Kiosk am Riemer See zu vermieten

Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens einen Kiosk in Trudering-Riem direkt am Riemer See.

Angaben zur Immobilie

  • Objektart: Kiosk
  • Stadtteil: 15. Stadtbezirk (Trudering-Riem)
  • Straße, Hausnummer, PLZ: De-Casperi-Bogen 10, 81829 München
  • Gesamtfläche: 36m² (Kioskfläche)
  • Flächen teilbar: nein
  • Anzahl Räume: 1 Verkaufsraum, 2 Lager bzw. Kühlräume, Toilettenanlage
    Im Bereich der öffentlichen Toilettenanlage, die sich im selben Gebäude befindet, gibt es eine abschließbare Toilette für das Personal. Die öffentlichen Toiletten können auch als Kundentoiletten genutzt werden.
  • Küche/Teeküche: ja (Ablöse vom Vormieter möglich)
  • Keller: nein
  • Etage/Etagenzahl: Erdgeschoss
  • Freifläche: ca. 90 m2
  • Anzahl Parkflächen: Keine Parkflächen vorhanden; für die Belieferung wird das Befahren (im Schritttempo) der Grünanlagenwege erlaubt.
  • Barrierefrei: ja
  • Starkstrom: ja
  • DV-Verkabelung: nein
  • Bodenbelag: Fliesen
  • Objektzustand: unrenoviert
  • Baujahr: 2004/2005
  • Heizungsart: Zentralheizung
  • Energieart: Strom
  • Energieausweis: liegt nicht vor
  • Verfügbar ab: 01.01.2025

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Bei dem zu vermietenden Objekt handelt es sich um einen Kiosk am nordöstlichen Ufer der Riemer Sees.

Die Gesamtfläche (ca. 36 m²) setzt sich aus einem nicht einsehbaren Lagerbereich, dem Verkaufs- und Zubereitungsbereich zusammen.

Sämtliche Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände stehen im Eigentum des Vormieters und bestehen aus

  • 10 Kühlzügen,
  • 2 Fritteusen,
  • 1 Grillrost,
  • 1 Pfanne,
  • 2 Kochstellen,
  • 3 Wärmebecken,
  • 1x Wärmeplatte,
  • 1x Zapfanlage,
  • 1x Backofen,
  • 2 Kühlzellen (1x 2m x 2.5m u. 1x 1m x 1.5m),
  • 1x Spülmaschine mit Salzfilter,
  • 4x Spülbecken/Waschbecken,
  • 1x Wärmebrücke,
  • 1x Abzugshaube.

Die Inneneinrichtung kann gegen Ablöse komplett oder auch nur teilweise vom Vormieter abgelöst werden.

Im Bereich der öffentlichen Toilettenanlage, die sich im selben Gebäude befindet, gibt es eine abschließbare Toilette für das Personal. Die öffentlichen Toiletten können auch als Kundentoiletten genutzt werden.

Das Mietobjekt befindet sich im östlichen Bereich des Riemer Parks und liegt am nordöstlichen Ufer des Riemer Sees. Postanschrift des Mietobjekts ist De-Gasperi-Bogen 10, 81829 München.

Das Mietobjekt ist für Gäste des Parks sowie Badegäste fußläufig erreichbar.

Der Kiosk versorgt hauptsächlich die Parkbesucher und Badegäste. Während der Badesaison ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen.

Der Kiosk wurde in der Vergangenheit erfolgreich als klassischer „Badekiosk“ betrieben. Als zukünftige Nutzung ist ein erweitertes Angebot mit ausgewogenen Speisen sowie Getränkeauswahl angestrebt, insbesondere sind vegetarische/vegane Lebensmittel zum Kauf anzubieten.

Während der Sommermonate (Badesaison vom 15.05. bis 15.09.) muss der Kiosk an mindestens fünf Wochentagen geöffnet sein - insgesamt mindestens 40 Wochenstunden und davon zwingend an Wochenendtagen. Eine Betriebspflicht außerhalb der Badesaison wird in Absprache mit dem Mieter individuell festgelegt, besteht jedoch mindestens an zwei Wochentagen.

Im Mietvertrag wird eine entsprechende Betriebspflicht vereinbart. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig.

Der Vermieter behält sich vor, die Betriebspflicht nach einem Jahr Mietdauer entsprechend den gesammelten Erfahrungswerten neu festzulegen. Hierfür hat der Mieter die erzielten Umsätze entsprechend zu dokumentieren, damit eine Neufestlegung auf Grundlage dieser Daten erfolgen kann.

Beschränkungen

Der künftige Mieter ist verpflichtet, einen Anteil von bioregionalen Lebensmitteln von 40 % und ab Juni 2025 einen Anteil von 60 % nachzuweisen. Dafür müssen die verwendeten Lebensmittelprodukte schon jetzt einen Anteil von mindestens 40 % bzw. ab dem 01.06.2025 von mindestens 60 % Bioqualität gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen aufweisen. Sie sollten zudem aus regionaler Herkunft, in einem Umkreis von 100 km um München stammen und in diesem Umkreis erzeugt, verarbeitet, und hergestellt worden sein.

Dem Mieter sind in diesem Zusammenhang die Festlegungen, Ziele und Leitideen des Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München vom 20. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) bekannt, die er beim Betrieb des Kiosks möglichst umzusetzen versucht.

Kaffee, Tee und Schokolade dürfen ausschließlich aus fairem Handel angeboten werden.

Speisen und Getränke darf der Mieter hierbei nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgeben und nur Mehrwegbesteck zur Verfügung stellen. Bei Ausgabe zum Verzehr außerhalb der Mietsache ist die Mietpartei zusätzlich verpflichtet, Pfand für die Rückgabe von Verpackungen, Behältnissen und Mehrwegbesteck zu erheben.

Mietpreisangebot

Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete (siehe nächster Punkt) von 6% (mindestens) bestehen.

Elektrizität und Wasser für die Mietsache hat der Mieter direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen.

Darüber hinaus trägt die Mietpartei sämtliche Betriebskos-ten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (Be-trKV).

Der Mieter ist verpflichtet, die Abfallentsorgung nach gelten-dem Ortsrecht auf eigene Kosten durchzuführen. Vor Ort erfolgt keine Entsorgung durch die AWM und muss daher selbst organisiert werden

Umsatzmiete

Die Umsatzmiete wird aus dem Umsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.

Der Mieter schuldet die Zahlung der Umsatzmiete nur, soweit diese die im Abrechnungszeitraum geschuldete Mindestmiete übersteigt.

Berechnungsbeispiel:
Umsatz im Kalenderjahr = 130.000 €
Umsatzmiete = 10 % aus 130.000 € = 13.000 €

Geldkaution

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 3.000,00 € (Barhinterlage) hinterlegt.

Schuldbeitritt

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird ein Schuldbeitritt vereinbart, sofern der Mieter als GmbH oder vergleichbare Gesellschaftsform fungiert.

Vertragslautzeit

Der Vertrag wird zunächst auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerungsoption wird in den Vertrag mit aufgenommen.

Betriebspflicht

Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für das Publikum offenzuhalten und sein Geschäft in der Mietsache zu betreiben.

Öffentliche Toilette

In der Servicestation befindet sich eine öffentliche Toilettenanlage.

Hinweis

Der Vermieter übernimmt weder eine Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzes noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzes des Warensortiments (Unternehmerische Verantwortung).

Bewerbungsverfahren

Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:

  • Mietpreisangebot
    Das Mietpreisangebot sollte aus einer prozentualen Umsatzmiete (mindestens 6%) bestehen.

    Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Be-triebskostenverordnung. Erfahrungswerte bezüglich der tatsächlich anfallenden Be-triebskosten sind nicht bekannt.

    Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung. Erfahrungswerte bezüglich der tatsächlich anfallenden Betriebskosten sind nicht bekannt.

    Hinweis: Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe"4. Bewertung Ihrer Bewerbung") und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte.
  • Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
  • Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis*
    (bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug*
    (bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • SCHUFA-Bonitätsauskunft bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft*
    (nicht älter als 3 Monate)
  • schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
    (nicht älter als 3 Monate)
  • Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung

    Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Ladengeschäft sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden*innen in Zukunft erwarten dürfen.
  • Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld

    Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.

Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Oktober 2024.

Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte

per Post an:

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2
80335 München

oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de

Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.

Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:

  • Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
  • negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
  • negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
  • angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
  • angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
  • wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept

Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:

  • Konzeptqualität 60%
  • Mietpreisangebot 40%

Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.

Eine Gesamtübersicht  über alle Unterkriterien und deren Gewichtung ist als Bewertungsmatrix  in den Anlagen zur Ausschreibung verlinkt.

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:

Bilder vom Objekt

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Ansprechpartner

Thomas Mathes

Tel. (089) 233-726388

im-vs.kom@muenchen.de

  • Kommunalreferat

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    Vermietservice