Corona-Infoportal München
Aktuelle Informationen zu Fallzahlen, Impfungen, Testmöglichkeiten und geltenden Regelungen in der Landeshauptstadt
Corona-Zahlen für München
Zum 1. März ist ein Großteil der Corona-Maßnahmen entfallen, im Zuge dessen wurden nun auch die Tagesmeldungen zur Entwicklung der Coronavirus-Fälle eingestellt.
Aktuelle Corona-Daten für München stellt weiterhin das RKI-Dashboard (-> Landkreise -> SK München) zur Verfügung.
Darüber hinausgehende Indikatoren finden sich
- beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL),
- im Corona-Abwassermonitoring des Verbundprojekts Bay-VOC sowie
- im Pandemieradar und Impf-Dashboard des RKI.
Corona-Regeln für München
Es gelten die Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) und der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung.
Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren) in folgenden medizinischen Einrichtungen:
- Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Praxen aller Heilberufler*innen
- Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
Informationen für Infizierte
Positiv getesteten Personen wird empfohlen, unnötige Kontakte zu anderen Mitmenschen zu vermeiden. Gehen Sie, soweit möglich, ihrer beruflichen Tätigkeit von zuhause aus nach und verzichten Sie auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie.
Positive Testbefunde werden dem Gesundheitsamt direkt von den Laboren bzw. Teststellen übermittelt. Sie werden jedoch gebeten, dem Gesundheitsamt ergänzend weitere Angaben zu Ihrer Person zukommen zu lassen (> muenchen.de/ipdaten).
Kontakt mit dem Gesundheitsamt können Sie auch per E-Mail an infektionsschutz.gsr@muenchen.de aufnehmen.
Sollten Sie rückwirkend noch eine Bestätigung Ihres Isolationszeitraums benötigen (für den Zeitraum vor dem Ende der Isolationspflicht in Bayern am 16. November 2022), füllen Sie bitte das Online-Formular zur Anforderung einer Isolationsbestätigung aus.
Corona-Tests in München
Schnelltests oder PCR-Tests können in Apotheken oder privaten Testzentren durchgeführt werden. Der Anspruch auf kostenlose Testungen nach der Testverordnung des Bundes ist entfallen.
Weitergehende Informationen zu Corona-Tests finden Sie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.
Corona-Impfungen in München

Sie können sich und andere am effektivsten gegen die Folgen einer Corona-Infektion schützen, indem Sie Ihren eigenen Impfschutz herstellen und aufrechterhalten. Eine Auffrischungsimpfung verstärkt den Schutz vor einer schweren Erkrankung noch einmal deutlich gegenüber der Grundimmunisierung.
Seit Januar 2023 ist die Corona-Schutzimpfung nur noch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen und teilnehmenden Apotheken erhältlich.
Umfangreiche Informationen zur Corona-Impfung (z.B. zu den verschiedenen Impfstoffen und zum aktuell geltenden Impfschema) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Die niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen und die teilnehmenden Apotheken unterstützen Sie auch bei ihrer individuellen Impfentscheidung. Bei Fragen zur Impfung berät auch die Impfsprechstunde des Gesundheitsreferats kostenfrei jeweils Montag bis Freitag von 11 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 089 233-66907.
Falls Sie einen Nachweis über Ihre Corona-Impfungen in einem kommunalen Impfzentrum benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), können Sie sich bis 31.3.2023 an das Impfarchiv des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wenden. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder per Mail an impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de
Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten kostenlose Corona-Schutzimpfungen bei Hausärzt*innen und Apotheken. Personen, die eine Impfserie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können vier Wochen nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Біженці з України можуть отримати безкоштовні щеплення від коронавірусу у лікарів загальної практики та в аптеках. Ті, хто раніше вже отримав щеплення вакциною, яку не було допущено в ЄС, наразі мають змогу отримати щеплення вакциною, що допущена в ЄС, за умови, що з моменту останнього щеплення вже пройшло чотири тижні. Ви можете знайти більше інформації за посиланням.
Verhaltensregeln und -tipps
Bitte isolieren Sie sich selbst zu Hause und meiden Sie auch den Kontakt zu den anderen Haushaltsangehörigen. Achten Sie auch zu Hause auf die strenge Einhaltung der Hygieneregeln.
Bitte melden Sie sich telefonisch beim Hausarzt oder wählen Sie, außerhalb der Sprechstunden, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116 117.
In Notfällen (zum Beispiel Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.
Das Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von infizierten Personen beim Husten und Niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden. In geschlossenen Räumen erhöht sich die Ansteckungsgefahr.
Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, ist es deshalb wichtig, die AHA+L-Regeln einzuhalten:
- Abstand halten: Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen senkt das Risiko einer Ansteckung. Das gilt besonders in Innenräumen, wie beispielsweise beim Einkaufen.
- Hygiene beachten: Befolgen Sie die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.
- Im Alltag Maske tragen: Es ist weiterhin sinnvoll, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, eine Maske zu tragen. Auch im Freien z. B. bei großen Menschenansammlungen oder wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können, senkt das Tragen einer Maske das Ansteckungsrisiko.
- + Lüften: In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.
Außerdem können Sie die Corona-Warn-App nutzen: Die App benachrichtigt Sie, wenn Sie Begegnungen mit Personen hatten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert waren.
Einreisebestimmungen
Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.