Ausschreibung: Markisenstand auf dem Viktualienmarkt (2b)

Die Markthallen München schreiben einen Markisenverkaufsplatz auf dem Viktualienmarkt aus.

Objektbeschreibung

  • Standort: Viktualienmarkt, Abteilung VI, 80331 München - Markisenverkaufsplatz 
  • Gesamtfläche: ca. 30 m² (nicht teilbar)
  • Anzahl der Räume: 1
  • Küche/Teeküche: nein
  • Keller: nein (ggf. extra vorhanden)
  • Etage/Etagenzahl: Erdgeschoss
  • Personenaufzug: nein
  • Freifläche: nein
  • Anzahl Parkflächen: 0
  • Barrierefrei: ja
  • Starkstrom: nein
  • Telefonanschluss: nein
  • Objektzustand: unrenoviert
  • Energieausweis: liegt nicht vor
  • Baujahr: 2005
  • Verfügbar ab: nach Absprache; kurzfristig

Ausstattung

Das Objekt wird grundsätzlich ohne Inneneinrichtung o.ä. überlassen, allerdings kann die Einhausung und auch ggf. andere Geschäftsausstattung vom vorherigen Nutzer abgelöst werden (VB).

Objektbeschreibung

Es handelt sich bei dem angebotenen Objekt um einen Verkaufsplatz auf dem traditionsreichen Münchner Viktualienmarkt. Auf diesem Verkaufsplatz befindet sich ein Handwaschbecken. Das Objekt verfügt über keinen eigenen Lagerkeller. Bei Bedarf können ggf. zusätzliche Kellerräume überlassen werden.

 

Lage

Der Markisenverkaufsplatz befindet sich im Herzen der Abteilung VI des weithin bekannten Münchner Viktualienmarktes. Er liegt im nordöstlichen Teil der offenen Markthalle. Die genaue Positionierung des Objektes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

 

Sonstiges

Für ein Objekt auf dem Viktualienmarkt sind Umsatzgebühren zu entrichten, diese werden als Jahresgebühr in Prozentsätzen, abhängig vom Sortiment von dem im Objekt erzielten Jahresnettoumsatz erhoben. Die Höhe der zu entrichtenden Umsatzgebühren können in der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Markthallen München der Landeshauptstadt München (Markthallen Gebührensatzung) in der Anlage 2 unter dem Punkt A. „Jahresgebühren“ nachgelesen werden.

 

Zudem wird monatlich eine feste Mindestgebühr erhoben. Die monatliche Mindestgebühr beträgt für den angebotenen Markisenverkaufsplatz 1b (netto) 330,00 €. Hinzu kommen monatliche Gebühren für die Abfallentsorgung je nach Anfallsklasse sowie verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten entsprechend der gesetzlichen Betriebskostenverordnung.

Für die erstmalige Zuweisung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr (in Höhe einer Jahresmindestgebühr für den Markisenverkaufsplatz) in Höhe von (netto) 3.960,00 € erhoben. Kaution oder Provision fallen nicht an.

 

Wegen der anstehenden Gesamtüberplanung und -sanierung der festen Münchner Lebensmittelmärkte wird das o. g. Objekt vorerst nur befristet bis 31.12.2025 überlassen. Vor Ablauf des jeweiligen Befristungszeitraums wird eine weitere Verlängerung sowie ggf. die Dauer dieser basierend auf dem dann aktuellen Projektfortschritt geprüft. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.06.2018 wird grundsätzlich allen Händler_innen, die vor der Sanierung mit einer befristeten Zuweisung einen Stand betreiben, nach Abschluss der Ertüchtigung des Markts bzw. der Marktabteilung eine unbefristete, harmonisierte und auf die neue Situation (z. B. Standgröße) angepasste Zuweisung angeboten. Bitte beachten Sie, dass etwaig vor der Sanierung getätigte Investitionen nicht ersetzt werden. Für vorgenommene Um- oder Einbauten wird keine Ablöse gewährt.

Eine Bewerbung mit einem Gesamtkonzept für die Verkaufsplätze Nr. 1b und 2b (Ausschreibung Nr. 3) ist möglich.

Auflagen und Beschränkungen

Da es sich beim Viktualienmarkt um einen Lebensmittelmarkt handelt, der das Ziel hat, zur Versorgung der Münchner_innen mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln und Blumen beizutragen sowie ein Angebot ausgewählter Gastronomie am Standort zu gewährleisten, sind Bewerbungen für das Objekt ausschließlich mit Waren, Produkten und Konzepten aus dem Bereich Lebensmittel (Handel), Blumen und Pflanzen möglich.

 

Es werden für diesen Stand bevorzugt Konzepte gesucht, die den Schwerpunkt des Lebensmittel- und Einzelhandels haben. Es werden Bewerbungen mit Sortimenten und Konzepten, die am Viktualienmarkt noch nicht vertreten sind bzw. das Marktangebot insgesamt erweitern, besonders begrüßt. Eine Produktion im Stand ist nicht möglich.

Von den Kund_innen und Besucher_innen des Marktes werden solche Stände und Verkaufseinrichtungen besonders gut angenommen, in denen die jeweiligen Betreiber selbst häufig vor Ort anwesend sind und eine hohe Fach- und Beratungskompetenz rund um das Angebot bieten.

Bewerbungsverfahren

Senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung mit Informationen zu folgenden Punkten sowie den nachfolgend gelisteten Unterlagen zu Ihrer Person bzw. dem vertretungsberechtigten Organ der Firma:

  • Personalien (Adresse, Telefon, E-Mail, Homepage etc.)
  • Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung
  • Lebenslauf mit Zeugnissen und Nachweisen
  • (insbesondere Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten
  • Betriebsfeld, z.B. Umgang mit Lebensmitteln/ betriebswirtschaftliche Kenntnisse/ …)
  • aktuelles Führungszeugnis oder Nachweis über Beantragung*
  • aktueller Gewerbezentralregisterauszug oder Nachweis über Beantragung*
  • aktuelle SCHUFA – Selbstauskunft*
  • aktuelle schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei – Kassen- und Steueramt (SKA – KaStA), dass keine Außenstände gegenüber der Landeshauptstadt München bestehen*
  • Detailliertes Konzept/ Businessplan inkl. Kalkulation, Darstellung/ Beschreibung der Waren (mit Herstellernachweis) oder Dienstleistungen für die beabsichtigte Objektnutzung
  • Angabe der angedachten Nutzung

Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, wenn Sie bis zum Bewerbungsende noch nicht vorliegen. Nachweise über die Beantragung sind jedoch der Bewerbung beizufügen.

Die Unterlagen gelten bis zu einem Alter von 6 Monaten (Stichtag: Bewerbungsschluss) als aktuell.

Sind Sie bereits Vertragspartner der Markthallen München, müssen nur fehlende bzw. Unterlagen, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr aktuell sind (z. B. Führungszeugnis), der Bewerbung beigefügt werden.

Bei Bewerbungen von juristischen Personen sind jeweils vollständig die Unterlagen des/der Geschäftsführer/s vorzulegen.

Nur Bewerbungen, welche alle oben genannten Unterlagen vollständig enthalten, können bewertet werden! Sind der Bewerbung nicht alle der oben genannten Unterlagen beigefügt, so zählt diese als nicht vollständig und kann bei der Bewertung dementsprechend nicht berücksichtigt werden.

Die Markthallen München behalten sich vor im Rahmen des Auswahlprozesses persönliche Vorstellungsgespräche mit Bewerber_innen durchzuführen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:

Markthallen München
Immobilienmanagement – IM/KIM
Schäftlarnstr. 10
81371 München

Bewerbungsschluss für das Ausschreibungsverfahren ist der 05.06.2023.

Nachfrist zur Nachreichung beantragter Unterlagen ist der 03.07.2023.

Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Zuweisung bzw. Überlassung für ein Objekt der Markthallen München. Bewerber_innen, die ihr Gesuch verspätet oder unvollständig einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Eingangsstempels bei den Markthallen München. Gesuche, die bei einzelnen Persönlichkeiten der Stadtverwaltung eingereicht werden und erst nach Ablauf der Meldefrist bei den Markthallen München eingehen, gelten als nicht fristgerecht eingereicht und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerber_innen, die Platzgelder, Gebühren, Steuern oder sonstige Posten irgendwelcher Art schulden.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich.

Zum Auswahlverfahren zugelassen werden nur Bewerbungen, die dem Betriebserfolg der MHM im Sinne des § 1 der Betriebssatzung für die Markthallen München und § 1 der Satzung über die Benutzung der Markthallen München dienen sowie Geschäfte, die zum Charakter des Marktes passen und sich in das Gesamtbild des Betriebes MHM einfügen.

 

Ökologie und Umweltschutz gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ein nachgewiesener Beitrag zu Ökologie und Umweltschutz wird daher bei der Auswahl positiv bewertet. Zusatzpunkte erhalten ggf. auch zertifizierte Betriebe mit ökologischen bzw. regionalen Produkten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss und Vorlage aller oben genannten Unterlagen bzw. Nachweise über deren Beantragung, getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über die Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren. Vor diesem Zeitpunkt werden, zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.

Bitte beachten Sie zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten nachfolgende Informationen zu den Datenschutzhinweisen gemäß Art. 13 DSGVO.

 

Sollten mehrere Bewerber_innen im Rahmen des Auswahlverfahrens die gleiche Punktzahl erreichen, so entscheiden die Markthallen München im Rahmen ihres Gestaltungsermessens, welche Bewerberin oder welcher Bewerber zugelassen wird.

Weitere Informationen zum Betrieb der Markthallen München finden Sie im Internet unter: www.markthallen-muenchen.de

Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an:

per Post: Markthallen München, Immobilienmanagement – IM-KIM, Schäftlarnstr. 10, 813711 München

oder per Fax: 0049 (0)89-233-38595

oder per E-Mail: lebensmittelmaerkte-mhm@muenchen.de