Entlastung für gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse
Städtische gewerbliche Mieter und Pächter, die von COVID-19 wirtschaftlich negativ betroffen sind können ggf. einen Verzicht auf Miet-/Pachtzahlungen beantragen.
Unterstützung für städtische gewerbliche Mieter und Pächter
Zur Unterstützung der wirtschaftlich von der COVID-19-Pandemie betroffenen städtischen gewerblichen Mieter und Pächter hat der Stadtrat als Feriensenat am 29.04.2020 auf Initiative des Kommunalreferats verschiedene Maßnahmen für Erleichterungen zum Erhalt der nachstehend beschriebenen Miet- und Pachtverhältnisse auch in diesen schwierigen Zeiten beschlossen.
So können städtische gewerbliche Mieter und Pächter, die von COVID-19 in der Geschäftsausübung wirtschaftlich negativ betroffen sind und dadurch in einen Liquiditätsengpass gekommen sind den Verzicht auf Miet-/Pachtzahlungen mit den hier eingestellten Formularen beantragen.
Dies gilt insbesondere für gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse über Grundstücke und Geschäftsräume (Büros, Praxen, Gastro, Parkhäuser, Ateliers, etc.) in eigen- und auch den von den Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG fremdverwalteten städtischen Immobilien, für Landpachtverträge der Stadtgüter München und für öffentlich-rechtliche Zuweisungen per Verwaltungsakt der Markthallen München (Großmarkthalle, Märkte, etc.).