PFA Starnberger Flügelbahnhof
Auslegung vom 20.06.2022 bis 04.07.2022
Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Bauliche Änderung des Bahnhofs München Hbf (Bahnhof Nr. 4234) samt weiterer Eisenbahnbetriebsanlagen, PFA 1, Rückbau und Anpassung des Starnberger Flügelbahnhofs“, Bahn-km 0,042 bis 0,218 der Strecke 5500 München - Regensburg, der Strecke 5504 München – Mittenwald sowie der Strecke 5505 München - Lenggries in der Landeshauptstadt München
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 14.04.2022, Az. 651pph/003-2017#011, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022
bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München, Auslegungsraum 071 Erdgeschoss
(barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a)
während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden.
Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Anhoerungsverfahren/DE/Bayern/2022/Anhoerung_Hbf_Muenchen_PFA_1_Rueckbau_Anpassung_des_Starnberger_Fluegelbahnhofs.html
und unter
https://stadt.muenchen.de/infos/auslegung-termine.html
eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
München, 10.06.2022 Referat für Stadtplanung und Bauordnung