Schädlingsbefall in Ihrem Betrieb vermeiden – wie?

Schützen Sie Ihre Kund*innen vor verunreinigten Lebensmitteln – reagieren Sie sofort! Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten.

Schädlinge - Warum eine Gefahr?

Schädlinge wie Mäuse, Ratten, Schaben und anderes Ungeziefer sind ungebetene Gäste in Lebensmittelbetrieben. Sie erzeugen nicht nur Ekel bei den Gästen, sondern kontaminieren auch Lebensmittel und stellen dadurch eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher*innen dar. Besonders gefährdet sind dabei auch Lebensmittelbetriebe mit offenen Lebensmitteln, zum Beispiel die Gastronomie oder Bäckereien.

Krankheiten werden hauptsächlich durch Kot, Urin oder Speichel auf Lebensmitteln, Verpackungen oder Oberflächen, auf denen Lebensmittel behandelt werden, übertragen. Besondere Sorgfalt ist daher wichtig.

Aktiv gegen Schädlinge - Ihre Verantwortung

Als Lebensmittelunternehmer*in sind Sie dafür verantwortlich, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder verkauft werden, dass sie nicht nachteilig oder gefährlich für Verbraucher*innen sind. Gehen Sie deshalb eigenständig, aktiv und präventiv gegen Schädlinge vor!

Wie können Sie Schädlingsbefall vermeiden?

Um einen Schädlingsbefall zu vermeiden, ist eine regelmäßige Schädlingsbekämpfung erforderlich (auch präventiv). Wurde bereits ein Befall festgestellt, richtet sich die Häufigkeit der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen nach der Schwere des Befalls sowie den örtlichen und baulichen Gegebenheiten.

Lassen Sie sich am besten von einer professionellen Schädlingsbekämpfung beraten, denn welche Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind, ist sehr individuell.

Schädlingsbekämpfung ist auch ein wichtiger Bestandteil der Eigenkontrolle eines Betriebes und eines HACCP-Konzeptes (HACCP: engl. Hazard Analysis and Critical Control Point). Die Eigenkontrolle im Sinne des HACCP-Konzeptes stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die der Verantwortliche im Lebensmittelbetrieb treffen muss, um die Sicherheit der Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.

Überprüfen Sie Ihre Betriebsräume auf bauliche Mängel und halten Sie sie instand, sodass Schädlinge nicht in Ihre Betriebsräume kommen können und sich dort nicht einnisten. Das können Sie zum Beispiel machen:

  • Verschließen Sie Löcher und Ritzen im Mauerwerk, Türen oder Fenstern.
  • Ersetzen Sie kaputte Bodenleisten.
  • Sichern Sie Türspalten gegen das Eindringen von Mäusen und anderen Schädlingen.
  • Sichern Sie Mauerdurchbrüche bei Rohr- und Kanalverbindungen und Kabeldurchführungen.
  • Reduzieren Sie Rückzugsmöglichkeiten von Schädlingen, indem Sie hohle Wände, abgehängte Decken oder Wandverkleidungen möglichst vermeiden.

Schädlinge und Ungeziefer brauchen zum Überleben vor allem ausreichend Nahrung. Achten Sie daher durch folgende Maßnahmen auf eine gute Betriebshygiene:

  • Reinigen Sie die gesamte Betriebsstätte regelmäßig und bedarfsorientiert, wenn nötig auch mehrmals täglich.
  • Böden, Wände, Arbeitsflächen, Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte müssen sauber und instand gehalten sowie, wenn erforderlich, desinfiziert werden.
  • Bei Schädlingsbefall muss vor Betriebsbeginn eine Reinigung erfolgen, insbesondere eine Reinigung der Arbeitsflächen.
  • Konsequente, zügige Abfallentsorgung sowie Reinigung der Müllbehältnisse ist besonders wichtig.
  • Verwenden Sie verschlossene und saubere Müllbehältnisse
  • Lagern Sie Abfall an sauberen und instand gehaltenen Räumen/Orten, um den Schädlingen Nahrung zu entziehen.
  • Lagern Sie Lebensmittel nicht offen, insbesondere nicht außerhalb der Betriebszeiten.
  • Halten Sie Türen nach außen verschlossen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Betriebs- und Lagerräume, um Schädlingsbefall rechtzeitig zu erkennen (achten Sie auf tote Tiere, Exkremente, Gespinste).
  • Kontrollieren Sie regelmäßig verpackte Lebensmittel und Vorräte auf Fraßschäden oder Spuren von Kot oder Urin.
  • Kontrollieren Sie den Wareneingang sorgfältig, um eine Einschleppung von Schädlingen zu vermeiden.
  • Lebensmittel, die durch Schädlinge kontaminiert wurden, müssen entsorgt werden.

Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.

Werden bei einer Kontrolle Schädlinge festgestellt, werden Anordnungen und Maßnahmen zum Schutz von Verbraucher*innen getroffen. Dabei kann es sogar zu einer vorübergehenden Betriebsschließung kommen. Darüber hinaus können Verstöße zusätzlich auch Straf- oder Bußgeldverfahren sowie eine Information der Öffentlichkeit zur Folge haben.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats wenden.

Information

DIN 10523

Hilfreiche Informationen finden Sie auch in der DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich.

Diese Norm gilt für die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich und soll als Hilfestellung bei der Auswahl und Durchführung geeigneter und angemessener Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung dienen.