Lärmaktionsplan 2024–Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die öffentliche Auslegung des Enwurfs des Lärmaktionsplans für München findet vom 8. August bis zum 12. September 2024 statt.
Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Lärmaktionsplan werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt. Auch ruhige Gebiete sollen gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden.
Gemäß § 47 d Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen zu beteiligen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Mai 2023 hat das Referat für Klima- und Umweltschutz den Entwurf des Lärmaktionsplans für München ausgearbeitet. Der Münchner Stadtrat hat am 24. Juli 2024 diesem Entwurf zugestimmt.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt hierzu nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans für München samt Anlagen wird vom 8. August bis zum 12. September 2024 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können werktags Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, 80335 München im Zimmer 4084 öffentlich eingesehen werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans einschließlich aller Anlagen ist hier in digitaler Form einsehbar:
Beschlussvorlage zum Entwurf des Lärmaktionsplans
Anlage 1 Lärmaktionsplan - Entwurf des Berichts
Anhang 2.1 Vorblatt Öffentlichkeitsbeteiligung
Anhang 2.2 Protokoll Auftaktveranstaltung
Anhang 2.3 Ergebnisbericht Onlinebeteiligung
Anhang 2.4 Protokoll Abschlussveranstaltung
Anhang 2.5 Gesamtbericht Beteiligung
Anhang 3 Auswahlkriterien Untersuchungsgebiete
Anhang 4 Übersicht Untersuchungsgebiete
Anhang 5 Beitrag Maßnahmenplanung und Ruhige Gebiete Ramboll Deutschland GmbH
Stellungnahme zum Lärmaktionsplan
per E-Mail an
lmp.rku@muenchen.de
oder per Post an
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Lärmvorsorge, RKU I-4
Bayerstraße 28a
80335 München
Einwände können bis 16. September 2024 (Posteingang) eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans nicht berücksichtigt.