Migrationsbeiratswahl

Hier finden Sie alle Informationen zur Migrationsbeiratswahl am 22. November 2026 und Wahlergebnisse früherer Wahlen.

Das ist das offizielle Logo der Migrationsbeiratswahl 2026.

Sie möchten Mitglied des Migrationsbeirats werden?

Was ist zu tun, wenn Sie sich zur Wahl stellen möchten und wie funktioniert die Einreichung von Wahlvorschlägen?
Hier finden Sie weitere Informationen

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, wenn sie am Wahltag, 22. November 2026, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten, also seit dem 22. Mai 2026, in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.

Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem

  • einen ausländischen Pass haben
  • oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben.

Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. 
Sie müssen, um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. 

Sie haben Fragen?

Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

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