Café im Hildebrandhaus in München zu verpachten
Die Landeshauptstadt München verpachtet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens ein Cafe in der Maria-Theresia-Straße 23, 81675 München.
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Café
- Stadtteil: 13. Stadtbezirk, Bogenhausen
- Straße, Hausnummer, PLZ: Maria-Theresia-Str. 23, 81675 München
- Gesamtfläche: Pachträume ca. 76,85 m²
- Flächen teilbar: Nein
- Anzahl Räume: 5
- Küche/Teeküche: Ja
- Keller: ja
- Etage/Etagenzahl: 2
- Personenaufzug: Nein (Aufzug im Haus vorhanden, aber kein Teil der Pacht)
- Freifläche: ca. 120 m²
- Anzahl Parkflächen: keine
- Barrierefrei: Ja
- Starkstrom: Ja
- DV-Verkabelung: Ja
- Bodenbelag: Parkett, Fliesen
- Objektzustand: teilrenoviert
- Baujahr: Fertigstellung 2016
- Jahr der Modernisierung: 2015/2016
- Heizungsart: Zentralheizung
- Energieart: Gas
- Energieausweis: liegt nicht vor
- Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: Ja
- Verfügbar ab: 01. Februar 2025
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Vom Verpächter wird die folgende Ausstattung gestellt:
- 1x Bartresen
- 12x Barhocker
- 20x Bistrotisch (optional vorhanden)
- 64x Bistrostühle
- 5x Sonnenschirme inkl. Flaschenzug, Schutzhülle und Schirmständer aus Beton (optional vorhanden)
Es kann vom Vorpächter folgendes Gerät abgelöst werden:
- Eingebaute Kühlzelle
Das Hildebrandhaus ist eine Künstlervilla im Münchner Stadtteil Bogenhausen, Maria-Theresia-Straße 23, die 1898 für den Bildhauer Adolf von Hildebrand nach dessen eigenen Plänen errichtet wurde. Das Haus im Heimatstil an den Maximiliansanlagen auf dem Hochufer der Isar wurde durch den Architekten und Bauunternehmer Gabriel von Seidl erbaut.
Seit 1977 beherbergt es das städtische Literaturarchiv Monacensia mit Bibliothek und Ausstellung. Von 2013 bis 2016 wurde es denkmalgerecht generalsaniert, dabei wurde durch den Architekten Lorenz Wallnöfer ein kleiner moderner Anbau aus Glas ergänzt, in welchem sich das Café befindet (Pachtobjekt). Die Monacensia im Hildebrandhaus öffnet Haus und Garten allen, die das literarische München entdecken, erforschen und erleben wollen. Die Künstlervilla am Isarhochufer ist ein entspannter Ort der individuellen Lektüre und der persönlichen Begegnungen.
Als literarisches Gedächtnis der Stadt München schlägt die Monacensia Brücken von der Vergangenheit in die Gegenwart. Gemeinsam mit Autorinnen und Autoren sowie aktuellen Stimmen des Kulturlebens gestaltet sie einen Resonanzraum, der die Wirkung von Literatur weit über München hinaus erfahrbar macht.
Das Gebäude ist seit 1973 in der bayerischen Denkmalliste verzeichnet.
Objektdaten des Cafés
- 1 Gastraum/Café ca. 48,87 m²
- 1 Küche ca. 15,62 m²
- 1 Abstellraum ca. 3,14 m²
- 1 Lager ca. 5,64 m²
- 1 WC ca. 3,58 m²
- 1 Freifläche ca. 120,00 m²
Am Übergang von dicht bebauter Innenstadt ins Umland ist Bogenhausen einer der vielfältigsten Stadtbezirke. Nach und nach weichen die Gründerzeitbauten und noblen Villen den Wohnblocks aus der Nachkriegszeit und großzügigen Grünanlagen.
Das Herzstück des Stadtteils ist der Friedensengel, der in den Maximiliansanlagen an exponierter Stelle am Isarhochufer Richtung München Prinzregentenstraße blickt.
Ein weiterer Hotspot ist die Isar, die Bogenhausen westlich flankiert und für Jogger*innen, Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen Münchens ein echtes Freizeitparadies ist.
Ein Schmuckstück in der Kultur Bogenhausens ist die Monacensia, ein poetischer Name für das Literaturarchiv der Landeshauptstadt. Mehr als 150.000 Bände der München-Bibliothek sind in den Räumen frei zugänglich. Die prachtvolle Villa am Isarhochufer bewahrt außerdem das Erbe von Münchner Autor*innen wie Thomas Mann oder Frank Wedekind, aber auch von Münchner Schauspieler*innen wie Therese Giehse.
Das Hildebrandhaus befindet sich an der Maria-Theresia-Straße 23. In der Nähe befinden sich die Haltestellen Friedensengel/Villa Stuck der Buslinie 100 und Holbeinstraße der Tram 37.
Die nächsten U-Bahn-Haltestellen befinden sich am Max-Weber-Platz und am Prinzregentenplatz.
Die Monacensia im Hildebrandhaus steht als Kultur- und Bildungseinrichtung für eine offene und demokratische Stadtkultur. Ziel ist es, dass dieser Gedanke auch durch das Café transportiert wird, z.B. durch die Entwicklung kleiner kulinarischer Angebote, die besonders kostengünstig sind, damit sich alle Besucher*innen leisten können Gäste zu sein.
Nutzung
Aufgrund der kleineren Innenflächen des Cafés, unterstützt die Monacensia das Café durch die Mitbenutzung des Forums. Die Monacensia nutzt das Forum für Tages- und Abendveranstaltungen. Die Mitbenutzung ist auf den reinen Cafébetrieb zu beschränken. Eine Möblierung oder Gestaltung durch das Café ist nicht möglich. So können die Gäste zwar die gekauften Speisen und Getränke im Forum verzehren, jedoch ist eine Nutzung für Veranstaltungen oder Vermietungen durch das Café grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt für die Grünanlage des Hauses. Veranstaltungen, Events oder Seminare des Cafés sind auf die gepachteten Flächen zu beschränken, jedoch gilt auch hier, dass die Institution ein offenes Haus ist und den Besucher*innen während der Öffnungszeiten ungehinderter Zugang gewährt werden muss. Demnach dürfen Veranstaltungen des Cafés, die während der Öffnungszeiten der Institution geplant sind, den Zugang nicht durch Bezahlschranken oder geschlossene Veranstaltungen (sowie Veranstaltungen die aufgrund ihres Charakters nach Außen als geschlossene Veranstaltung wahrgenommen werden können) erschweren oder verhindern. Eine optionale Nutzung für den Selbstbedienungsbetrieb ist im Gartenbereich zwischen Steinwagen und Fahrradständern möglich.
Catering
Zur weiteren Unterstützung beabsichtigt die Monacensia bei regelmäßigen internen sowie externen Veranstaltungen und Tagungen, das Catering (Getränke und Speisen) über das Café zu beziehen.
Betriebszeiten
Das Café ist grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Institution in Betrieb zu nehmen. Die Öffnungszeiten sind:
Mo. - Mi., Fr. 09:30 - 17:30 Uhr
Do. 12:00 - 19:00 Uhr
Sa., So. 11:00 - 18:00 Uhr
Sonderzeiten
An Donnerstagen hat die Ausstellung der Monacensia bis 22 Uhr geöffnet. Dies bietet dem/der Cafébetreiber*in die Möglichkeit an diesen Tagen zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Veranstaltungen der Monacensia gehen in der Regel bis ca. 22 Uhr.
Ein Ruhetag ist in Absprache mit der Institution möglich. Abweichungen von den oben genannten Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Der Name des Cafés kann in Absprache mit der Institution von den Betreiber*innen geändert werden.
Die Einreichung erster Konzeptideen inkl. Veranstaltungsprogramm sowie angebotene Speisen und Getränke wird begrüßt.
Beschränkungen
Die/Der künftige Pächter*in ist verpflichtet, einen Anteil von bio-regionalen Lebensmitteln von 40 % und ab Juni 2025 einen Anteil von 60 % nachzuweisen. Dafür müssen die verwendeten Lebensmittelprodukte schon jetzt einen Anteil von mindestens 40 % bzw. ab dem 1. Juni 2025 von mindestens 60 % Bioqualität gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen aufweisen. Sie sollten zudem aus regionaler Herkunft, in einem Umkreis von 100 km um München stammen und in diesem Umkreis erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein.
Der/Dem Pächter*in sind in diesem Zusammenhang die Festlegungen, Ziele und Leitideen des Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München vom 20. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) bekannt, die sie/er beim Betrieb der Cafébar möglichst umzusetzen versucht.
Kaffee, Tee und Schokolade dürfen ausschließlich aus fairem Handel angeboten werden.
Speisen und Getränke darf die/der künftige Pächter*in hierbei nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgeben und nur Mehrwegbesteck zur Verfügung stellen. Bei Ausgabe zum Verzehr außerhalb der Pachtsache ist die/der Pächter*in zusätzlich verpflichtet, Pfand für die Rückgabe von Verpackungen, Behältnissen und Mehrwegbesteck zu erheben.
Konkurrenzschutz
Ein Konkurrenzschutz der Pächterin/des Pächters besteht nicht. Der Verpächter übernimmt weder Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzziels noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzziels.
Pachtpreisangebot
Das Pachtpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestpacht (Nettokalt) zuzüglich einer prozentualen Umsatzpacht (siehe nächster Punkt) von 8 % (mindestens) bestehen.
Die monatliche Mindestpacht muss dabei mindestens 650 € betragen.
Bei der Abgabe des Pachtpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Pachtpreises bei der Pächterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird.
Elektrizität und Wasser für die Pachtsache hat die/der Pächter*in direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen.
Darüber hinaus trägt die/der Pächter*in sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Umsatzpacht
Die Umsatzpacht wird aus dem Umsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
Die/Der Pächter*in schuldet die Zahlung der Umsatzpacht nur, soweit diese die im Abrechnungszeitraum geschuldete Mindestpacht übersteigt.
Berechnungsbeispiel:
Mindestpacht im Kalenderjahr = 1.000 €/Monat x 12 Monate = 12.000 € (Mindestpachtforderung)
Umsatz im Kalenderjahr = 130.000 €
Umsatzpacht = 10 % aus 130.000 € = 13.000 €
Geschuldete Umsatzpacht = 13.000 € - 12.000 €
= 1.000€
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Pachtverhältnis sieht der Pachtvertrag vor, dass die/der Pacht*in eine Pachtsicherheit in Höhe von 6 Monatspacht (Barhinterlage) hinterlegt. Die Höhe der Sicherheit beträgt jedoch mindestens 3.900 €.
Schuldbeitritt
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Pachtverhältnis wird ein Schuldbeitritt vereinbart, sofern die/der Pächter*in als GmbH oder vergleichbare Gesellschaftsform fungiert.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Betriebspflicht
Der Pachtvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die die/den Pächter*in vertraglich dazu verpflichtet die Pachtsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Pachtzweck für das Publikum offen zu halten und ihr/sein Geschäft in der Pachtsache zu betreiben.
Unterverpachtung
Eine Unterverpachtung wird ausgeschlossen.
Hinweis
Der Verpächter übernimmt weder eine Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzes noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzes des Warensortiments (Unternehmerische Verantwortung).
Bewerbungsverfahren
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:
- Aussagekräftiges Konzept zum Betrieb des Cafés
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Café sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden*innen in Zukunft erwarten dürfen. Insbesondere soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Einbindung in das Umfeld der Monacensia erfolgen soll (bspw. themengebundene Angebote an die Ausstellungen oder Angebote für die Besucher*innen des Literaturarchivs) und wie neue Besucher*innen gewonnen werden sollen (bspw. Werbung, Stempelkarten für Stammkunden, besondere Aktionen). Die Angebots- und Preisgestaltung sollte für jeden Geldbeutel etwas zu bieten haben. - Pachtpreisangebot
Das Pachtpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestpacht (Nettokalt) zuzüglich einer prozentualen Umsatzpacht (siehe nächster Punkt) von 8 % (mindestens) bestehen.
Die monatliche Mindestpacht muss dabei mindestens 650,00 € betragen.
Bei der Abgabe des Pachtpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Pachtpreises bei der Pächterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird.
Elektrizität und Wasser für die Pachtsache hat der Pächter direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen. Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Hinweis: Bei der Abgabe des Pachtpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Pachtpreises bei der Pächterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird und dass die Stadt München als Verpächterin das Pachtobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Pachtpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Pachtvertrags auf Grundlage des eingereichten Pachtpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte. - Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
- Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Führungszeugnis*
(bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate) - Gewerbezentralregisterauszug*
(bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate) - SCHUFA-Bonitätsauskunft bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft*
(nicht älter als 3 Monate) - schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
(nicht älter als 3 Monate) - Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Ladengeschäft sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kunden*innen in Zukunft erwarten dürfen. - Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können bis 20. Februar 2025 nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rück-sendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rück-umschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 06. Februar 2025.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Pachtobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte
per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Pachtsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Pachtobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Pächtern oder vertragsimmanenten Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
- Konzeptqualität 60%
- Mietpreisangebot 40%
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien und deren Gewichtung finden Sie unter "Anlagen zur Ausschreibung".
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Pachtobjekte" auf der folgenden Internetseite:
https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html
Ansprechpartnerin
Nina Berke
Tel. (089) 233-722592
im-vs.kom@muenchen.de