Brauchen wir ein neues soziales Bodenrecht?
Expertengespräche im Rahmen des Zukunftsdialogs zum Thema soziales Bodenrecht.
Expertengespräche am 23. März und 18. Juni 2018
Oberbürgermeister Dieter Reiter startete seinen ersten „Münchner Zukunftsdialog“ zu einer der drängendsten Fragen, die die zukünftige Entwicklung Münchens und vieler anderer Kommunen maßgeblich bestimmt: Wie kann ein soziales Bodenrecht realisiert werden?
Die enormen Steigerungen der Bodenpreise sorgen für eine immer weitere Aufwärtsspirale der Mieten und Kosten der Kommunen. Seit 1950 bis jetzt haben sich die Baulandpreise in München um 34.000 Prozent (!) gesteigert. Zwar sind die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) und Baulandmodelle gute Modelle in München. Den unaufhaltsamen Anstieg der Bodenpreise konnten diese aber nicht verhindern.
In zwei Gesprächsrunden am 23. März und 18. Juni 2018 hat der Oberbürgermeister renommierte Experten aus der Bundesrepublik zum Dialog nach München eingeladen. Ziel der Gespräche war es auszuloten, was rechtlich möglich und sinnvoll ist, um dem dramatischen Anstieg der Bodenpreise entgegenzuwirken und damit auch dafür zu sorgen, dass mehr bezahlbare Wohnungen in München entstehen.
Prof. Dr. Dirk Löhr
Hochschule Trier
"Die wesentliche Ursache für den Anstieg der Mieten und Immobilienpreise in den Ballungsräumen liegt im Anstieg der Bodenerträge und Bodenwerte auf dem vorgelagerten Bodenmarkt begründet. Dabei hat kein Grundstückseigentümer den Wert seines Bodens selber geschaffen – er ergibt sich vielmehr aus Leistungen der Allgemeinheit. Diese hat auch ein Recht auf Kompensation, was Eingriffe in die Eigentumsrechte bei Boden bedeutet. Die Bodenfrage ist alt – und zugleich die neue soziale Frage des 21. Jahrhunderts."
OB Reiter im Gespräch mit Baulandkommission
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat sich am 04.03.2019 mit dem Vorsitzenden der Baulandkommission des Bundes, Parl. Staatssekretär Marco Wanderwitz, den weiteren Kommissionsmitgliedern Dr. Dorothee Stapelfeldt (Senatorin für Stadtentwicklung, Hamburg) und Claudia Tausend (MdB), sowie Bernhard Daldrup (MdB) bei Alt-OB Hans-Jochen Vogel zu einem Austausch getroffen. Hauptinhalt der Diskussion war, wie künftig Bodenwertsteigerungen der Allgemeinheit zugutekommen können.
Folgende konkrete Forderungen hat Oberbürgermeister Reiter in die Diskussion eingebracht:
- Es braucht eine Regelung im Bundesgesetz, damit leistungslose Bodenwertsteigerungen künftig der Allgemeinheit zugutekommen. Der Wert eines Grundstücks steigt durch ein gutes Angebot an Verkehrsinfrastruktur, Schulen und Universitäten, Kultureinrichtungen und guter Gesundheitsvorsorge. Dieser Wertzuwachs muss auch an die Gemeinschaft zurückgehen.
- Änderung des §34 im Baugesetzbuch
Ziel dieser Ergänzung muss sein, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die Bauherren im gesamten Stadtgebiet zum Bau von bezahlbaren Wohnungen verpflichten zu können. - Einführung einer neuen Kategorie in der Baunutzungsverordnung: „geförderter Wohnungsbau“
Es soll künftig möglich sein, mit einem Bebauungsplan den Bau von geförderten Wohnungen verlangen zu können. Diese Änderung würde den Kommunen eine deutlich bessere Verhandlungsposition gegenüber privaten Investoren verschaffen.
Von Alt-OB Dr. Vogel und OB Reiter wurde in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Wien verwiesen. Dort sieht eine Neuregelung nun vor, dass in bestimmten Gebieten auf 2/3 des Bauplatzes geförderte Wohnungen mit einer Kaltmiete von maximal 5 Euro entstehen müssen.
Gleichzeitig hat das Land Wien Bodenspekulanten den Kampf angesagt und festgelegt, dass in diesen Wohnlagen die Grundstückskosten maximal 188 € pro qm betragen dürfen.
Hierzu Oberbürgermeister Reiter: „Ich habe mich gefreut, zu hören, dass auf Bundesebene bereits geprüft wird, ob und wie ein solches Instrument auch im deutschen Baurecht realisiert werden könnte. Denn eines ist klar: ohne dass wir die Bodenpreise deckeln wird es uns letztlich nicht gelingen, für deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum in den Großstädten zu sorgen."
Oberbürgermeister Dieter Reiter
"Die Gespräche haben mir gezeigt, dass wir beim Thema Begrenzung der Bodenpreise dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern müssen. Dazu gehört, dass Gemeinwohlbelange, wie die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und die soziale Infrastruktur, immer auch durch die Eigentümer zumindest mitgetragen werden müssen. Ich appelliere sowohl an die Bundes- als auch die Landesebene endlich die Rahmenbedingungen für eine Bodenrechtsreform zu schaffen. Wir müssen der Endlosspirale steigender Mieten und Wohnungspreise auf allen Ebenen wirksame Instrumente entgegensetzen."
Dr. Stephan Gatz
Richter am Bundesverwaltungsgericht
"Fazit der Überlegungen ist, dass es einen Königsweg zur Lösung der Frage, wie das Bodenrecht sozial gestaltet werden kann, nicht gibt. Sonst hätte man ihn schon gefunden."
Alt-OB Dr. Hans-Jochen Vogel
"Das Thema muss dringend zurück auf die politische Tagesordnung und das versuchen wir aus München zu erreichen. Grund und Boden ist keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Er ist unvermehrbar und unverzichtbar."