Erholungsfläche in München - Obermenzing zu vermieten

Die Landeshauptstadt München vermietet im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eine Erholungsfläche in Obermenzing

Erholungsfläche in Obermenzing zu vermieten

Objektart: Erholungsfläche

Stadtteil: 21 - Obermenzing

Anschrift: an der Lochhausener Straße 

Flurstück: 881/0 - Obermenzing

Gesamtfläche: ca. 6825 m²

Flächen teilbar: nein

Verfügbar ab: nach Vereinbarung (frühestens ab 1. Mai 2026)

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Auf der Fläche stehen einige Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher.

Unbebaute Fläche im Grünen.

Bei dem oben genannten Grundstück handelt es sich um ein Freizeitgrundstück. 

Das Flurstück 881/0, Gemarkung Obermenzing (Teilfläche) liegt im 21. Stadtbezirk an der Lochhausener Straße.

Das städtische Flurstück wird von allen Seiten von Feldern eingegrenzt.

Die Fläche liegt in der Nähe der Bushaltestellen „Campingplatz Obermenzing“ und „Lochhausener Straße“.

Interessent*innen für das oben genannte Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer SCHUFA-Auskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die SCHUFA-Auskunft können auch nachgereicht werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 06. April 2026.

Die vorgenannte Frist ist ein Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an im-gw-s.kom@muenchen.de.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.

Mindestmietpreis:

228 €/ Monat

Geldkaution:

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten hinterlegt. Die Höhe der Sicherheit beträgt jedoch mindestens 1.368 €.

Bevorzugte Nutzung:

Die Überlassung des Objektes erfolgt ausschließlich zur Nutzung als Hundeschule.

Die Entnahme von Humus, Lehme usw. wird nicht gestattet. Des Weiteren finden die Vorschriften des Kleingartenrechts keine Anwendung.

Verfahren:

Eine Mindestmiete ist angegeben, bitte geben Sie ein Mietangebot ab. Den Zuschlag erhält die Bewerbung mit dem höchsten Mietangebot.

Die Angebote müssen bis spätestens 6. April 2026 per E-Mail abgegeben werden.

Sollte der Fall eintreten, dass mehrere gleichlautende Angebote abgegeben werden, wird die Entscheidung mittels Losverfahren gefällt.

Kontakt

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München

 

Florian Mühldorfer

E-Mail: im-gw-s.kom@muenchen.de

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der DSGVO-Seite der Stadt München.

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