Hirmerei

Vom 9. April bis einschließlich 10. Mai 2024 findet die öffentliche Auslegung für das neue Wohngebiet Hirmerei gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs statt.

Öffentliche Auslegung

Lageplan mit Umgriff
Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 2164

Hinweis auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München

Bauleitplanverfahren
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 9. April bis 10. Mai 2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2164
Eversbuschstraße (östlich),
Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich),
Otto-Warburg-Straße (nördlich)

-Hirmerei-
- Wohnen mit wohnverträglichem Gewerbe (gastronomische Nutzung, Einzelhandel und sonstiges wohnverträgliches Gewerbe), Kindertageseinrichtung mit dazugehöriger Außenspielfläche, Mobilitätszentrale, Tiefgarage, Private Freiflächen und öffentliche Grünflächen, Lärmschutzwände -

Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 6. Dezember 2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2164 für den oben genannten Bereich mit Begründung gebilligt sowie dem Durchführungsvertrag zugestimmt und beschlossen, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch/seine Gesundheit/Bevölkerung, insbesondere:

  • Verkehrsuntersuchung
  • Mobilitätskonzept
  • Erschütterungstechnische Untersuchung und baudynamische FEM-Simulationen
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Schalltechnische Stellungnahmen zur Unterschreitung der Wandhöhe sowie Anlieferung Kindertageseinrichtung
  • Untersuchung zu elektrischen und magnetischen Feldern
  • Kampfmittelvorerkundung/-bericht
  • Abstimmung zum Brandschutz

Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere:

  • Naturschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Strukturtypenkartierung
  • Pflege- und Entwicklungskonzept
  • Eingriffs-Ausgleichsflächen-Bilanzierung (Bestandsanalyse. Bilanzierung, Planung)
  • Baumbestandsplan/-liste
  • Prüfung der Belichtung und Besonnung

Informationen zu den Schutzgütern Boden/Fläche und Wasser/Grundwasser, insbesondere:

  • Kampfmittelvorerkundung/-untersuchungsbericht
  • Geotechnisches Gutachten
  • Bericht zur Grundwasseraufstauberechnung
  • Versickerungskonzept-Erläuterung mit dazugehörigen Plänen

Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima, insbesondere:

  • Lufthygienische Untersuchung und Stellungnahme
  • Vertiefendes Klimagutachten
  • Energiekonzept

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung ist vom 9. April 2024 mit 10. Mai 2024 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ veröffentlicht. Diese ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://bauleitplanung.muenchen.de. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planungsdokumente“ zu finden.

Zusätzlich sind die genannten Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28 a), von Montag mit Freitag von 6 bis 18 Uhr als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich ausgelegt. 

Auskünfte:
Für Auskünfte zum Bebauungsplan stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089/233-25566 und per E-Mail unter plan.ha2-43v@muenchen.de).

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ erfolgen (https://bauleitplanung.muenchen.de).

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per E-Mail (plan.ha2-43v@muenchen.de) oder schriftlich per Post (Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung 43/V, Blumenstraße 28 b, 80331 München) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei den oben genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.

Zum Nachweis des fristgemäßen Eingangs einer Stellungnahme in Papierform wird für die letzten Tage der Veröffentlichung im Internet empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen), zu benutzen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“, das auf der oben genannten. digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ eingestellt ist und an oben genannten Stelle vor Ort öffentlich ausliegt.

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