Geförderter Breitbandausbau durch die Landeshauptstadt München
(25.08.2022) Diese Seite zum Thema Breitbandausbau in der Landeshauptstadt München informiert über das Markterkundungsverfahren, das derzeit bis zum 20.10.22 läuft.
Bekanntgabe Markterkundung
Markterkundungsverfahren entsprechend der Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" in Kombination mit der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
1. Bestandsaufnahme
Die Bundesrepublik Deutschland strebt mit dem Gigabit-Förderprogramm einen schrittweisen, flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen in „grauen und weißen Flecken“ mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch.
Am 26.04.2021 wurde dazu die Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternetze in der Bundesrepublik Deutschland" veröffentlicht.
Es wurde die Möglichkeit eines kombinierten Markterkundungsverfahrens geschaffen, das sowohl für einen Ausbau im Gigabit-Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland, als auch im bayerischen Gigabit-Förderprogramm genutzt werden kann.
Nähere Informationen zum kombinierten Markterkundungsverfahren sind im Hinweisdokument des bayerischen Breitbandzentrums ersichtlich.
Das Veröffentlichungsschreiben zur Markterkundung ist im Portal des Projektträgers des Bundesförderprogramms ersichtlich: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do
2. Markterkundung - Bekanntmachung
Die Landeshauptstadt München bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Dokumente für die Markterkundung werden im Folgenden zum Download bereitgestellt.
Download:
Hinweis
Die Adressliste wird den Telekommunikationsanbietern nach Registrierung und Anmeldung über das Gigabit-Portal des Bundes zur Verfügung gestellt.