Umgang mit dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ist eine Prävention vor sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Schutzkonzepte

Führungszeugnisse sind nur ein Baustein eines Schutz- und Präventionskonzeptes, das jede Organisation für sich entwickeln sollte, insbesondere dann, wenn sie mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen arbeitet. Dabei geht es nicht nur um den (gesetzlich vorgeschriebenen) Schutz von Minderjährigen und anderer vulnerabler Personengruppen, sondern auch um den Schutz von Mitarbeiter*innen im Rahmen hierarchischer Abhängigkeitsverhältnisse.

Führungszeugnisse sind wichtige Elemente eines solchen Schutzkonzeptes, sie reichen als alleinige Maßnahme jedoch nicht aus.
Ein Schutzkonzept muss passgenau für die jeweilige Situation / Institution erarbeitet werden. Dabei ist es wichtig, schon in der Erarbeitung möglichst Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure (hauptamtliche Mitarbeiter*innen, ehrenamtlich Tätige, Betreute und deren Umfeld etc.) einzubeziehen – so stellen Sie sicher, dass das Schutzkonzept später allen bekannt und Teil Ihrer gelebten Organisationskultur ist. Zudem erfordert ein Schutzkonzept Einblick in alle relevanten Abläufe aus mehreren Perspektiven.

Im Folgenden finden Sie einige Anregungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten inklusive möglicher Leitfragen. Dies ist keine abschließende Checkliste. Nur Sie wissen, welche Fragen für Ihren Bereich relevant sind. Tauschen Sie sich mit ähnlichen Organisationen aus.

Zuständigkeiten

Klären Sie, wer in Ihrer Organisation für die Risikoanalyse und das Schutzkonzept zuständig ist. Wer muss eingebunden werden? Gibt es Vorbilder, an denen Sie sich orientieren können? Wie können Mitarbeitende, Betreute und Ehrenamtliche eingebunden werden? Welche Perspektiven sind wichtig? Brauchen wir fachlichen Input (zum Beispiel zu Datenschutz oder Schutzkonzepten)?

Grenzen definieren

Diskutieren Sie mit allen Beteiligten, was diese unter einem Übergriff verstehen. Entwickeln und kommunizieren Sie ein gemeinsames Verständnis für Grenzen.

Risikoanalyse

  • Welche Risikofaktoren bestehen in meiner Organisation/meinem Projekt? Zum Beispiel.:
  • Machtunterschiede und Hierarchien?
  • Bauliche Gegebenheiten, die Risiken erhöhen?
  • Besondere Risikozeiten?

Tätigkeiten mit besonders engem körperlichen Kontakt

  • Situationen, in denen Betreuende und Betreute allein sind?
  • Gibt es einen Verhaltenskodex bzw. Regeln für Nähe und Distanz?
  • Falls ja, ist dieser allen (auch den Betreuten und ihren Familien) bekannt?
  • Welche Unterstützung (Information, Fortbildung etc.) gibt es für Haupt- und Ehrenamtliche?
  • Welche Kriterien leiten uns bei der Auswahl von Haupt- und Ehrenamtlichen?

Minimierung von Risikofaktoren

Wenn Sie die Risikofaktoren in Ihrer Organisation / Ihrem Projekt identifiziert haben, definieren Sie gemeinsam, wie sich diese soweit wie möglich minimieren lassen. Wo dies nur eingeschränkt möglich ist, versuchen Sie zusätzliche Schutzmaßnahmen zu integrieren.

Kommunikation

Schutzkonzepte müssen allen (Haupt- und Ehrenamtlichen, Betreuten und ihren Familien) bekannt sein von allen mitgetragen werden. Stellen Sie sicher, dass dies in ihrer Außen- und Binnenkommunikation gewährleistet ist. Kommunikation zu möglichem Missbrauch und vorhandenen Schutzkonzepten ist ein wichtiges Element jedes Schutzkonzeptes und ein Schutz vor Bagatellisierung und Tabuisierung.

Machen Sie deutlich, dass die von allen gemeinsam entwickelten Prozesse, Maßnahmen und Aktivitäten nicht Ausdruck von Misstrauen gegenüber Einzelnen sondern Maßnahmen zum Schutz aller sind.

Beschwerdeverfahren und Opferschutz

  • Wenn es zu einem Vorfall oder Verdachtsfall kommt – haben wir Beschwerdewege? Sind diese verschriftlicht, rechtlich geprüft, ausreichend kommuniziert und niederschwellig? Sind Interessenskonflikte ausgeschlossen?
  • Wie unterstützen wir Opfer unangemessenen Verhaltens und ihre Familien?
  • Bieten wir Beratung? Wer unterstützt uns von externer Seite?
  • Gibt es ein standardisiertes Verfahren, um erkannte Schwachstellen nachhaltig auszuschalten?

Regelmäßige Anpassung

Ein Präventionskonzept muss regelmäßig aktualisiert werden. Dies sorgt nicht nur dafür, dass es stets den gültigen Rahmenbedingungen entspricht sondern auch, dass es allen Beteiligten präsent bleibt. Ein Schutzkonzept ist auch Teil Ihres Qualitätsmanagements, das regelmäßig evaluiert und angepasst werden muss.

Beratung und weitere Informationen finden Sie z.B. bei Verbänden, AMYNA e.V. (www.amyna.de), sowie insbesondere zu Fragen des Ehrenamtes bei Frau Hänert im Kulturreferat unter der Telefonnummer: 089 233-26190.

Führungszeugnis und Erweitertes Führungszeugnis

Als Zuschussnehmer*in des Kulturreferats haben Sie sich mit ihrer Antragstellung im Rahmen des geförderten Projekts / der geförderten Institution verpflichtet:

a) sich von allen Fachkräften (das beinhaltet auch Künstlerinnen und Künstler, Kulturpädagoginnen und -pädagogen!, die mit Minderjährigen arbeiten, ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen;

b) sich von allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Honorarkräften und sonstigen haupt- oder ehrenamtlich Tätigen, die regelmäßigen und nicht nur kurzfristigen Kontakt mit Minderjährigen haben, ebenfalls ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen.

Außerdem haben Sie selbst versichert, nicht wegen einer Straftat nach § 171, 174-174c, 176-181a, 182-184c, 225 Strafgesetzbuch verurteilt zu sein.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass diese Verpflichtung zur Einholung eines Erweiterten Führungszeugnisses für den beschriebenen Personenkreis ausnahmslos für alle geförderten Projekte / Institutionen, die mit Minderjährigen arbeiten gilt, das heiß auch für Projekte außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, bei der es ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt (§ 72a SGB VIII). Eine Nicht-Einhaltung führt zur Rückforderung des Zuschusses und kann zum Ausschluss von zukünftiger Förderung führen.

Erfahrungsgemäß ist es nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob eine Tätigkeit einschlägig ist. Dies kann nur von Ihnen selbst beurteilt werden, da dies eine detaillierte Kenntnis der Abläufe, Rahmenbedingungen, Räume, Zielgruppen etc. voraussetzt. Als Orientierungshilfe kann Ihnen die einschlägige gesetzliche Formulierung im Bundeszentralregistergesetz § 30 a, Absatz 2 dienen. Ein Erweitertes Führungszeugnis wird danach erteilt, „wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für

a) eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.“

Ob Letzteres gilt, können Sie anhand folgender Leitfragen diskutieren (nicht abschließende Anregung):

Welcher Art ist der Kontakt?

Besteht zum Beispiel körperlicher Kontakt? Ist die Person allein mit den Minderjährigen? Findet die Tätigkeit in abgegrenzten Räumen statt?

Welche Dauer und Intensität hat der Kontakt?

Einmalig und/oder kurzfristig oder regelmäßig und/oder über längere Zeit? Besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis?

Hierarchien und Abhängigkeiten?

Wie ist das Alters- und Machtverhältnis zwischen Minderjährigen und Betreuenden? Gibt es emotionale, strukturelle, finanzielle Abhängigkeiten?

Besonderes Schutzbedürfnis?

Gibt es neben der Minderjährigkeit noch weitere Faktoren, die ein besonderes Schutzbedürfnis der Zielgruppe begründen (zum Beispiel Behinderung)?

Einen Orientierungsrahmen bietet auch das beiliegende Prüfschema. Bitte beachten Sie aber, dass sich die Wertung immer aus der Gesamtschau ergibt. Das Prüfschema ist also keine abschließende Checkliste!

Sollte im geförderten Projekt / der geförderten Institution kein Kontakt zu Minderjährigen, jedoch zu anderen besonders schutzbedürftigen Personengruppen bestehen (zum Beispiel Menschen mit körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen) empfehlen wir die Einsichtnahme in ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis.

Informationen für Zuschussnehmerinnen des Kulturreferats

In allen Lebensbereichen gibt es leider immer wieder Situationen, in denen Menschen körperlicher und / oder seelischer Schaden zugefügt wird, weil sie Opfer sexualisierter oder sonstiger Gewalt durch betreuende Personen werden. Überall, wo es in einer Organisation riskante Machtverhältnisse und Abhängigkeiten gibt, besteht auch die Gefahr von Missbrauch.

Während dies im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe schon lange intensiv diskutiert wird und es sogar eine gesetzliche Verpflichtung zu entsprechenden Schutzmaßnahmen gibt, sind Schutzkonzepte im Bereich der Kultur noch nicht flächendeckend etabliert. Dies stellt für die potentiellen Opfer sexualisierter und sonstiger Gewalt ein erhebliches Risiko dar.

Mit den nachfolgenden Ausführungen wollen wir Ihnen deutlich machen, welche Maßnahmen das Kulturreferat als Zuschussgeber von Ihnen als Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer erwartet. Außerdem wollen wir Sie dabei unterstützen, in Ihrer Organisation zu reflektieren, ob der Schutz für besonders schutzbedürftige Personengruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, noch verstärkt werden kann.

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