Veranstaltungen auf dem Königsplatz 2025

Diese Regelungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Königsplatz für das Jahr 2025.

Konzerte auf dem Königsplatz 2025

Die Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund der Landeshauptstadt München (Veranstaltungsrichtlinien) legen fest, dass auf dem Königsplatz jährlich drei Konzertwochenenden mit jeweils zwei Veranstaltungstagen stattfinden können.

Für das Jahr 2025 stehen für die Konzertveranstaltungen auf dem Königsplatz folgende Termine zur Verfügung:

02.05. - 04.05.2025
09.05. - 11.05.2025
16.05. - 18.05.2025
23.05. - 25.05.2025
06.06. - 08.06.2025
13.06. - 15.06.2025
27.06. - 29.06.2025
01.08. - 03.08.2025
08.08. - 10.08.2025
15.08. - 17.08.2025

Die Termine können sich ggf. noch ändern.

Jede*r Konzertveranstalter*in kann zunächst für ein Konzertwochenende berücksichtigt werden. Die Platzbelegung erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Bei gleichzeitigem Eingang am selben Tag entscheidet das Los.

Konzertveranstalter*innen haben die Möglichkeit, zwischen dem 01.01. und dem 30.04.2024 entsprechende Anträge beim Kreisverwaltungsreferat einzureichen.

Dabei ist bereits konkret die geplante Künstler*in für den jeweiligen Veranstaltungstag zu benennen. Eine reine Platzreservierung wird vom Kreisverwaltungsreferat nicht berücksichtigt.

Der Antrag ist zwischen dem

01.01. und 30.04.2024

an folgende Anschrift zu richten:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München

oder per E-Mail an: vvb.kvr@muenchen.de

Sollten nach Ablauf der Frist noch nicht alle möglichen Termine für Konzertveranstaltungen ausgeschöpft worden sein, können auch Veranstalter*innen berücksichtigt werden, die bereits für ein Veranstaltungswochenende den Vorzug erhalten haben. Die Platzbelegung erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge.

Bei gleichzeitigem Eingang am selben Tag entscheidet das Los.

Die Konzertveranstaltungen müssen den besonderen historischen Belangen des Platzes einschließlich des angrenzenden Areals gerecht werden.

Auch eine rechtzeitige Beantragung bedeutet nicht, dass eine bestimmte Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die abschließende Prüfung kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Durchführung des Abstimmungsverfahrens mit Beteiligung der notwendigen Fachdienststellen erfolgen.

Open-Air-Kinoveranstaltung auf dem Königsplatz 2025

Der Königsplatz steht grundsätzlich für die Durchführung einer Kino-Open-Air Veranstaltung zu Verfügung (maximal 7 Tage zuzüglich 1 Generalprobe und 3 Ausweichtage). Mögliche Termine für das Jahr 2025 sind vorab mit dem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro abzustimmen.

Anträge für das Jahr 2025 werden zwischen 01.01. und 30.04.2024 entgegen genommen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München

oder per E-Mail an: vvb.kvr@muenchen.de

Bei gleichzeitigem Eingang des Antrags am selben Tag entscheidet das Los.

Die Open-Air-Kinoveranstaltungen müssen den besonderen historischen Belangen des Platzes einschließlich des angrenzenden Areals gerecht werden.