sowie an schulischen Angeboten, um soziale Kontakte und ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln.
Aufbau sozialer Kompetenzen:
Entwicklung von Fähigkeiten wie Kommunikation, Empathie, Konfliktlösung und Teamarbeit durch Gruppenangebote und gemeinsame Aktivitäten, die den Austausch unter den Kindern fördern und die jungen Menschen ermächtigen.
Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern:
Elternarbeit, die darauf abzielt, die Erziehungskompetenz und Handlungsfähigkeit der Eltern zu stärken, sie aktiv in den Hilfeprozess einzubeziehen und ihnen Unterstützung in Erziehungsfragen zu bieten.
Prävention:
Frühzeitige Erkennung und Behandlung von sozialen und emotionalen Problemen, um das Risiko für zukünftige Schwierigkeiten zu minimieren.
Vernetzung von Hilfen:
Enge Zusammenarbeit mit anderen Angeboten der Jugendhilfe, der Schule und den Familien, um eine umfassende und koordinierte Unterstützung zu gewährleisten.
3.3 Zugang und Hilfeplanung:
Für die individuellen Leistungen im Rahmen des Inklusiven Förderangebots oder des Schulbegleitungspoolings müssen die Personensorgeberechtigten in der Regel einen Antrag beim zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. Die Fachkräfte der Schule oder andere beteiligte Institutionen können Empfehlungen aussprechen, um den Zugang zu erleichtern. Die finale Entscheidung darüber, ob die Hilfe gewährt wird, obliegt dem Träger der der öffentlichen Jugendhilfe. Für das Schulbegleitungspooling ist immer eine medizinische Stellungnahme nach § 35a SGB VIII erforderlich.
Wenn die beantragte Hilfe genehmigt wurde, erfolgt die Leistungserbringung für die Kinder mit Hilfeplan auf Basis der abgestimmten Hilfeplanung mit allen beteiligten Akteur*innen sowie dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und ggf. dem Bedarf angepasst. Die Angebote finden innerhalb der Schulzeiten in den Räumlichkeiten der Schule oder innerhalb eines anderen geeigneten Settings statt. In den Ferien werden gemeinsam mit der Schule Nutzungsmöglichkeiten eruiert. Sofern aus fachlichen Gründen nichts gegen das Hinzuziehen von Mitschüler*innen und/ oder Freund*innen spricht, sind die Angebote immer inklusiv zu gestalten.
Das Schulbegleitungspooling deckt ausschließlich die regulären Schulzeiten ab.
3.4 Personelle Ausstattung und Zeiten:
Voraussichtlich soll das Modellprojekt zum Schuljahr 2026/2027 mit den beiden ersten Klassen des Förderzentrums starten. Es ist mit einer Anzahl von max. 28 Schüler*innen zu rechnen, wobei die konkrete Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Kinder sowie der Anteil derer mit Anspruch nach § 35a bzw. § 27 Abs.3 SGB VIII bis zum Schulbeginn nicht eindeutig beziffert werden kann.
Angestrebt wird die Bildung von zwei förderfähigen Ganztagsgruppen[1], die in der Summe minimal von 16 und maximal von 28 Schüler*innen[2] besucht werden.
Für zwei Gruppen ergibt sich folgende Personalausstattung zur Ausgestaltung des Inklusiven Förderangebots:
Es werden zwei sozialpädagogische Fachkräfte (2 VZÄ) und 0,5 VZÄ psychologischer Fachdienst finanziert. Eine sozialpädagogische Fachkraft (Vollzeit) ist je nach individuellem Bedarf für 5 – 6 Kinder mit Hilfeplan zuständig. Die Anwesenheit mindestens einer Fachkraft ist während der Kernschulzeiten erforderlich. Täglich sollen mindestens fünf und maximal sieben Stunden Präsenz sichergestellt und auch die Nachmittage personell abgedeckt werden.
Für Elternkontakt und Beratung sind ca. acht Stunden pro Monat vorgesehen.
Fachdienstleistungen werden im Umfang von mindestens einer bis hin zu drei Einzelstunden/Kind/Woche nach § 27 Abs. 3 SGB VIII sowie nach § 35a SGB VIII entsprechend der individuellen Bedarfe eines Kindes erbracht.
Die Erbringung des Schulbegleitungspoolings erfolgt mit folgender Ausstattung:
Zur Sicherstellung der Schulbegleitung während der Unterrichtszeiten sind 2 VZÄ Laienkräfte vorgesehen, die sich auf vier Personen verteilen. Diese begleiten maximal acht Schüler*innen mit Hilfebescheid während der Unterrichtszeiten, inkl. der Pausen, einer Viertelstunde vor und nach dem Unterricht sowie schulischer Pflichtveranstaltungen wie z.B. Wandertage und Ausflüge.
Falls die Zahl hilfeberechtigter Schüler*innen (Bescheid Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII) in den beiden ersten Klassen acht übersteigt, wird das Stadtjugendamt München ggf. die notwendige personelle Ausstattung entsprechend anpassen; hierauf muss der Träger ggf. flexibel reagieren können.
Die eingesetzten Schulbegleitungen müssen eine gewisse Flexibilität mitbringen und auf Bedarfe eingehen können, z. B. wenn mehrtägige Klassenfahrten anstehen.
Die Koordination der Schulbegleitung und die Sicherstellung der Schnittstelle zur Schule bzw. Schulleitung und OGTS PLUS werden über 0,25 VZÄ Sozialpädagogik gewährleistet.
3.5 Finanzielle und Räumliche Ausstattung:
Die Träger erhalten eine festgelegte Stellenpauschale bestehend aus Personalkosten, Sach- und Gemeinkosten und zweckgebundenen Mitteln. Overhead, Leitungsanteil, Verwaltungskosten sind mit dieser abgedeckt. Die Pauschale für die sozialpädagogische Fachkraft beträgt derzeit 107.638,91 € pro VZÄ jährlich, für den psychologischen Dienst 114.968,76 € jährlich pro VZÄ. Die Pauschale für die Laienkräfte im Schulbegleitungspooling beträgt derzeit 72.114,19 € jährlich pro VZÄ. Die Gesamtpauschale errechnet sich anhand der genehmigten Stellen.
In den Pauschalen sind zweckgebundene Mittel in Höhe von 380.- € pro VZÄ Personalentwicklung enthalten. Bei den sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften sind zusätzlich noch Mittel in Höhe von 2000.- € pro VZÄ für Maßnahmen und Betreuung eingepreist. Diese sind zweckgebunden zu verwenden.
Die Personalkosten von unbesetzten Stellenanteilen werden im Rahmen eines Jahresabschlussberichtes nachgewiesen und vom Stadtjugendamt zurückgefordert.
Die Schule stellt die entsprechenden Räumlichkeiten für die Förder- und Gruppenangebote bereit. Konkrete Vereinbarungen zur Raumnutzung bzw. Überlassung werden final in einer Kooperationsvereinbarung mit der Schule getroffen.
[1] Pro förderfähige Gruppe erhält die Schule vom Freistaat Bayern einen Zuschuss für die Finanzierung einer Hilfskraft in Höhe von ca. 54.000 €.
[2] Sollten sich aus den ersten Klassen nicht ausreichend Schüler*innen für zwei OGTS Gruppen anmelden, ist eine Aufstockung aus anderen Jahrgangsstufen möglich.
4. Auswahlverfahren
4.1 Auswahlkriterien:
4.1.1 Auswahlkriterien Fachlichkeit
- Leistungsbeschreibung für das Inklusive Förderangebot und Schulbegleitungspooling (3-fach-Wertung)
- Darstellung der spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, sowie inklusiver bzw. systemischer Arbeit (3-fach-Wertung)
- Darstellung der Erfahrungen innerhalb des schulischen Ganztags und der möglichen Ausgestaltung des offenen Ganztagsangebots am ausgeschriebenen Standort entsprechend den Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (2-fach-Wertung)
- Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (1-fach-Wertung)
- Beschreibung der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft (2-fach-Wertung)
4.1.2 Wirtschaftlichkeit
- Bei der Auswahl des Trägers werden Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität des Leistungsangebotes sowie die Kostentransparenz und ggf. der Einsatz von Eigenmitteln berücksichtigt. (1-fach-Wertung)
4.2 Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung muss bis spätestens 23.03.2026 (es gilt das Datum des Poststempels), beim:
Sozialreferat / Stadtjugendamt,S-II-L/JP
Prielmayerstr. 1
80335 München
schriftlich im Original, durch Vertretungsberechtigte unterschrieben, im verschlossenen Briefumschlag, eingegangen sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen am Marienplatz in den Rathausbriefkasten an der Rathauspforte auch am letzten Tag der Frist bis 23.59 Uhr einzuwerfen.
Der Umschlag ist in jedem Fall (auch wenn der Postweg gewählt wird) deutlich zu kennzeichnen mit „Modellprojekt OGTS PLUS am SFZ Nord-Ost – nur zu öffnen durch S-II-E bzw. S-II-L/JP“.
In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Soweit sich nicht ausreichend viele Träger bewerben und diese die Anforderungen nicht optimal erfüllen, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben und ggf. gezielt zu vergeben.
Zur Bewerbung sind ausschließlich die zwei beigefügten Formulare zu verwenden. Das vorgegebene Bewerbungsraster und die Schriftgrößen sind einzuhalten. Insgesamt darf die Bewerbung zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Die Nichteinhaltung der Begrenzung des Bewerbungsumfanges auf zehn DIN A4 Seiten (zuzüglich des Vorblattes) führt automatisch zum Ausschluss.