Erstinformationen zur Ausländerbehörde

Was Sie für Ihren Aufenthalt in München wissen sollten. Hier finden Sie Themen wie Kontakt zur Ausländerbehörde, Antragstellung und FAQs.

Voraussetzungen

Um sich an die Ausländerbehörde München wenden zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Vor Ihrer Einreise müssen Sie gegebenenfalls ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde München hierfür nicht zuständig ist. Fragen zu Ihrem Visum kann die deutsche Auslandsvertretung beantworten.

Eine Visumspflicht besteht nicht für Staatsangehörige folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie können ohne Visum einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

EU-/ EWR-Bürger*innen brauchen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine Arbeitserlaubnis.

Antragstellung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag online. Alle Dienstleistungen, die wir online anbieten, finden Sie bei den Online-Services der Ausländerbehörde.

  • Sie können Ihren Antrag auch alternativ per Post an folgende Adresse senden:

Kreisverwaltungsreferat
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München

  • Sie können Ihren Antrag auch alternativ in unseren Briefkasten vor dem Hauseingang in der Ruppertstraße 19, Eingang A, einwerfen.

Hier haben wir unseren Bearbeitungsprozess für Sie dargestellt. Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten.

  1. Zuerst müssen Sie sich in München anmelden.
  2. Danach können Sie online oder per Post einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel stellen. Bitte wählen Sie den für Sie passenden Online-Antrag aus.
  3. Ihr Antrag wird durch die Ausländerbehörde München geprüft. Gegenbenenfalls werden fehlende Unterlagen bei Ihnen nachgefordert.
  4. Sie erhalten von uns per E-Mail einen Termin mit einer Einladung für eine persönliche Vorsprache. Bei diesem Termin werden Ihre Fingerabdrücke für Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abgenommen.
  5. Der elektronische Aufenthaltstitel wird in der Bundesdruckerei erstellt und an die Ausländerbehörde verschickt.
  6. Der elektronische Aufenthaltstitel wird dann per Post an Sie versendet. Auf Wunsch können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde abholen.

Hier haben wir hilfreiche Tipps für Sie zusammengefasst, um Ihren Antragsprozess zu beschleunigen:

  • Stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Ihren Aufenthaltstitel. Wir empfehlen, diesen drei Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels zu stellen.
  • Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten von 10 bis 12 Wochen bei befristeten Aufenthaltstiteln. Bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis beträgt die Bearbeitungszeit 6 Monate. Bei Einbürgerungsanträgen beträgt die Bearbeitungszeit 12 bis 18 Monate.
  • Nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Services. Bei einer Online-Antragstellung erhalten Sie von uns eine Bestätigung im PDF-Format zum downloaden, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Diese können Sie als Bestätigung Ihrer/Ihrem Arbeitgebenden und anderen Behörden vorlegen.
  • Prüfen Sie bitte eigenständig durch unser Internetangebot, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für Ihre Aufenthaltserlaubnis erfüllen und halten Sie die benötigten Unterlagen bei der Online-Antragstellung bereit.
  • Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Termin von uns zu einer persönlichen Vorsprache. Bei diesem Termin wird Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bestellt. Nach der Bestellung Ihres Aufenthaltstitels dauert der Druck Ihres Dokuments sechs bis acht Wochen.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der im Internet angegebenen Bearbeitungszeit keine Anfragen zum Sachstand bearbeiten können.
  • Falls Sie Fragen haben, bitten wir Sie, zuerst unsere Dienstleistungsseiten sowie unsere FAQs durchzulesen. So kann sich die ein oder andere Frage von selbst klären.

Kontakt zur Ausländerbehörde

Bitte stellen Sie Ihren Antrag online. Alle Dienstleistungen, die wir online anbieten, finden Sie bei den Online-Services der Ausländerbehörde.

Für telefonische Anfragen und Auskünfte ist unser Servicetelefon unter der Nummer 089 233-96010 erreichbar.

Sie erreichen uns von:

  • Montag bis Donnerstag: 7.30 - 15.30 Uhr
  • Freitag: 7.30 - 13 Uhr

Wenn Sie keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel haben, aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe benötigen, können Sie einen Notfalltermin buchen.

Ein Notfall ist zum Beispiel:

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)

Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt. Nur nachgewiesene Notfälle können bearbeitet werden.

Sie können die Ausländerbehörde an der Ruppertstraße 19 nur mit einem Termin besuchen. Falls ein Notfall vorliegt, können Sie einen Notfalltermin buchen. Informationen dazu finden Sie unter „Notfälle“.

Falls Sie in einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, asylberechtigt, Flüchtling, subsidiär schutzberechtigt sind, ein Abschiebungsverbot oder eine Aufnahmezusage des Bundes erhalten haben, können Sie auch ohne Termin zur Ausländerbehörde kommen. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag: 7.30 - 12 Uhr
  • Dienstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8.30 - 15 Uhr
  • Freitag: 7.30 - 12 Uhr

Bitte nutzen Sie den Eingang A in der Ruppertstraße 19.

FAQ

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen:

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: