Wörter, Begriffe, Bedeutungen - ein Glossar zu LGBTIQ*

Das Glossar soll helfen einen einheitlichen Sprachgebrauch und ein übereinstimmendes Begriffsverständnis innerhalb der Landeshauptstadt München zu ermöglichen.

Wörter, Begriffe, Bedeutungen

Viele Begriffe auf Regenbogen-Hintergrund
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LGBTIQ* und Genderstern

LGBTIQ*

International gebräuchliche Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter*, Queer (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Inter*, Queer). Die Abkürzung wird häufig in Kombination mit anderen Begriffen verwendet („LGBTIQ*-Community“, „LGBTIQ*-Feindlichkeit“ und so weiter), kann aber auch für sich alleine stehen (zum Beispiel „LGBTIQ* haben im Alter aufgrund ihrer Lebensgeschichte oft andere Bedürfnisse als heterosexuelle Menschen“). Im deutschsprachigen Raum wird auch das Akronym LSBTIQ* verwendet.

Genderstern

Der Genderstern (*), auch Gendersternchen genannt, ist ein Sternchen (Asterisk), das geschlechtliche Vielfalt in der geschriebenen Sprache sichtbar macht.

Der Genderstern erzeugt somit Sichtbarkeit für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Damit sind auch die Personenstandseinträge „divers“ und „ohne Angabe“ berücksichtigt.

Für die Landeshauptstadt München ist die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) geregelt. Hier ist unter anderem festgelegt, dass der Genderstern im Schriftverkehr genutzt werden kann, um die Vielfalt von unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten zu verdeutlichen.

Zur leichteren Umsetzung der Regelungen in der AGAM wurde als Arbeitshilfe der Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache zur Verfügung gestellt.

Zum Beispiel in der Schreibung „Mitarbeiter*innen“ wird klar, dass Frauen, Männer und Menschen weiterer Geschlechter gemeint sind.

Wenn der Genderstern am Ende eines Wortes, z.B. „Frauen*“ steht, wird damit betont, dass trans* Frauen und unterschiedliche Formen von Weiblichkeit ausdrücklich mit gemeint sind. Meist ist es sinnvoller, bei geschlechtsspezifischen Angeboten die Zielgruppe mit einem erklärenden Satz genauer zu beschreiben.

Der Genderstern wird mit dem sogenannten 'glottal stop' oder Glottisschlag gesprochen. Das bedeutet, dass beim Sprechen eine kleine Pause dort, wo * steht, gemacht wird.
Die Stopps sind vergleichbar mit dem Stopp in Wörtern wie 'Spiegelei'.

 

Begrifflichkeiten verändern sich...

... das gilt auch für den Sprachgebrauch für die Themen rund um LGBTIQ*. Es gibt eine Vielzahl von Begriffen für unterschiedlichste Inhalte. In den aktuellen Diskursen werden diese Begriffe nicht immer einheitlich verwendet. Sprache entwickelt sich laufend weiter. Daher bildet dieses Glossar den jetzigen Stand der Diskussion ab und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Glossar soll weder  ausgrenzen oder gar unsichtbar machen noch vereinnahmen oder unpassend zuordnen, sondern zum Zuhören, Nachfragen, Hinterfragen und Lernen einladen.

Um einen möglichst aktuellen Stand wiederzugeben und die Wiederholung von verletzenden Aussagen oder Zuschreibungen zu vermeiden, sind einige veraltete Begriffe nicht mehr aufgelistet.

Begriffe können sexuelle, geschlechtliche und amouröse Vielfalt beschreiben. Sie können hilfreich sein, um z.B. folgende Fragen zu beantworten.

Wer bin ich? (geschlechtliche Identität)
Wie zeige ich mich? (Geschlechtsausdruck)
Menschen welches Geschlechts/welcher Geschlechter begehre ich? (sexuelle Identität)
Will ich, und wenn ja, auf welche Weise Beziehungen und/oder Sexualität (aus)leben? (amouröse Orientierung)

Begriffe können empowernd wirken. Sie können zu Selbstermächtigung und Selbsterkenntnis, z.B. beim Coming Out oder zum Finden von Verbündeten (Allies) oder zum Benennen von Zielgruppen z.B. bei Veranstaltungen nützlich sein.

Die Selbstbezeichnung von anderen Menschen ist zu respektieren.

Begriffe zur „sexuellen Identität“

Die sexuelle Identität eines Menschen beschreibt, zu Menschen welchen Geschlechts beziehungsweise welcher Geschlechter sich eine Person emotional, körperlich und/oder sexuell hingezogen
fühlt. Sexuelle Identitäten sind zum Beispiel heterosexuell, bisexuell, lesbisch oder schwul.

Ein weiterer Begriff, der mittlerweile häufig durch den Begriff „sexuelle Identität“ ersetzt wurde, weil der den falschen Eindruck erweckt, es handelt sich um eine frei wählbare Orientierung. Im städtischen Kontext wird daher der Begriff der „sexuellen Identität“ verwendet.

Sexuelle Identität, bei der Liebe, Romantik und sexuelles Begehren ausschließlich für Menschen eines anderen Geschlechts empfunden werden. Heterosexuell zu sein, ist von der Gesellschaft akzeptiert. ➝ siehe Heteronormativität

Lesbische Frauen sind Frauen, die Frauen lieben und/oder begehren. Dieser Begriff inkludiert trans* Frauen und nicht-binäre Lesben.

Schwule Männer sind Männer, die Männer lieben und/oder begehren. Dieser Begriff inkludiert trans* Männer und nicht-binäre Schwule.

Bisexualität wird als romantische und/oder sexuelle Anziehung einer Person zu Frauen und Männern, zu mehr als einem Geschlecht oder zu Menschen des eigenen und anderer Geschlechter beschrieben. Manche Menschen erleben sexuelle Anziehung zu Menschen unabhängig von deren Geschlecht. Es gibt dabei, wie bei allen sexuellen Identitäten, eine Vielfalt von Beziehungsformen: mit einer*m Partner*in, solo oder in unterschiedlichen Beziehungskonstrukten.

Im Zuge der Anerkennung der Vielfalt von Geschlechtern wurde auch der Begriff „Bisexualität“ zu „bi+“ erweitert.

Zudem haben sich noch weitere Begriffe für sexuelle Orientierungen jenseits des binären Geschlechtermodells entwickelt.

Pansexuelle Menschen fühlen sich zum Beispiel zu Personen mehrerer Geschlechter bzw. zu Menschen unabhängig von deren Geschlecht hingezogen.

Polysexuelle Menschen fühlen sich zum Beispiel zu Menschen mehrerer, aber nicht aller Geschlechter hingezogen.

Heteronormativität beschreibt die (weitgehend) unreflektierte gesellschaftliche Norm des ausschließlich gegengeschlechtlichen Begehrens (Heterosexualität), die als naturgegeben angesehen wird. Heteronormativität erhebt somit den Anspruch, zu bestimmen, was als  "normal“ für die Menschen in einer Gesellschaft gilt. Diese Annahme, dass grundsätzlich alle Menschen heterosexuell seien, wird in allen Lebensbereichen wirksam (Werbung, Schulbücher,
Filme, Verkehrszeichen und so weiter) und ist tief in den Menschen verwurzelt. Heteronormatives Handeln geschieht häufig unbewusst. Durch Heteronormativität entsteht Ausgrenzung von nicht-heterosexuellen Menschen.

Heteronormativität beruht auf der Vorstellung, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Diese seien klar unterscheidbar und unveränderlich.  Anziehung könne es nur zwischen zwei Menschen geben, die jeweils einem diese entgegengesetzten Geschlechter angehören. Infolge kommt es zu Ausgrenzung von Menschen, die nicht dieser Norm entsprechen. Heteronormativität ist in vielen Bereichen des Lebens tief verwurzelt (Werbung, Schulbücher, Verkehrszeichen, Film…) was zu einem Mangel and Rollenvorbildern und Perspektiven für LGBTIQ*-Personen führt.

Dazu kommt die Annahme (heterosexuelle Matrix), dass diese Anziehung nach festgelegtem Muster, mit festgelegten Rollen, monogam und mit Interesse an Sexualität funktioniere.

Begriffe zur „geschlechtlichen Identität“

Menschen erleben ihr eigenes Geschlecht auf sehr unterschiedliche Weise. Geschlecht ist ein komplexes Zusammenwirken von Körper, Identität und Ausdruck. Auskunft über das eigene Geschlecht kann nur jede Person selbst geben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern anerkannt. Dementsprechend wurde das Personenstandsrecht angeglichen.

„Geschlecht ist ein tiefes Wissen in uns, das jeder Mensch nur für sich selbst beantworten kann. Geschlecht ist mit unserem Sein verbunden, dem mit uns selbst sein, dem in der Welt sein.“

Zara Jakob Pfeiffer, Gleichstellungsstelle für Frauen der LHM

Trans* ist ein Überbegriff für Menschen, die sich nicht oder nicht vollständig mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

Das * steht hier für Selbstbezeichnungen von weiteren trans* Identitäten.

Viele, aber nicht alle trans* Personen, streben medizinische Maßnahmen wie maskulinisierende oder feminisierende Hormone oder Operationen an bzw. verwenden Hilfsmittel, um ihr Erscheinungsbild zu gestalten

trans*

wird häufig als Adjektiv gebraucht und klein geschrieben, z.B. in „trans* Frau“.

Ist eine Frau, der bei der Geburt das Geschlecht „männlich“ zugewiesen wurde.

Ist ein Mann, dem bei der Geburt das Geschlecht „weiblich“ zugewiesen wurde.

Als Transition bezeichnet man den Prozess, in dem eine trans* Person soziale, körperliche und/oder juristische Änderungen vornimmt, um die eigene Geschlechtsidentität  auszudrücken. Dazu können, müssen aber nicht, Hormontherapie und Operationen  gehören, aber auch Namens- und Personenstandsänderung, ein anderer Kleidungsstil, die Verwendung von Hilfsmitteln und vieles andere.
Wenn sie wertschätzend über Transition sprechen wollen, nutzen Sie den Begriff Geschlechtsangleichung.

Nicht-binär ist eine Selbstbezeichnung, die sich nicht in der Gegenüberstellung von Mann oder Frau beschreiben lässt.

Damit kann eine Geschlechtsidentität zwischen männlich und weiblich, sowohl männlich als auch weiblich, weder männlich noch weiblich oder jenseits von männlich und weiblich gemeint sein. Nicht-binäre Menschen können einen offenen, diversen, weiblichen oder einen männlichen Geschlechtseintrag haben.

Zunächst wurde der Begriff als Unterbegriff von nicht-binär verwendet, hat sich aber dann verstärkt zu einer eigenen Kategorie bzw. Identität entwickelt.

Agender Personen identifizieren sich nicht mit einem Geschlecht. Geschlecht als Kategorie wird von ihnen entweder abgelehnt, weil es für sie nicht wichtig ist oder weil die Zuordnung zu einem Geschlecht für sie starke negative Gefühle erzeugt.

Ein aus der Inter*-Bewegung entstandener, emanzipatorischer Oberbegriff für die Vielfalt intergeschlechtlicher Körperlichkeiten und Realitäten, der unter anderem Selbstbezeichnungen wie intergeschlechtlich, intersex oder intersexuell umfasst.

Inter* Personen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht (beispielsweise die Genitalien oder die Chromosomen) nicht der medizinischen Norm von „eindeutig“ männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann.

Hinsichtlich ihrer Geschlechtsidentität können sich inter* Menschen wie alle anderen Menschen z.B. als weiblich, männlich, nicht-binär definieren.

Inter* wird manchmal auch als Selbstbezeichnung für die eigene Geschlechtsidentität verwendet.

Die körperlichen Gegebenheiten von inter*/intergeschlechtlichen Menschen entsprechen nicht den medizinischen Normvorstellungen von weiblich oder männlich, sondern stellen ein Spektrum geschlechtlicher Vielfalt dar.

Cis/cisgeschlechtlich bezeichnet eine Person (cis Frau/cis Mann), bei der die empfundene Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.

Endogeschlechtlich bezeichnet Menschen, die nicht inter*/intergeschlechtlich sind, deren Geschlechtsmerkmale (z.B. Genitalien, Chromosomen) den medizinischen Normvorstellungen von Frauen und Männern entsprechen.

Das binäre Geschlechtersystem geht davon aus, dass es „Frauen“ und „Männer“ gibt und keine weiteren Geschlechter. Ähnlich wie bei der Heteronormativität erzeugt dies hohen Druck auf Menschen, die mit den geschlechtlichen Zuordnungen verbundenen Erwartungen zu erfüllen. Man nennt dies auch „Cis-Normativität“.
Damit wird so getan, als gäbe es keine intergeschlechtlichen, nicht-binären und anderen Menschen, die nicht in dieses System passen.

„Divers“ ist ein möglicher Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht. Es gibt folgende Möglichkeiten des Geschlechtseintrags: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe.

Der Begriff FLINTA umfasst verschiedene Frauen, lesbische, bisexuelle, heterosexuelle, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans* und agender Personen, die sich der FLINTA Community zugehörig fühlen. Beim Begriff FLINTA geht es nicht um die genaue Definition von sexueller versus geschlechtlicher Identität, sondern um die Darstellung einer bestimmten Community.

weitere wichtige Begriffe

Coming-out bezeichnet den Prozess der Bewusstwerdung der eigenen sexuellen Identität (z.B. lesbisch, schwul oder bisexuell) und/oder geschlechtlichen Identität (z.B. trans* oder nicht-binär).

Es wird zwischen innerem und äußerem Coming-out unterschieden. Hierbei meint das innere Coming-out den Prozess der Selbsterkenntnis, das äußere Coming-out die Kommunikation und Darstellung dieser Erkenntnis nach außen.

Coming-out kann in jedem Lebensalter stattfinden, der innere wie äußere Prozess ist häufig langwierig und mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden.

Das Coming-Out ist ein selbstbestimmter Prozess im Gegensatz zum „Outing“, das von dritten Personen oftmals gegen den Willen der betreffenden Person initiiert wird („Zwangsouting“). Das Coming-Out wird in 4 Phasen beschrieben (nach Birgit Palkitz):

1. inneres Coming-Out
2. Phase der Stigmavermeidung
3. Phase der Selbstannahme
4. Phase des äußeren Coming-Outs.

Vor allem das äußere Coming-Out wird als lebenslanger Prozess beschrieben. LGBTIQ* Personen erleben im Alltag häufig Situationen, in denen sie entscheiden müssen, wie offen sie mit ihrer sexuellen oder/und geschlechtlichen Identität umgehen wollen. 

Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen wissen oft bereits sehr früh um ihre geschlechtliche Identität. Die Zeitspanne bis zum Coming-Out ist laut Studien dann oft länger als bei Coming Outs in Bezug auf die sexuelle Identität. Je nachdem, ob und welche Schritte von rechtlicher, medizinischer oder sozialer Transition genutzt werden, kann ein Coming-Out ständig erforderlich sein, z.B. um richtig angesprochen zu werden oder erfolgt nach Transitionsprozessen oft nicht mehr oder nur in bestimmten Situationen. Hier unterscheiden sich die Lebensrealitäten und Erfahrungen von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.

Ein Coming-Out als trans*, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Person kann mit rechtlichen Schritten zur Anerkennung der geschlechtlichen Identität und/oder medizinischen Maßnahmen verbunden sein.

Abkürzung für Christopher Street Day. Dieser ist eine politische Demonstration, bei der sich viele Menschen für die Akzeptanz und Anerkennung von LGBTIQ* einsetzen. Die Bezeichnung CSD ist vor allem in Deutschland üblich. International wird der CSD in der Regel als „Pride“ bezeichnet. Die Geschichte: 1969 setzten sich trans* Personen, Schwule und Lesben gegen eine Razzia im Szene-Lokal „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street zur Wehr und demonstrierten gegen die damalige Polizeiwillkür gegenüber LGBTIQ*.

Mittlerweile gibt es einige weitere Tage, an denen auf die Situation von LGBTIQ* aufmerksam gemacht wird, z.B. den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT, 17. Mai). Weitere Tage zur Sichtbarkeit von geschlechtlicher und sexueller Identität finden Sie zum Beispiel auf Queer-Lexikon.

LGBTIQ*-Feindlichkeit meint negative, abwertende und ausgrenzende Haltungen und Verhaltensweisen gegenüber LGBTIQ*. Der Begriff schließt politische und religiöse Einstellungen, die bewusst gegen LGBTIQ* gerichtet sind, ein.

LGBTIQ*-Feindlichkeit ist ein Element von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Der Begriff „Phobie“ wird in diesem Zusammenhang nicht mehr verwendet, da es sich bei einer feindseligen Einstellung nicht um eine psychische Erkrankung handelt.

Sexismus bezeichnet jede Form der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres zugeschriebenen Geschlechts und der damit verbundenen hierarchisierenden binären und heteronormativen Ideologie.

Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten und Bedeutungen verwendet und entzieht sich einer eindeutigen inhaltlichen Defintion.
Queer wird häufig als Oberbegriff für alle nicht-heterosexuellen und nicht cis-geschlechtlichen Identitäten genutzt. Außerdem dient „queer“ als Begriff in der wissenschaftlichen Diskussion um die soziale Konstruktion/Dekonstruktion von Geschlecht und Identität.

Viele jüngere Menschen nutzen „queer“ als Selbstbezeichnung.

Andere Identitätsbezeichnungen sollen aber nicht verdrängt werden, Bei der Verwendung von Identitätsbezeichnungen ist sorgfältig abzuwägen, welche Begriffe gerade zutreffen, welche Personen gemeint sind und welche Ein- bzw. Ausschlüsse die Wahl der Begrifflichkeiten verursacht.

Queer ist sowohl ein eigenständiger Begriff  als auch eine Ergänzung.

Polyamouröse/polyamore Menschen können sich von mehr als nur einer Person angezogen fühlen oder sich in mehrere Personen verlieben und leben romantische und/oder sexuelle Beziehungen mit mehr als einer Person. Oftmals sind die Beziehungen so organisiert, dass alle Beziehungs- und/oder Sexualpartner*innen von diesem Arrangement wissen und damit einverstanden sind.

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Ein internationales Symbol für die LGBTIQ*-Bewegung und ihren Kampf um Akzeptanz und Gleichberechtigung. Sie weht auf dem Christopher Street Day, klebt als Aufkleber auf Fahrrädern und Autos oder im Schaufenster von Geschäften, die zeigen wollen, dass sie „LGBTIQ*-freundlich“ sind.

Die Flagge gilt auch als ein Erkennungsmerkmal innerhalb der LGBTIQ*-Community. Sie wurde von dem amerikanischen Künstler Gilbert Baker 1978 entwickelt und setzt sich aus folgenden symbolischen Farben zusammen: Rot (Leben), Orange (Gesundheit), Gelb (Sonnenlicht), Grün (Natur), Blau (Harmonie) und Violett (Geist).

Mittlerweile hat sich an vielen Stellen die sogenannte Pride Progress Flagg durchgesetzt. Hierbei wurde die Regenbogenflagge um Farben und Symbole ergänzt, die auch trans* und intergeschlechtliche Menschen sowie People of Colour repräsentieren.

Die Regenbogenfahne besteht aber weiterhin auch als eigenständige Flagge.

Familie mit einem oder mehreren Kindern, in der mindestens ein Elternteil LGBTIQ* ist. Hier gibt es verschiedene Konstellationen, zum Beispiel: ein Frauenpaar oder Männerpaar mit Kindern, eine trans* Person mit Partner*in und Kind, ein Frauenpaar mit einem schwulen Mann als Vater und gemeinsamen Kindern, ein Frauenpaar und ein Männerpaar mit gemeinsamen Kindern usw.

Familie mit einem oder mehreren Kindern, in der mindestens ein Elternteil LGBTIQ* ist. Hier gibt es verschiedene Konstellationen, zum Beispiel: ein Frauenpaar oder Männerpaar mit Kindern, eine trans* Person mit Partner*in und Kind usw.

Die Kinder können durch Adoption,  Pflegschaft oder Leihmutterschaft in die Familie gekommen sein, aus früheren Beziehungen stammen oder in die aktuelle hineingeboren worden sein. So wie bei heterosexuellen Familien gibt es viele verschiedene Möglichkeiten der Familiengründung und -konstellationen.

Mit Einführung der sog. „Ehe für alle“ im Jahr 2017 wurden gleichgeschlechtliche Paare im Eherecht heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Eine vollkommene Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Ehepaare ergibt sich dadurch allerdings noch nicht. Hierzu bedarf es einer Reform des Adoptions- bzw. Abstammungsrechtes. Auch nicht cisgeschlechtliche Personen sind nach wie vor benachteiligt.

Die 2001 eingeführt Eingetragene Lebenspartnerschaft kann seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr geschlossen werden. Geschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen weiter, können beim Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.

Seit 2024 ermöglicht das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz Menschen, Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen, wenn diese nicht ihrer geschlechtlichen Identität entsprechen. Die Änderung erfolgt beim zuständigen Standesamt und muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Im Gegensatz zum früheren „Transsexuellengesetz“ (für trans* Personen) bzw. der Änderung des Personenstandes nach §45b (für inter* Personen) reicht für die Änderung eine Selbstauskunft gegenüber der zuständigen Behörde. Es sind keine psychiatrischen oder medizinischen Gutachten mehr notwendig, minderjährige Personen müssen bei Abgabe der Erklärung versichern, dass sie beraten worden sind.
Für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt die gesetzliche Vertretung (sorgeberechtigte Eltern/Elternteil, Vormund*in) die Erklärung ab. Ab dem 5. Lebensjahr muss das Kind persönlich sein Einverständnis dazu mitteilen. Ab dem 14. Lebensjahr können junge Menschen die Erklärung nur selbst abgeben, die gesetzliche Vertretung muss der Erklärung zustimmen. Ist dies nicht der Fall, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden. Die gesetzlich festgelegte einjährige Sperrfrist zur erneuten Änderung von Personenstand und Vornamen gilt für Minderjährige nicht.