Strukturfördernde Maßnahmen 2023

Förderung für Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene und Freie Träger aller Sparten für eine Weiterentwicklung ihrer Einrichtung.

Ausschreibung

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat die 2021 erstmals ausgereichte Strukturförderung für die Münchner Freie Szene im Kunst- und Kulturbereich verstetigt. Damit können Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten zusätzlich mit insgesamt 100.000 Euro jährlich unterstützt werden.

Sie möchten Ihre Einrichtung verändern, weiterentwickeln und zukunftssicher aufstellen? Dann könnte diese Förderung für Sie interessant sein.

Über die Förderung

Es können Maßnahmen gefördert werden, die die Struktur-, Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Organisation stärken und weiterentwickeln.

Dazu zählen insbesondere

  • Maßnahmen zur Optimierung der strategischen oder inhaltlichen Ausrichtung des Angebots (z.B. hinsichtlich der Zielgruppen, des Angebotsprofils, der Schnittstellen zu anderen Angeboten etc.)
  • Qualifizierungsmaßnahmen für angestellte Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte mit längerfristigem Engagement, Kosten zum Besuch von Fachtagungen, Konferenzen und ähnlichen Anlässen mit Fach- und Netzwerkcharakter, Netzwerkveranstaltungen, Teamentwicklungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Außendarstellung der Organisation
  • Maßnahmen zur Verbesserung der internen Struktur, einmalige Hardware- und Ausstattungskosten etc.
  • Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit, um mögliche Synergien mit anderen Einrichtungen/Partner*innen zu untersuchen (z.B. hinsichtlich Räumen, Orten, Material, Ausstattung, Personal, Administration etc. (Sharing-Konzepte,  Wissenstransfer)
  • Maßnahmen zur Stärkung der Diversität (z.B. Beratung zu diversitätssensiblen Strukturen), der Nachhaltigkeit, der Inklusion, der Gleichstellung oder anderer gesellschaftlich drängender Aufgaben

Die Förderung soll die Antragsstellenden dabei unterstützen, sich im Laufe des Jahres strukturell besser aufzustellen und darf nicht durch bereits bestehende Fördermöglichkeiten des Kulturreferats oder Förderungen von Drittmittelgeber*innen abgedeckt sein.
Das Vorhaben ist bis zum 31.12.2023 umzusetzen.
Hauptkriterium für die Auswahl ist die Nachhaltigkeit der Vorhaben.

Nicht förderfähig sind:

  • Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Situation
  • laufende Kosten oder zusätzliche Kosten, die innerhalb einer institutionellen Förderung finanziert werden können (unabhängig davon, ob diese empfangen wird oder nicht). Dazu gehören insbesondere alle dauerhaften Kosten, Kosten aus vertraglichen Verpflichtungen und Personalkosten, (z. B. Energie- und Nebenkosten, Mieten, Leasingverträge, Gehälter, Reinigung etc.)
  • Kosten für kulturelle Projekte oder Programme

Wie hoch ist die Förderung?

Es können Förderungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Organisation beantragt werden. Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach den in der Kalkulation dargelegten förderfähigen Kosten und ggf. vorhandenen Eigen- und Drittmitteln. Pro Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.

Information

Bewerbungsschluss

Die Bewerbung muss bis 16.04.2023, 23:59 Uhr beim Kulturreferat eingegangen sein.

Voraussetzungen

Diese Förderung richtet sich an juristische Personen, z. B. eingetragene Vereine oder gemeinnützige GmbHs im nichtkommerziellen Kulturbereich aus München, sowohl solche, die bereits vom Kulturreferat (institutionell) gefördert werden, als auch bisher nicht Geförderte.

Ebenso sind Initiativen und Gruppierungen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts antragsberechtigt, die konkret und belegbar die Gründung einer juristischen Person anstreben.

Einzelpersonen (natürliche Personen) sind bei dieser Förderung nicht antragsberechtigt.

Benötigte Unterlagen

Die Bewerbung muss folgendes beinhalten:

  • Ausführliche Maßnahmenbeschreibung detaillierte und konkrete inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, das durch die Strukturförderung ermöglicht werden soll, maximal 2 Seiten

    Beantworten Sie dabei folgende Fragen:
    • Welche Maßnahmen werden beantragt?
    • Wie und in welchem Ausmaß unterstützt die Maßnahme/n nachhaltige Strukturen?
    • Was sind die langfristigen Ziele der Maßnahmen, welchen Vorteile werden erwartet?
    • Was sind Ihre konkreten Schritte? Wie lautet Ihr Zeitplan für das Vorhaben?
    • Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?
    • Welche Personen führen die Maßnahme durch und in welchem Verhältnis stehen die Personen zur Organisation?
  • Informationen zu Ihrer Organisation
    Bitte ordnen Sie ihre Organisation einem Bereich zu (Künste, Kulturelle Bildung, Stadtteilkultur, etc.). Falls Sie bereits einen Kontakt im Kulturreferat haben, schreiben Sie diesen bitte hinzu.

  • Ausführliche Kalkulation des Vorhabens

    • evtl. Angebote

    • genaue Aufstellung der einzelnen Kostenposten
      Die Maßnahmen müssen konkret benannt und beziffert werden. Die Förderung ist an diese konkreten Maßnahmen gebunden. Sollten Sie bereits eine institutionelle Förderung oder eine mehrjährige Projektförderung durch die Landeshauptstadt München erhalten, legen Sie bitte dar, wie sich die Kosten für die beantragte Maßnahme davon abgrenzen und warum sie nicht oder nicht vollständig aus diesen Förderungen bestritten werden können.

Bitte schicken Sie uns die Bewerbung in einem PDF an strukturfoerderung.kult@muenchen.de

Beachten Sie dabei folgende Vorgaben
Betreff: „Antrag auf Strukturförderung“
Dateigröße: maximal 8 MB
Die Unterlagen müssen in einem einzigen PDF zusammengefasst sein.
PDF Dateibenennung:
Ihre Institution_Bereich_Strukturfoerderung

Bewerbungsfrist: 16.04.2023, 23:59 Uhr

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden oder Sie Ihre Daten nicht unverschlüsselt versenden wollen (siehe Hinweise auf dem „Formblatt zur Bewerbung“), so können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall per Post versenden (es gilt das Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München) an:

Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abteilung 3
Stichwort: Strukturförderung
Burgstr. 4
80331 München

Die Anträge können alternativ, insbesondere zur Fristwahrung, in den Briefkasten bei der Pforte im Rathaus (Marienplatz 1, am Fischbrunnen) bis Antragsschluss eingeworfen werden.
Eine persönliche Abgabe im Kulturreferat ist nicht möglich!

Bei Rückfragen: Barbara von Jagow, barbara.vonjagow@muenchen.de

Bearbeitungszeit

Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Strukturförderung (in der Regel im Mai) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Dieses Förderprogramm ist nur für juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbHs, ) oder Gruppen (als Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die die Gründung einer juristischen Person nachweisbar anstreben.

Nein. Ihre Organisation muss ihren Sitz in München haben.

Dürfen wir uns trotzdem bewerben?

Ja, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall rechtsverbindlich klären müssen, wer Ihre Gruppe vertritt. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie konkret und belegbar die Gründung einer juristischen Person anstreben. Fügen Sie Belege des Vorgangs bei.

Dürfen sich auch Gruppen und juristische Personen bewerben, die bisher nicht (institutionell) vom Kulturreferat gefördert werden?

Ja. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass auch hier keine laufenden Kosten gefördert werden können, die über eine institutionelle Förderung finanziert werden können (z.B. Miete, Personal, Programmmittel etc.).

Grundsätzlich: ja. Es darf sich jedoch nicht um reine Ersatzbeschaffungen handeln, d.h. es sollte mit der Anschaffung eine Verbesserung der Situation verbunden sein.
Falls bereits vorhanden, können Angebote beigelegt werden.

Honorare (z.B. für Berater*innen, Dienstleister*innen, Werkleistungen etc.) sind möglich.
Anteilige Personalkosten von angestellten Beschäftigten sind nicht förderfähig.

Wenn Ihre Institution / Organisation zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind in der Kalkulation nur die Nettobeträge anzugeben. Sollte kein Vorsteuerabzug möglich sein, können die Bruttobeträge kalkuliert werden.

Nein, es dürfen nur Maßnahmen beantragt werden, deren Realisierung zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen wurden.

Mit dieser Förderungen sollen Strukturen implementiert und unterstützt werden, die langfristig in den Organisationen/ Institutionen wirken, um diese für die Zukunft zu stärken. Dies soll sich auch in den geförderten Maßnahmen abbilden.