Kiosk im Westpark in München - Sendling zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens einen Kiosk im Münchner Westpark.
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Kiosk
- Stadtteil: Sendling-Westpark, 7. Stadtbezirk
- Flurstück, Gemarkung: Flurstück 8600, Teilfläche, München Sektion V
- Gesamtfläche: 43,15 m² (Kioskraum 10,08 m², Vorraum 6, 54 m², Personal-WC 7,20 m², Lagerraum 19,33 m²)
- Flächen teilbar: Nein
- Anzahl Räume: 4 (Kioskraum, Vorraum, Personal-WC, Lagerraum)
- Küche/Teeküche: Nein
- Keller: Nein
- Etage/Etagenzahl: Erdgeschoss
- Personenaufzug: Nein
- Freifläche: Die Außenflächen stehen nicht zur Verfügung
- Anzahl Parkflächen: Die Vermieterin/der Vermieter bekommt eine Zufahrtserlaubnis. Diese wird jährlich neu ausgestellt.
- Barrierefrei: Nein
- Starkstrom: Ja
- DV-Verkabelung: Nein
- Bodenbelag: Sonstiger Holzboden
- Objektzustand: Unrenoviert
- Baujahr: 1983
- Heizungsart: Der Kiosk ist unbeheizt
- Energieart: Strom
- Energieausweis: liegt nicht vor
- Verfügbar ab: 01. April 2024
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Bei dem zu vermietenden Objekt handelt es sich um einen Kiosk im Westpark, nordöstlich an den Wasserspielplatz angrenzend.
Die Gesamtfläche (43,15 m²) setzt sich aus dem Kioskraum (10,08 m²) sowie einem Vorraum (6,54 m²), einem Personal-WC (7,20 m²) und einem Lagerraum (19,33 m²) zusammen.
Beim ausgeschriebenen Objekt handelt es sich um einen Kiosk, welcher in Holzbauweise errichtet wurde und über ein Blechsatteldach verfügt.
Der Kiosk verfügt über 4 Räume auf einem Stockwerk. Die Türen und Fenster sind mittels Diebstahlsicherung gesichert.
Das Mietobjekt befindet sich im südlichen Teil des Westparks, ist direkt am Wasserspielplatz gelegen und für Gäste des Parks fußläufig erreichbar.
Der Kiosk dient überwiegend der Versorgung der Besucher des Wasserspielplatzes sowie Erholungssuchenden des Parks. Im Sommer ist mit erhöhtem Publikumsverkehr aufgrund der Frequentierung des Wasserspielplatzes durch Schulklassen und Familien zu rechnen.
Der Kiosk wurde in der Vergangenheit erfolgreich als solcher betrieben.
Der Kiosk muss so betrieben werden, dass keine Notwendigkeit eines Fettabscheiders besteht.
Der Kiosk ist während der warmen Monate (01.04. bis 15.10.) an allen Tagen der Woche – insgesamt mindestens 40 Wochenstunden – geöffnet zu halten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Leitungswasser nur in den Sommermonaten bzw. in den frostfreien Perioden zur Verfügung steht.
Im Mietvertrag wird eine entsprechende Betriebspflicht vereinbart. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig.
Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, auch außerhalb der o.g. Monate im Frühjahr und Herbst an schönen sowie sonnigen Tagen den Kiosk-Betrieb anzubieten.
Beschränkungen
Der künftige Mieter ist verpflichtet, einen Anteil von bio-regionalen Lebensmitteln von 40 % und ab Juni 2025 einen Anteil von 60 % nachzuweisen. Dafür müssen die verwendeten Lebensmittelprodukte schon jetzt einen Anteil von mindestens 40 % bzw. ab dem 01.06.2025 von mindestens 60 % Bioqualität gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen aufweisen. Sie sollten zudem aus regionaler Herkunft, in einem Umkreis von 100 km um München stammen und in diesem Umkreis erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein.
Dem Mieter sind in diesem Zusammenhang die Festlegungen, Ziele und Leitideen des Beschlusses des Aus-schusses für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München vom 20. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) bekannt, die er beim Betrieb der Cafébar möglichst umzusetzen versucht.
Kaffee, Tee und Schokolade dürfen ausschließlich aus fairem Handel angeboten werden.
Speisen und Getränke darf der künftige Mieter hierbei nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgeben und nur Mehrwegbesteck zur Verfügung stellen. Bei Ausgabe zum Verzehr außerhalb der Mietsache ist der Pächter zusätzlich verpflichtet, Pfand für die Rückgabe von Verpackungen, Behältnissen und Mehrwegbesteck zu erheben.
Konkurrenzschutz
Ein Konkurrenzschutz des Mieters besteht nicht. Der Vermieter übernimmt weder Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzziels noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzziels.
Mietpreisangebot
Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete (siehe nächster Punkt) von 6% (mindestens) bestehen.
Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 410,00 €/Monat betragen.
Elektrizität und Wasser für die Mietsache hat der Mieter direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen.
Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Umsatzmiete
Die Umsatzmiete wird aus dem Umsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
Der Mieter schuldet die Zahlung der Umsatzmiete nur, soweit diese die im Abrechnungszeitraum geschuldete Mindestmiete übersteigt.
Berechnungsbeispiel:
- Mindestmiete im Kalenderjahr = 1.000 €/Monat x 12 Monate = 12.000 € (Mindestmietforderung)
- Umsatz im Kalenderjahr = 130.000 €
- Umsatzmiete = 10 % aus 130.000 € = 13.000 €
- Geschuldete Umsatzmiete = 13.000 € - 12.000 € = 1.000€
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 2.460,00 € (Barhinterlage) hinterlegt.
Schuldbeitritt
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird ein Schuldbeitritt vereinbart, sofern der Mieter als GmbH oder vergleichbare Gesellschaftsform fungiert.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vermietung läuft nur saisonal, da dem Gebäude im Winter kein Wasser zur Verfügung steht.
Betriebspflicht
Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für das Publikum offen zu halten und sein Geschäft in der Mietsache zu betreiben.
Untervermietung
Eine Untervermietung wird ausgeschlossen.
Hinweis
Der Vermieter übernimmt weder eineGarantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzes noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzes des Warensortiments (Unternehmerische Verantwortung).
Bewerbungsverfahren
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:
- Mietpreisangebot
Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete von 6% bestehen.
Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 410,00 €/Monat betragen.
Elektrizität und Wasser für die Mietsache hat der Mieter direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen. Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Erfahrungswerte bezüglich der tatsächlich anfallenden Betriebskosten sind nicht bekannt.
Hinweis: Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe Ziffer 5) und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte. - Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
- Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister
(nicht älter als 3 Monate) - Führungszeugnis*
(bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate) - Gewerbezentralregisterauszug*
(bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate) - SCHUFA-Bonitätsauskunft bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft*
(nicht älter als 3 Monate) - schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
(nicht älter als 3 Monate) - Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Ladengeschäft sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden*innen in Zukunft erwarten dürfen. - Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können bis 27.12.2024 nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rück-sendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rück-umschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 13.12.2024.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte
per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanenten Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
- Konzeptqualität 60%
- Mietpreisangebot 40 %
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Hier finden Sie die Übersicht der Kriterien.