Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "NOwasteVEMBER"
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise für unser Gewinnspiel.
Teilnahmebedingungen
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Gegenstand
1.1
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel zum NOwasteVEMBER des Kommunalreferats der Landeshauptstadt München (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter").1.2
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die normal anfallenden Internetgebühren und andere Verbindungskosten während der Teilnahme am Gewinnspiel tragen die Teilnehmer_innen.1.3
Durch das Ausfüllen und Absenden der Fragebögen zum NOwasteVEMBER akzeptieren die Teilnehmer_innen diese Teilnahmebedingungen. -
Teilnahmebedingungen zu den Fragebögen zum NOwasteVEMBER
2.1
Der NOwasteVEMBER beginnt am 4. November 2024 und endet am 1. Dezember 2024 um 24 Uhr (nachfolgend bezeichnet als der “Veranstaltungszeitraum“). Eine Anmeldung durch Ausfüllen des ersten Fragebogens ist bereits ab 19. Oktober 2024 um 00:01 Uhr bis zum Start des Gewinnspiels am 4. November 2024 möglich.2.2
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, die mindestens 18 Jahre alt sind und einen festen Wohnsitz in München haben sowie Münchner Mehrpersonenhaushalte, die sich durch eine volljährige Privatperson des Haushalts anmelden. Die Gewinner_innen müssen dies dem Veranstalter vor Ausgabe des Gewinns in geeigneter Form nachweisen.Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder deren Personenangaben bei der Anmeldung nicht der Wahrheit entsprechen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
2.3
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die Webseite www.muenchen.de/zerowaste. Eine andere Form der Teilnahme, etwa durch Telefon oder Briefverkehr, ist nicht möglich. Jede_r Teilnehmende (natürliche Person bzw. Hauhalt) gemäß 2.2 darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der/ die Teilnehmende unter Angabe seines/ihres Namens, E-Mail-Adresse (Registrierung), Postleitzahl und Alters zwei Fragebögen vollständig ausfüllen.
Die Verwendung einer sogenannten "Wegwerf-Mailadresse" (z.B. von den Anbietern byom.de, trash-mail.com oder spoofmail.de) ist nicht erlaubt, diese Fragebögen werden nicht gewertet und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Für eine erfolgreiche Teilnahme sind zwei Fragebögen jeweils vollständig auszufüllen.
Der Link zum ersten Fragebogen befindet sich auf obengenannter Internetseite. Der Fragebogen ist spätestens bis zum 3. November 2024 um 23:59 Uhr auszufüllen, dieser dient gleichzeitig als Anmeldung zum Gewinnspiel.
Der Link zum zweiten Fragebogen wird allen rechtzeitig angemeldeten Teilnehmenden bis zum 13. November 2024 (im Laufe des Tages) per angegebener E-Mail-Adresse zugesandt. Dieser Fragebogen muss bis 9. Dezember 2024 um 23.59 Uhr eingereicht werden. -
Bedingungen zu Ausgabe des Preises, Bedingungen zum Gewinn
3.1
Alle Teilnehmenden, welche beide vollständig ausgefüllten Fragebögen rechtzeitig eingereicht haben (vgl. Ziff. 2.3), erhalten denselben Sachpreis. Zur vollständigen Bearbeitung der Fragebögen müssen alle Pflichtfragen beantwortet werden. Außerdem sind im zweiten Fragebogen mindestens vier selbstgemachte Fotos hochzuladen und es müssen mindestens drei Maßnahmen der Müllvermeidung, jeweils eine aus den Bereichen Wiederverwendung, Verpackungsmüll und Mülltrennung, dokumentiert werden. Beispiele zu diesen Maßnahmen der Müllvermeidung sind ebenfalls auf www.muenchen.de/zerowaste zu finden. Die Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass bei den hochgeladenen Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Verwendungsrechte der eingereichten Bilder gehen mit Abschicken des Fragebogens an den Veranstalter über.3.2
Jede_r Teilnehmer_in, der die Teilnahmebedingungen vollständig erfüllt, erhält einen Sachpreis im Wert von cirka 25 € und wird zur Abschlussveranstaltung Anfang 2025 eingeladen.3.3
Die Teilnehmer_innen, die die Teilnahmebedingungen vollständig erfüllt haben, erhalten den Sachpreis bei der Abschlussveranstaltung. Sollte aus zeitlichen Gründen eine Teilnahme nicht möglich sein, kann der Sachpreis bis 31. Oktober 2025 beim Veranstalter abgeholt werden. Ein Versand des Sachpreises ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. -
Ausschluss missbräuchlicher Teilnahme
Der Veranstalter hat das Recht, ausgefüllte Fragebögen, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen, bei der Teilnahme am Gewinnspiel unberücksichtigt zu lassen und gegen sonstige Manipulationen vor, nach und während des Gewinnspiels vorzugehen.
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Möglichkeit von Einschränkungen, Rechtswegausschluss
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Fragebogens unter Umständen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Der NOwasteVEMBER kann aufgrund von äußeren und/ oder technischen Problemen vorzeitig beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Haftung
6.1
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 6 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.6.2
Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.6.3
Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des NOwasteVEMBER überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.6.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.6.5
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Datenschutzhinweise
Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der beschriebenen Art und Weise zur Teilnahme am städtischen Gewinnspiel „NOwasteVEMBER“
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Teilnahme am städtischen Gewinnspiel „NOwasteVEMBER“ gemäß den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit Aktivierung der Checkbox im zum NowasteVEMBER zugehörigen Fragebogen willigen Sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein. - Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung ist die
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat, Zero-Waste Fachstelle
Denisstr. 2
80335 München
E-Mail: zerowaste@muenchen.de - Kontaktdaten des zentralen städtischen Datenschutzbeauftragten
Landeshauptstadt München
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Marienplatz 8
80331 München
E-Mail: datenschutz@muenchen.de - Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Landeshauptstadt München während der Dauer des Gewinnspiels und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet, soweit dies zur Vorbereitung, Durchführung und Beendigung derselben, insbesondere zur Vermeidung von mehrfachen Teilnahmen erforderlich ist.
Die Landeshauptstadt München beabsichtigt, zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im städtischen Intranet als auch auf städtischen Webseiten im Internet in gedruckten Werbematerialien (zum Beispiel: Broschüren, Plakate) und/oder auf städtischen Veranstaltungen (zum Beispiel: Ausstellungen) Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen zu verwenden, auf denen ich zu sehen bin. Dabei wird gegebenenfalls auch mein Name genannt. Die Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen werden von der Landeshauptstadt München nicht zu Werbezwecken im kommerziellen Sinn eingesetzt und nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen in rufschädigender Art verwendet. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Ich willige hiermit ein, dass die angefertigten Filmaufnahmen / Fotoaufnahmen des Projektes: NOwasteVEMBER auf denen ich zu sehen bin und gegebenenfalls namentlich genannt werde, zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich verarbeitet werden. Soweit sich aus den Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit (zum Beispiel: Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille) ergeben, bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
Ich bin mir bewusst, dass Informationen im Internet weltweit zugänglich sind und mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden können, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin aufzufinden sind. Für eine Datenverarbeitung durch Dritte, insbesondere das Herunterladen von Filmaufnahmen/Fotoaufnahmen und deren anschließende Nutzung, übernimmt die Landeshauptstadt München keine Haftung. Auch ergibt sich infolge der Datenverarbeitung durch die Landeshauptstadt München kein Haftungsanspruch gegenüber der Landeshauptstadt München.
Ihre Daten werden auf folgenden Grundlagen verarbeitet:
Ihre Einwilligung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs 1 Buchstabe a) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG verarbeitet. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten innerhalb der Stadtverwaltung:
Ihre Daten werden - soweit erforderlich - innerhalb der Landeshauptstadt München und ihrer Eigenbetriebe nur an die Stellen übermittelt, die für die Erfüllung der unter Ziffer 4 genannten Zwecke zuständig sind. Dies sind insbesondere die für die Verwaltung und Abrechnung zuständigen Stellen im Kommunalreferat.
Interner Dienstleister:
Ihre elektronisch gespeicherten Daten befinden sich auf Servern beim städtischen Eigenbetrieb IT@M als Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Landeshauptstadt München. - Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln. - Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach dem Ende des Gewinnspiels gelöscht. Die weitere Auswertung erfolgt nur anhand der genannten Organisationseinheiten. Sollten Fotoaufnahmen und/oder die Namen der Teilnehmenden und/oder der Gewinner*innen auf einer städtischen Internet- oder Intranetseite veröffentlicht werden, werden diese spätestens am 31.März 2026 gelöscht. Die Daten der Gewinner_innen werden darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Regelungen aufbewahrt. - Betroffenenrechte
Sollten Sie von Ihren unten genannten Rechten Gebrauch machen, können Sie sich auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München wenden (Kontakt: oben Ziffer 3). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Soweit Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag als Grundlage für die Verarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). - Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen der Befragung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die dafür erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. - Profilbildung und Scoring (nur Hinweis)
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht zur Profilbildung oder zur Bewertung persönlicher Aspekte benutzt. - Freiwilligkeit Rücknahme der Einwilligung
Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abgeändert oder gänzlich widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. - Kenntnisnahme bzw. Einverständnis
Ich habe die Informationen zur Kenntnis genommen und bin mit der beschriebenen Verarbeitung einverstanden.