experiement.Kopfbau
Einladung zur Interessenbekundung für soziale und kulturelle Nutzungsexperimente.
Der Kopfbau als Experiment

Der „Kopfbau“ war ehemals die Kassenhalle der Riemer Flughafentribüne. Das Gebäude wurde zwischen 1937 und 1939 errichtet und ist heute eines der letzten verbliebenen Baudenkmäler des Flughafens München-Riem. 2005 wurde der denkmalgeschützte Bau für die Bundesgartenschau als „BUGA-Lounge“ ertüchtigt; bereits in den vergangenen Jahren wurde er sporadisch kulturell genutzt.
Unter dem Titel „experiement kopfbau“ wird dieses spannende Bauwerk mit seiner wechselvollen Geschichte als Ort für soziale und kulturelle Nutzungsexperimente dienen: Seit 2022 wird der Kopfbau Messestadt-Riem – im Rahmen einer Experimentierphase – von wechselnden Akteur*innen bespielt werden. Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Gruppierungen, Einrichtungen, Kulturschaffende (professionelle wie auch ehrenamtliche Akteur*innen und Lai*innen) mit Sitz in der Landeshauptstadt München bzw. im Münchner S-Bahn-Bereich. Das Ziel: Verschiedene Akteur*innen gestalten mit wechselnden Programmen jeweils Zeiträume bis zu 8 Wochen. Das Sozialreferat / Stadtjugendamt und das Kulturreferat der Landeshauptstadt München laden daher ein zum Interessenbekundungsverfahren für den vierten Belegungszeitraum innerhalb der Experiementierphase vom 6.Juni 2025 bis 30. April 2026.
Wir streben einen multifunktionalen und interdisziplinären, partizipativ und niedrigschwellig ausgerichteten Nutzungsmix an, darin eingebettet die Themen Soziales, Kulturprojekte und Stadtteilinteressen. Denkbar sind Ausstellungen, Installationen, alle Kunstsparten (von Theater über Tanz, Musik oder Literatur bis hin zu Film und Fotografie), Workshops, Kurse, Präsentationen, Podiumsdiskussionen, Lesungen und Gesprächsrunden sowie Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen aus dem Stadtteil. Möglich sind Schwerpunktsetzungen in Bezug auf Jugendkultur ebenso wie hinsichtlich einer Plattform für Stadtteilöffentlichkeit, die für unterschiedliche Formen des Miteinanders wie auch für Nachbarschaftsaktivitäten geeignet ist und sowohl generationenübergreifend als auch über nationale Zugehörigkeiten hinaus integrativ wirkt. Ein Stadtteilbezug – gegebenenfalls durch Kooperationen – ist von unserer Seite ausdrücklich erwünscht.
Dabei werden folgende Aspekte in der Ausschreibung besonders berücksichtigt:
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil durch Möglichkeiten der Partizipation und Selbstorganisation: Das Projekt trägt zur Entstehung von Netzwerken auf lokaler Ebene bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Ermutigung und Befähigung der Bürger*innen vor Ort
-
Austausch und Begegnung zwischen Künstler*innen und Laien: Das Projekt übernimmt eine wichtige Brückenfunktion der kulturellen Bildung und Vermittlung in der Dezentralen
-
Kulturelle Belebung des Quartiers: Das Projekt ermöglicht neue Erfahrungsräume im Stadtteil und bildet gleichzeitig schon vorhandene kulturelle Akteur*innen und Netzwerke ab – die Identifikation mit dem eigenen Lebensraum steigt
Die Erfahrungen aus der mehrjährigen Experimentier- und Entwicklungsphase sollen dazu dienen, einen langfristigen Nutzerbedarf zu definieren. Zugrunde liegt die Stadtratsentscheidung aus der Vollversammlung vom 17.06.2020: Messestadt Riem Kopfbau und Tribünenanlage, Sanierungskonzept und Nutzerbedarf 15. Stadtbezirk Trudering-Riem, Nr. 20-26 / V 00237.
Rahmenbedingungen: Fristen und Kosten
- Laufzeit der Experimentierphase Nummer 4:
6. Juni 2025 bis 30. April 2026- Achtung: ausgenommen sind die Zeiträume
17. bis 23. September 2025
- Achtung: ausgenommen sind die Zeiträume
- Zeitraum für Interessenbekundungen: 18. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 (später eingehende Interessenbekundungen unterliegen gleichfalls einer Prüfung, sie können jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden.)
- Dauer einer Projektphase pro Einreichung: Als Orientierung gilt ein Zeitfenster bis zu 8 Wochen. Pro Einreichung kann eine Projektphase beantragt werden.
- Monatsmiete: Die Überlassung erfolgt mietfrei.
- Nebenkosten: Für Betriebskosten ist eine Wochenpauschale in Höhe von 250 Euro festgesetzt.
Information zum Verfahren
Alle gültigen Einreichungen werden der Programmrunde, einem stadtinternen Gremium unter Beteiligung des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem, vorgelegt.
Mit einer positiven Entscheidung der Programmrunde für einen konkreten Zeitraum zur Bespielung ist keine finanzielle Förderung verbunden. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine notwendige finanzielle Förderung ist gesondert zu beantragen; dabei gelten die Kriterien in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ebenso gilt, dass Förderungszusagen von Mittelgebern nicht automatisch einen Anspruch für die Bespielung des Kopfbaus bedeuten.
Die Entscheidungen aus der Programmrunde werden den Bewerber*innen zeitnah mitgeteilt. Als Bewertungskriterien gelten Programmqualität und Relevanz, Kooperationen mit weiteren Akteur*innen, Zugang für Zielgruppen, Publikum und Nachbarschaft, Stadtteilbezüge, Wirtschaftlichkeit und Auslastung, Innovationsgrad und Nachhaltigkeit.
Die Form Ihrer Interessenbekundung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, zusammengefasst in einem einzigen PDF-Dokument, ein. Einreichungen, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, werden nicht zugelassen.
-
Kurzbeschreibung zum/r antragstellenden Akteur*in, Verein, Initiative, bei Kulturschaffenden Lebenslauf – stets mit Information über Erfahrung in Betriebsführung oder Projektleitung
(max. 1 DIN A 4-Seite formlos) -
Projektbeschreibung zum angefragten Zeitraum mit Informationen zu geplanten Nutzungen, Programmstruktur, organisatorischen Abläufen, Öffnungszeiten, Kooperationspartner*innen, Zielgruppen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
-
Inhaltliche Informationen über die konzeptionelle Ausrichtung mit Bezug auf das vorgegebene Themenspektrum Soziales / Kultur / Stadtteilinteressen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
-
Zusammenfassende Übersicht über einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan mit Darstellung von Einnahmen und Ausgaben, insbesondere der einzuwerbenden Mittel aus städtischen und weiteren Quellen und Aussagen zur Entscheidungsreife in Bezug auf die angefragten Förderungen (maximal 2 DIN A 4-Seiten formlos)
-
Auswertung Planung / Rückblick (Formblatt als Anlage zu Ihrer formlosen Einreichung)
Zur Einsendung
Mit Ihrer Interessenbekundung stimmen Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zur weiteren Bearbeitung zu.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte ausschließlich per E-Mail und als PDF-Dokument (Größe max. 5 MB, keine Datenübertragung per Dropbox, WeTransfer oder ähnliches Verfahren) an: experiement.kopfbau@muenchen.de
Informationen zum Gebäude
Das Bauwerk wurde in der Zeit von 1937 und 1939 nach Plänen des Architekten Ernst Sagebiel errichtet. Das Objekt liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1728i, Messestadt Riem, mitten im Landschaftspark. Die Anlage steht unter Denkmalschutz. Der Zuweg erfolgt über die Werner-Eckert-Straße. Das Gebäude war zuerst offen geplant und wurde erst im Jahr 2005 zur BUGA-Lounge ertüchtigt. Dabei wurden Dach und Fassade des Kopfbaus saniert und das Objekt an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz der Messestadt angeschlossen. Außerdem erfolgte der Einbau von Fenstern und Türen. Nach der Sanierung 2021 steht das Gebäude mit Industrieparkett und Heizung sowie mobiler Theke und einfacher Küchenausstattung zur Verfügung. Es handelt sich um einen großen ebenerdigen und offenen Raum mit Pfeilern, der in zwei Nutzungsbereiche gegliedert ist
1. Eingangs- und Café-Bereich
Das Gebäude wird über den Haupteingang im Westen erschlossen, an den sich der ca. 125 qm große Café-Bereich mit maximal 40 Sitzplätzen anschließt. Zur Ausstattung gehören eine feste Küchenzeile mit eingebauter Kühltheke und Industriegeschirrspülmaschine, eine mobile Theke aus drei Teilen, eine Siebträger-Kaffeemaschine, Geschirr, Gläser sowie 32 Café-Stühle und 8 Café-Tische. Toiletten, Personaltoilette und Umkleide sind vorhanden, darüber hinaus gibt es keine Nebenräume und nur begrenzte Möglichkeiten zur Lagerung.
Voraussetzungen für eine einfache Getränkeausgabe sind gegeben, die Möglichkeiten einer gewerblichen Nutzung der Gastronomie sind eingeschränkt und mit der Bezirksinspektion zu klären. Zuständig für Antragstellung und Erfüllung aller Auflagen ist der/die jeweilige Nutzer*in.
- Nutzungszeiten:
Innerhalb des Zeitfensters 6 Uhr bis 23 Uhr (Lärmschutzgutachten). - Freischankfläche:
Südwestlich vor dem Haupteingang steht eine Freischankfläche mit 52 qm als Außenterrasse und Wechselnutzung vom Café zur Verfügung.
2. Veranstaltungs-Bereich
An den Café-Bereich schließt sich der multifunktionale Veranstaltungs-Bereich mit einer Fläche von ca. 380 qm und maximal 160 zugelassenen Sitzplätzen an. Neben 120 Stühlen und 20 Konferenztischen steht eine Grundausstattung an Veranstaltungstechnik mit Trussing, Licht-, Ton- und Videoanlage, Leinwand und mobiler Bühne sowie Verdunkelung, Galerieschienen und Stellwände für Ausstellungen, Vorträge, Workshops, Theater-, Film- und Musikveranstaltungen zur Verfügung.
- Nutzungszeiten:
Innerhalb des Zeitfensters 6 Uhr bis 23 Uhr (Lärmschutzgutachten).
3. Außenbereich
Veranstaltungen auf der Freifläche vor dem Kopfbau sind nicht Bestandteil der Nutzung und müssen mit einer separaten Genehmigung beim Versammlungs- und Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates (KVR) beantragt werden. Zuständig für Antragstellung, Erfüllung aller Auflagen und Durchführung von Einzelveranstaltungen ist der/die jeweilige Nutzer*in.
Freiraumnutzungen, die mit einer Sondergenehmigung (siehe oben) beantragt werden, sind auf eine Fläche von 800 qm südlich des Gebäudes beschränkt (abzüglich der Freischankfläche der Wechselnutzung vom Café).
4. Sitzplätze
- Sitzplätze gesamt / innen: maximal 200 Personen
- Veranstaltungs-Bereich: maximal 160 Sitzplätze
- Café-Bereich: maximal 40 Sitzplätze
- Freischankfläche: 40 Sitzplätze in Wechselnutzung vom Café
- Die Anzahl der Personen ist über eine Zählung am Eingang zu kontrollieren.
- Die Anzahl der Personen im Außenbereich ist über die Anzahl der Sitzplätze (Stühle) zu regeln und zu kontrollieren.
5. Barrierefreiheit
Der Kopfbau ist barrierefrei:
- Die Zuwegung zum Haupteingang erfolgt über die westlich zum Gebäude führende Zufahrtsstraße.
- Haupteingangs- und Außentüren sind manuell zu öffnen.
- Alle Bereiche des Kopfbaus sind ebenerdig und barrierefrei zugänglich.
- Eine barrierefreie Toilette ist vorhanden.
6. Stellplätze für Café-Bereich mit Wechselnutzung plus Veranstaltungen
Besucher*innen können in den umliegenden öffentlichen Parkhäusern parken. Zwei Stellplätze für die betriebliche Nutzung des Kopfbaus sowie zwei Behindertenstellplätze befinden sich auf dem westlichen Vorplatz des Kopfbaus. Fahrräder können westlich des Kopfbaus abgestellt werden. Das westliche Umfeld des Kopfbaus ist planungsbetroffen. Die konkrete Situierung der Besucherstellplätze kann sich dadurch auch während der Experimentierphase verändern.
7. Allgemein
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Jegliche Art von Veränderung am Baukörper und an der Fassade ist nicht erlaubt.
- Für die Nutzung sind das Brandschutz- und Lärmschutzgutachten zu beachten.
Koordination für experiement.kopfbau durch den Verein Echo e.V.
Koordinatorische Aufgaben für experiement.kopfbau übernimmt der Verein Echo e.V. im Auftrag des Sozialreferats. Hierzu zählen insbesondere Vertragserstellung, Betreuung der Vertragspartner*innen und die Sicherstellung einer koordinierten Öffentlichkeitsarbeit. Die Kooperationspartner*innen sind verpflichtet, Informationen zu Belegung und Programm rechtzeitig und kontinuierlich an Echo e.V. weiter zu geben. Daneben können sie ihre je eigenen Wege der Öffentlichkeitsarbeit nutzen, wobei die Verpflichtung gilt, den Projektnamen experiement.kopfbau mit abzubilden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Geschichte hat der Kopfbau?
Der sogenannte Kopfbau ist die ehemalige Kassenhalle der Flughafentribüne Riem. 1937–1939 wurde sie nach Plänen des Architekten Ernst Sagebiel gebaut, der auch für die zeitgleich entstehenden Flughäfen Tempelhof, Dresden und Stuttgart verantwortlich war. Mit einer Höhe von ca. 4m und einer Breite von 25m reichte die Tribüne in einem großen Halbrund ursprünglich fast bis zur „Wappenhalle“ des Flughafens. Sie war für Publikum vorgesehen, vor allem bei Flugtagen. Zuletzt war sie 1983 bei einer Landung der „Concorde“ als Publikumstribüne freigegeben. Nach Abbrucharbeiten zu verschiedener Zeit sind heute noch gut 500m der Tribüne erhalten, sie ist für die Öffentlichkeit aber gesperrt. Der Kopfbau war zunächst offen geplant und wurde erst im Jahr 2005 zur BUGA-Lounge ertüchtigt. Dabei wurden Dach und Fassade des Kopfbaus saniert, außerdem erfolgte der Einbau von Fenstern und Türen. Das Objekt wurde an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz der Messestadt angeschlossen. In den vergangenen Jahren wurde der Kopfbau sporadisch als Event- und Kultur-Location genutzt.
Nach der Sanierung 2021 steht das Gebäude mit Industrieparkett und Heizung sowie mobiler Theke und einfacher Küchenausstattung zur Verfügung. Es handelt sich um einen großen ebenerdigen Raum mit Säulen ohne Abtrennung mit zwei Nutzungszonen. Zur Ausstattung im Café-Bereich gehören eine feste Küchenzeile mit eingebauter Kühltheke und Industriegeschirrspülmaschine, eine mobile Theke aus drei Teilen, eine Siebdruck- Kaffeemaschine, Geschirr, Gläser sowie 32 Café-Stühle und 8 Café-Tische. Toiletten, Personaltoilette und Umkleide sind vorhanden, darüber hinaus gibt es keine Nebenräume und nur begrenzte Möglichkeiten zur Lagerung.
Neben 120 Stühlen und 20 Konferenztischen steht eine Grundausstattung an Veranstaltungstechnik mit Trussing, Licht-, Ton- und Videoanlage, Leinwand und mobiler Bühne sowie Verdunkelung, Galerieschienen und Stellwänden für Ausstellungen, Vorträge, Workshops, Theater-, Film- und Musikveranstaltungen zur Verfügung.
Der Kopfbau ist barrierefrei: Der Weg zum Haupteingang erfolgt über die westlich zum Gebäude führende Zufahrtsstraße. Haupteingangs- und Außentüren sind manuell zu öffnen.
Alle Bereiche des Kopfbaus sind ebenerdig und barrierefrei zugänglich. Eine barrierefreie Toilette ist vorhanden.
Die Betriebskosten werden mit einer Wochenpauschale von 250 Euro veranschlagt.
Die Abgabe von Lebensmitteln und der Ausschank von Getränken sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich gilt: Eine Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat / Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (KVR/VVB) ist notwendig, wenn alkoholische Getränke verkauft werden.
Nach Absprache besteht die Möglichkeit, den Grundbedarf an Getränken über Echo e.V. zu beziehen.
Die Voraussetzungen für ein einfaches Bewirtungsangebot sind ebenfalls gegeben, jedoch ist das Zubereiten von warmen Mahlzeiten im Kopfbau nicht möglich. Wichtig ist, dass Personen, die an der Theke mit der Abgabe von unverpackten Lebensmitteln befasst sind, eine Infektionsschutzbelehrung (IfSG-Belehrung) durch das Gesundheitsamt absolvieren. Je nach Speisenangebot kann auch eine Hygieneschulung nach § 4 LMHV erforderlich sein.
Welche Inhalte und Veranstaltungsformate werden im Rahmen vonexperiement.kopfbau angestrebt?
Angestrebt ist ein multifunktionaler und interdisziplinärer, partizipativ und niedrigschwellig ausgerichteter Nutzungsmix. Darin eingebettet sollen die Themen Soziales, Kulturprojekte und Stadtteilinteressen sein. Denkbar sind Ausstellungen, Installationen, alle Kunstsparten (von Theater über Tanz und Musik oder Literatur bis hin zu Film und Fotografie), Workshops, Kurse, Präsentationen, Podiumsdiskussionen, Lesungen und Gesprächsrunden sowie Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen. Möglich sind Schwerpunktsetzungen in Bezug auf Jugend-kultur ebenso wie hinsichtlich einer Plattform für Stadtteilöffentlichkeit, die für verschiedene Formen des Miteinanders wie auch für Nachbarschaftsaktivitäten geeignet ist und sowohl generationenübergreifend als auch über nationale Zugehörigkeiten hinaus integrativ wirkt. Ein Stadtteilbezug – gegebenenfalls durch Kooperationen – ist ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen von experiement.kopfbau wird besonders auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil geachtet, indem Partizipation und Selbstorganisation Möglichkeiten schaffen, die zur Bildung lokaler Netzwerke beitragen und die Bürger*innen vor Ort ermutigen sowie befähigen. Zudem wird der Austausch und die Begegnung zwischen Künstler*innen und Laien gefördert, wodurch eine wichtige Brückenfunktion in der kulturellen Bildung und Vermittlung innerhalb der Dezentralen übernommen wird. Die kulturelle Belebung des Quartiers steht ebenfalls im Fokus, indem neue Erfahrungsräume geschaffen werden und bereits bestehende kulturelle Akteur*innen und Netzwerke abgebildet werden. Dies stärkt die Identifikation der Bewohner*innen mit ihrem Lebensraum.
Aus diesem Grund ist es Ziel, mit den Angeboten zu einer friedlichen, toleranten und gleichberechtigten Stadtgesellschaft beizutragen und den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status sicherzustellen.
Die Einrichtung will mit ihren Aktivitäten und Angeboten möglichst viele Menschen erreichen, ihnen Möglichkeiten kultureller, künstlerischer und gesellschaftlicher Teilhabe bieten.
Der Verein Echo e.V. ist Ansprechpartner für das Kommunalreferat mit Verantwortung für das Gebäude und Vertragspartner für die Nutzer*innen. Im Auftrag des Sozialreferates übernimmt der Verein Echo e.V. koordinatorische Aufgaben für das Projekt experiement.kopfbau. Hierzu zählen insbesondere Vertragserstellung, Betreuung der Vertragspartner*innen, Klärung von Rüstzeiten und die Sicherstellung einer koordinierten Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, den Verein Echo e.V. kontinuierlich über die Belegungen zu informieren.
Durch die koordinierende Rolle für die Öffentlichkeitsarbeit zum experiement.kopfbau durch den Verein Echo e.V. ist gesichert, dass alle Programmaktivitäten unabhängig von den jeweiligen Vertragspartner*innen kontinuierlich unter dem Projektnamen experiement.kopfbau abgebildet werden. Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, ihre Programminformationen rechtzeitig und kontinuierlich an Echo e.V. weiter zu geben. Daneben können die Vertragspartner*innen ihre je eigenen Wege der Öffentlichkeitsarbeit nutzen, wobei ebenfalls die Verpflichtung gilt, den Projektnamen „experiement.kopfbau“ mitabzubilden.
Alle gültigen Einreichungen werden der Programmrunde, einem stadtinternen Gremium unter Beteiligung des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem, vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Entscheidungen in der 09. Kalenderwoche mitzuteilen.
Die Konditionen der Überlassung sind vertraglich geregelt. Die Überlassung des Kopfbaus erfolgt mietfrei, Betriebskosten sind in der Projektfinanzierung zu berücksichtigen. Jede/r Akteur*in benötigt eine eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung für den Betriebszeitraum. Der Verein Echo e.V. hält entsprechende Informationen bereit. Auch für Detailinformationen zur gesamten Ausstattung ist der Verein Echo e.V. Ansprechpartner.
Je nach inhaltlicher Ausrichtung Ihres Projekts wenden Sie sich bitte an die einschlägigen öffentlichen oder auch privaten Fördermittelgeber*innen.
Für Kulturprojekte in der Experimentierphase besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuwendung aus dem Kulturbudget zu stellen. Zu den Informationen zur Antragstellung für die Projektförderung unter 25.000 Euro (siehe Linkliste oben).
Die finanzielle Unterstützung für experiement.kopfbau durch das Kulturreferat geht zurück auf den Beschluss der Vollversammlung vom 29. September 2021.
Kinder und Jugendschutz: Muss ich als Akteur*in ein erweitertertes Führungszeugnis vorlegen?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Interessenbekundung Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche planen, bitten wir Sie, sich über den Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis sowie zur Prävention vor sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu informieren. Das betrifft sowohl die berufliche wie ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
Ausgeschlossen von einer Nutzung und somit von der Überlassung an Dritte sind parteipolitische und religiöse Veranstaltungen.
In den überlassenen Räumen dürfen keine Straftatbestände verwirklicht oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet werden. Insbesondere dürfen keine Straftaten auf Grund von Vorurteilen gegen Personen oder Gruppen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status begangen werden oder bei denen solche Vorurteile eine Rolle spielen (sogenannte ‚Hasskriminalität‘).
Das Sozialreferat, das Kulturreferat und der mit Koordinationsaufgaben betraute Verein
Echo e.V. leisten Beratung zu Detailfragen. Bitte richten Sie Ihre Fragen an die folgende E-Mail Adresse:
experiement.kopfbau@muenchen.de
Hinweis zum Bewerbungsformular
Bitte speichern Sie das Bewerbungsformular erst ab, bevor Sie es ausfüllen.