Einzelhandelsgeschäft im Ruffinihaus zu vermieten

Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens eine Ladenfläche im Ruffinihaus am Rindermarkt in München...

Angaben zur Immobilie

  • Objektart: Einzelhandelsgeschäft
  • Stadtteil: Altstadt
  • Straße, Hausnummer, PLZ: Rindermarkt 10, 80331 München
  • Gesamtfläche: 42 m² (davon 31 m² Ladenfläche Erdgeschoss und rund 11 m²)
  • Flächen teilbar: nein
  • Anzahl Räume: 1
  • Küche/Teeküche: nein
  • Keller: ja
  • Etage/Etagenzahl: Erdgeschoss
  • Personenaufzug: nein
  • Freifläche: nein
  • Anzahl Parkflächen: keine
  • Barrierefrei: nein
  • Starkstrom: nein
  • DV-Verkabelung: ja
  • Bodenbelag: Estrich, anstonsten vom Mieter einzubringen
  • Objektzustand: Zweitbezug nach Sanierung
  • Baujahr: 1905
  • Jahr der Modernisierung: 2018 bis 2019
  • Heizungsart: Zentralheizung
  • Energieart: Fernwärme, Fernkälte (Vorrichtung)
  • Energieausweis: liegt nicht vor
  • Verfügbar ab: 1. November 2026

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Das Ladengeschäft wurde im Jahr 2018/2019 umfassend saniert. Der Unterboden besteht aus Estrich; ein geeigneter Bodenbelag ist vom zukünftigen Mieter auf eigene Kosten einzubringen. Die Fassade verfügt über ein großes Schaufenster sowie eine Glastüre. Zusätzlich steht ein Lagerraum mit Anschlüssen für eine Teeküche sowie ein WC im Untergeschoss zur Verfügung.

Im Erdgeschoss befinden sich eine Klimaanlage des Vormieters sowie ein Wasseranschluss. Beide Einrichtungen können auf Wunsch kostenfrei übernommen werden.

Übernimmt der Mieter die vorhandenen Einrichtungen, ist er verpflichtet, diese während der Mietzeit auf eigene Kosten zu erhalten und sie beim Auszug fachgerecht und auf eigene Kosten zurückzubauen, sowie den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen.

Das Ruffinihaus befindet sich im Zentrum der Stadt München und wurde 1905 erbaut. Es handelt sich bei diesem Gebäude um ein Einzeldenkmal. Die Schaufensterbeleuchtung/-gestaltung ist im Vorfeld mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Das Ruffinihaus wurde in den Jahren 2018/2019 umfassend saniert und beherbergt viele Traditionsgeschäfte. Im Erdgeschoss des Ruffinihaus befinden sich zu allen drei Seiten Ladengeschäfte.

Das Ladengeschäft Nr. 15 befindet sich im Ruffinihaus und in guter Altstadtlage. Der Eingang ist zum Rindermarkt hin ausgerichtet. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet. S- und U-Bahnhaltestellen sowie Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in nächster Nähe zum Ladengeschäft.

Die Landeshauptstadt München strebt für die Ladengeschäfte im Ruffinihaus einen ausgewogenen Branchenmix an. Dabei sollen sich neue Nutzungen möglichst konkurrenzfrei in die bestehende Gesamtheit der dort vertretenen Geschäfte einfügen. Die bereits vorhandenen Warensortimente sind zu berücksichtigen; aufgrund des geltenden Konkurrenzschutzes können keine Sortimente zugelassen werden, die sich mit bestehenden Angeboten überschneiden. Die Warensortimente, die gegen den Konkurrenzschutz verstoßen, sind unten bei den Auflagen/Beschränkungen aufgelistet.

Grundsätzlich werden Bewerbungen aller Branchen begrüßt, sofern sie diesen Anforderungen entsprechen.

Mögliche Warensortimente, die nicht gegen den Konkurrenzschutz verstoßen, sind beispielsweise:

  • Weinverkauf — spezielle hochwertige Weine aus bestimmten Regionen
  • Regionale Spezialitäten — Feinkostgeschäft für spezielle Käse-, Schinken-, Salami-Sorten, (ohne Verzehr vor Ort, ohne To-Go Produkte, ohne Getränke)
  • Hutmacher — traditionelle und moderne Hut‑ und Kopfputzmanufaktur.
  • Vintage‑Manufaktur — restaurierte Design‑ und Manufakturstücke mit klarem Fokus auf Einzelobjekte und besondere Fundstücke.
  • Hochwertige Papeterie — Schreibkultur, Papierwaren, handgebundene Produkte, Kalender und Notizbücher.
  • Kunsthandwerk — Keramik, Glasarbeiten sowie Metallarbeiten; handgefertigte Unikate und Kleinserien.
  • Galeriebedarf — Kunstobjekte, Drucke, Illustrationen und kuratierte grafische Arbeiten.
  • Parfümerie — z.B. besondere Düfte, Nischenprodukte.

Diese Beispiele stellen keine abschließende Aufzählung dar. Es sind zahlreiche weitere Warensortimente/Nutzungen möglich, sofern sie sich klar vom bestehenden Angebot abgrenzen, den Konkurrenzschutz wahren und den hochwertigen, handwerklichen oder gestalterischen Charakter des Ruffinihaus sinnvoll ergänzen.

Bauliche Veränderungen

Sämtliche Veränderungen/Eingriffe (u.a. Wanddurchbrüche), die die Gebäudesubstanz verändern, sind nicht gestattet.

Geldkaution

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten (nettokalt) hinterlegt (Geld- bzw. Barkaution).

Betriebspflicht

Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter*innen vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für die Kundschaft offen zu halten und das Geschäft zu betreiben.

Ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft

Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben ist eine ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft vorgesehen, sodass insbesondere eine gastronomische Nutzung ausgeschlossen ist.

Konkurrenzschutz

Aus Konkurrenzschutzgründen sind folgende Nutzungen/Warensortimente ausgeschlossen:

  • Fotofachgeschäft
  • Souvenirgeschäft
  • Verkauf von Trockenfrüchten, spanischen Spezialitäten, kandierten und gezuckerten Früchten, schokolierten Früchten, Schokoladen, Spirituosen, Nüssen und Nougat
  • Verkauf von Gewürzen, sowie Geschenken, Utensilien und Kursen rund um das Thema Gewürze
  • Verkauf von Handschuhen und Accessoires
  • Schuhfachgeschäft
  • Brillenfachgeschäft
  • Verkauf von Damenwäsche und Dessous
  • Brautmodefachgeschäft mit Änderungsschneiderei
  • Goldschmiede, Juwelier
  • Café, Sandwiches, Croissants, Fruchtsäfte
  • Eisverkauf, Kaffeeverkauf
  • Verkauf von Perücken, Haarteilen und
  • Haarverlängerungen
  • Verkauf von Büchern und Antiquariat
  • Hörgerätefachgeschäft
  • Verkauf von Tabakwaren, Lottowaren und Zeitschriften
  • Herrenmode inkl. Trachtenmode
  • Verkauf von Olivenöl, Raumdüften, Geschirr aus Bambus sowie Geschenkartikeln aus Olivenholz
  • Verkauf von Damenbekleidung
  • Cashmere-Bekleidung

Bewerbungsverfahren

Die ausgeschriebene Mietfläche kann nur an Bewerber*innen vergeben werden, die nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Bewerber/die Bewerberin darf kein(e) Filialist/Handelskette oder Franchisenehmer sein.
  • Ein(e) Filialist/Handelskette ist der Betreiber eines Einzelhandelsunternehmens mit zahlreichen vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten, rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Geschäftsstellen in der Regel mit einem großhandelsmäßigen Einkauf, einem entsprechenden Zentrallager sowie mit einheitlichem Sortiment und zentraler Verwaltung.
  • Ein Franchisenehmer ist ein eigen- und selbstständiger Unternehmer, der eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung eines bereits bestehenden und etablierten Geschäftskonzepts erhalten hat.

Bewerber*innen, die die vorgenannten Eignungskriterien nicht erfüllen, können bei der Mieterauswahl nicht berücksichtigt werden und scheiden automatisch vom Bewerbungsverfahren aus.

Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:
 

  • Mietpreisangebot

    Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete bestehen.
    Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 2.700 €/Monat betragen. Daneben sind Vorauszahlungen auf die Nebenkosten in Höhe von insgesamt 344 €/Monat zu entrichten. Für den Schaukasten beträgt das monatliche Entgelt 75 €/Monat.

    Hinweis: Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe Ziffer 5) und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte.

  • Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
  • Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis*
    (bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug*
    (bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • Original-Zertifikat der SCHUFA-Bonitätsauskunft (bei natürlichen Personen) bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft (bei juristischen Personen) in Kopie
    (nicht älter als 3 Monate)*

    Eine Kopie der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten reicht nicht aus.

  • schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    (nicht älter als 3 Monate)*
  • Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung

    Bitte legen Sie in Ihrer Bewerbung eine ausführliche Darstellung der besonderen Merkmale und konzeptionellen Schwerpunkte Ihres geplanten Betriebs für das ausgeschriebene Ladengeschäft vor. Ihre Ausführungen sollen nachvollziehbar erläutern, wodurch sich Ihr Konzept von anderen Angeboten unterscheidet und welchen Mehrwert es für den Standort bietet.

    Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr vorgesehenes Hauptwarensortiment klar und eindeutig einzugrenzen. Aus Ihrer Beschreibung soll ersichtlich werden, welche Produktgruppen den Kern Ihres Angebots bilden und welche Waren Kundinnen und Kunden künftig regelmäßig erwarten dürfen.

  • Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
    Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.

Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2026.

Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement

Denisstraße 2, 80335 München

oder per E-Mail an:
im-ruffinihaus.kom@muenchen.de

Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.

Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:

  • Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
  • negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
  • negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (Bonitätsindexklassen Akzeptabel, Ausreichend, Ungenügend bzw. Score von 709 Punkten bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
  • angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
  • angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
  • wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept

Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:

  • Konzeptqualität 60%
  • Mietpreisangebot 40%

Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.

Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien und deren Gewichtung ist in den Anlagen dargestellt.

 

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:

https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html

Besichtigungstermin (nur nach Vereinbarung)

Treffpunkt:

Ruffinihaus, Rindermarkt 10, vor dem Ladengeschäft

Die Besichtigungstermine sind ausschließlich nach

vorheriger Vereinbarung an folgenden Tagen möglich:

  • Dienstag, den 28. September 2026 von 9.00 bis 13.00 Uhr
  • Freitag, den 30. September 2026 von 9.00 bis 11.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Besichtigungstermin am gewünschten Tag und zur gewünschten Uhrzeit über folgende E‑Mail‑Adresse:

im-ruffinihaus.kom@muenchen.de

Ansprechpartnerin

Vermietservice

Tel. (089) 233-23975
Fax (089) 233-20358

im-ruffinihaus.kom@muenchen.de