Ladenfläche im Münchner Rathaus zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet eine ca. 85 m2 große Ladenfläche direkt im Neuen Rathaus am Marienplatz.
Ladenfläche im Neuen Rathaus am Marienplatz zu vermieten
Objektart: Laden
Stadtteil: Altstadt-Lehel
Anschrift: Marienplatz 8, 80331 München
Gesamtfläche: ca. 85,46 m² (EG ca. 34,51 m², ZG 23,83 m², UG 27,12 m²)
Flächen teilbar: Nein
Anzahl Räume: 1 Raum im Erdgeschoß; 1 Raum im Zwischengeschoß; 1 Raum im Untergeschoß
Küche/Teeküche: Nein
Etage/Etagenzahl: Erdgeschoß
Keller: Ja
Personenaufzug: Nein
Freifläche: Nein
Anzahl Parkflächen: 0
Barrierefrei: Nein
Starkstrom: Nein
DV-Verkabelung: Ja
Bodenbelag: Estrich, Holzrohboden (Zwischengeschoß)
Objektzustand: unrenoviert
Baujahr: ca. 1909
Jahr der Modernisierung: 2009
Heizungsart: Zentralheizung
Energieart: Fernwärme
Energieausweis: Liegt nicht vor
Verfügbar ab: 01. März 2025
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Das Ladengeschäft wird in einem unrenoviertem Zustand vermietet (letzte Renovierung: 2009). Der Erdgeschossboden: Steinfliesen (zustand: nicht neu, evtl. mit Gebrauchsspuren). Der Zwischengeschoss-Unterboden besteht aus Roh-Holz– darauf muss der zukünftige Ladenmieter den Bodenbelag in eigener Zuständigkeit verlegen. Der Untergeschoss-Rohboden besteht aus Estrich. Das Fassadenelement besteht aus einem großen Schaufenster und einer Glastüre.
Das Neue Rathaus befindet sich im Zentrum der Stadt München und wurde in der Zeit von 1867-1909 im neugotischen Stil erbaut. Es ist Sitz des Oberbürgermeisters und des Stadtrates, der hier regelmäßig seine Sitzungen abhält. Darüber hinaus sind im Rathaus die Fraktionen des Stadtrates und Teile der Stadt-verwaltung untergebracht.
Im Erdgeschoss des Rathauses befinden sich zu allen vier Seiten Ladengeschäfte.
Im Neuen Rathaus, dem Marienplatz und auf dem Marienhof finden zahlreiche Veranstaltungen statt, die Anziehungspunkt für Münchner*innen, sowie für Gäste aus aller Welt sind.
Die Ladeneinheit befindet sich etwa in der Mitte der Ladenzeile des Rathauskomplexes in guter Altstadtlage und ist zur Weinstraße hin ausgerichtet.
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet. S- und U-Bahnhaltestellen sowie Straßenbahn- und Buslinien befinden in nächster Nähe zum Ladengeschäft.
Die Landeshauptstadt München strebt für ihre Rathausläden einen gesunden Branchenmix mit Münchner Traditionsgeschäften oder innovativen Angebotsformen mit besonderen Erlebnisqualitäten an, die sich möglichst konkurrenzlos (geringfügige Überschneidungen im Warensortiment sind möglich) in die Gesamtheit der Rathaus-Ladengeschäfte einfügen. Wir begrüßen dabei grundsätzlich Bewerbungen aller Branchen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten hinterlegt.
Betriebspflicht
Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für Publikum offen zu halten und sein Geschäft in der Mietsache zu betreiben.
Konkurrenzschutz
Aus Konkurrenzschutzgründen sind folgende Nutzungen
ausgeschlossen:
- Apotheke
- Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, sofern sich das Sortiment, mit dem der bereits existierenden Ladengeschäfte überschneidet (Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld Rücksprache mit uns zu halten, ob die Bewerbung aufgrund des Sortiments in Betracht gezogen werden kann.)
- Juwelier
- Filzfachgeschäft
- Metzgerei/Feinkost
- Schirmfachgeschäft
- Noten- und Musikfachgeschäft
- Gastronomie/ Café
- Antiquitäten
- Silber-Accessoires (u.a. Silberbesteck)
- Drogerie/ Parfümerie
- Reisebüro
- Kinderspielzeug, -bekleidung und -accessoires
- Souvenir-Geschäft
- Weihnachtsartikel-Geschäft
- Schuhgeschäft
- Optikerfachgeschäft
- Haarschmuckgeschäft
- Bernsteinschmuckgeschäft
- Blumengeschäft
- Buchhandlung
- Reisebüro
- Hutfachgeschäft
Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2025 und endet mit Ablauf des 31.12.2031.
Pflichtangaben aus einem Energieausweis
Sofern gesetzliche Pflichtangaben aus einem Energieausweis in Immobilienanzeigen veröffentlicht werden, der/dem Interessent*in ein Energieausweis oder eine Kopie hiervor vorgelegt oder ihr/ihm ein Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird, so dient dies allein der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Informationspflichten. In dem ggf. zustande kommenden Mietvertrag werden weder die Pflichtangaben aus der Immobilienanzeige noch die Angaben aus dem Energieausweis einbezogen. Diese Angaben sind nicht maßgeblich für den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Vor allem wird keine bestimmte Eigenschaft, keine bestimmter Energiebedarfs- oder Verbrauchswert und keine bestimmte Obergrenze für den Energieverbrauch zugesichert.
Bewerbungsverfahren
Das Kommunalreferat orientiert sich bei der Vermietung seiner Ladengeschäfte im 01. Stadtbezirk an den Zielen und Leitideen des vom Stadtrat beschlossenen Innenstadtkonzepts. Das Konzept sieht die Stärkung einer vielfältigen und kleinteiligen Struktur im Einzelhandel, u.a. durch die Vermietung stadteigener Immobilien an traditionelle, kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte und innovative Angebotsformen mit besonderer Erlebnisqualität, vor.
Die ausgeschriebene Mietfläche kann daher nur an Bewerber*innen vergeben werden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen:
1.1 Inhaber-/familiengeführtes Münchner Traditionsgeschäft
- Ein Ladengeschäft hat eine Tradition entwickelt, wenn es in der Regel nach mindestens 10 Jahren an die nächste Generation übergehen soll oder 20 Jahre oder länger in der Innenstadt verwurzelt ist. Ein Traditionsgeschäft kann sich aber auch über den Verkauf von Produkten definieren, die mit besonderer, überlieferter, also „übernommener“ handwerklicher Fähigkeit hergestellt wurden oder diese Handwerke weiterentwickelt haben.
- Das Traditionsgeschäft darf kein(e) Filialist/Handelskette oder Franchisenehmer sein.
- Ein(e) Filialist/Handelskette ist der Betreiber eines Einzelhandelsunternehmens mit zahlreichen vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten, rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Geschäftsstellen in der Regel mit einem großhandelsmäßigen Einkauf, einem entsprechenden Zentrallager sowie mit einheitlichem Sortiment und zentraler Verwaltung.
Ein Franchisenehmer ist ein eigen- und selbstständiger Unternehmer, der eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung eines bereits bestehenden und etablierten Geschäftskonzepts erhalten hat. - Bei dem Traditionsgeschäft muss es sich um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz von bis zu 10. Mio. € handeln, das kein Unternehmen ist, das Teil einer größeren Gruppe ist und/oder in Abhängigkeit zu einem anderen Unternehmen steht.
1.2 Start-Up
- Ein Start-Up ist ein junges, noch nicht etabliertes und aufstrebendes Unternehmen, das sich in seiner Gründungsphase (= 5 Jahre nach Existenz- oder Unternehmensgründung) befindet und eine innovative Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotential aufweist.
- Bei dem Start-Up muss es sich um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz von bis zu 10. Mio. € handeln, das kein Unternehmen ist, das Teil einer größeren Gruppe ist und/oder in Abhängigkeiten zu einem anderen Unternehmen steht.
Bewerber*innen, die diese Eignungskriterien nicht erfüllen, können bei der Mieterauswahl nicht berücksichtigt werden und scheiden automatisch vom Bewerbungsverfahren aus.
Ein Mietvertrag, der dem Innenstadtkonzept unterliegt, kann aus rechtlichen Gründen zudem nur mit einer einzelnen natürlichen Person abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss mit einer juristischen Person wie bspw. einer GmbH ist daher ausnahmslos ausgeschlossen. Entsprechende Bewerbungen werden automatisch vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Bitte reichen Sie daher mit Ihrer Bewerbung Nachweise zur Zugehörigkeit zu einer der beiden vorgenannten Personengruppen (Traditionsgeschäft oder Start-Up) ein. Geben Sie dabei bitte auch den Umsatz der letzten Geschäftsjahre und die Anzahl der Beschäftigten an.
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:
- Mietpreisangebot
Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete bestehen.
Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 7.121 €/Monat betragen. Daneben sind Vorauszahlungen auf die Nebenkosten in Höhe von insgesamt 110 €/Monat zu entrichten.
Hinweis:
Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe Ziffer 5) und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte. - Personalien (vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
- Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Berufsregister
(nicht älter als 3 Monate) - Führungszeugnis*
(nicht älter als 3 Monate) - Gewerbezentralregisterauszug*
(nicht älter als 3 Monate) - SCHUFA-Bonitätsauskunft*
(nicht älter als 3 Monate) - schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
(nicht älter als 3 Monate) - Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Ladengeschäft sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden*innen in Zukunft erwarten dürfen. - Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rück-sendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rück-umschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Oktober 2024.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2
80335 München
oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus,
Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanenten Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
- Konzeptqualität: 60%
- Mietpreisangebot: 40 %
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien und deren Gewichtung finden Sie als Bewertungskriterien (PDF - Datei) im Bereich "Dokumente zum Objekt".
Kontakt
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Roßmarkt 3, 80331 München
Zentrale Dienste
Vermietservice
Telefon: 089 233 723975
E-Mail: im-vs.kom@muenchen.de