Alter Botanischer Garten: Alkohol, Cannabis und Messer verboten
Ab 15. Januar gelten im Alten Botanischen Garten strenge Regeln: Alkohol, Drogen und Waffen sind tabu. Verstöße werden mit Bußgeldern und Betretungsverboten geahndet
Neue Regeln für den Alten Botanischen Garten
Am Mittwoch, 15. Januar, tritt in und um den Alten Botanischen Garten eine Verordnung in Kraft, die das Mitführen und den Konsum von Alkohol und Cannabis sowie das Tragen von Waffen und Messern untersagt. Der Stadtrat hat die Verordnung in seiner Vollversammlung am 18. Dezember 2024 beschlossen. Sie gilt zunächst für zwei Jahre. Die Verbote kontrollieren die Polizei und der Kommunale Außendienst. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder sowie Aufenthalts- und Betretungsverbote.
Nach Einschätzung des Polizeipräsidiums München und des Kreisverwaltungsreferates sind die Verbote wirksame Instrumente, vorbeugend Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegenzuwirken und die Sicherheitslage zu verbessern. Davon profitieren Anwohner*innen, Parkbesucher*innen und Schüler*innen des angrenzenden Gymnasiums.
Die Verbote sind Teil eines Maßnahmenpakets, das die Taskforce Bahnhofsviertel erarbeitet hat. Der Alte Botanische Garten wird bereits seit mehreren Monaten videoüberwacht und Streetworker sind dort im Einsatz. Im Sommer sollen eine Skate-Anlage, ein Streetballfeld, ein Fußballkleinfeld sowie Veranstaltungen den Park zusätzlich beleben. Die Taskforce wird den Erfolg der Maßnahmen evaluieren und bei Bedarf weitere Ideen für die öffentliche Sicherheit im Viertel entwickeln.
„Wir haben in den vergangenen Monaten viele Maßnahmen auf den Weg gebracht und haben nun ein wirksames Paket, mit dem die Sicherheitsbehörden arbeiten können. Ich danke dem Polizeipräsidium München für den täglichen Einsatz vor Ort und für die gute Zusammenarbeit“, sagt Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl.