Benutzung im Stadtarchiv
Alle Bürger*innen können das Stadtarchiv benutzen. Die Vorlage der Archivalien erfolgt im Lesesaal. Auch schriftliche Anfragen sind möglich.
Wie können Sie Ihren Besuch vorbereiten?
Zur Vorbereitung des Besuches hilft es, wenn Sie sich einen Überblick über die in unserem Archiv verwahrten Unterlagen verschaffen und in unserem online-Archivkatalog nach relevantem Archivgut recherchieren.
Sie können Ihren Besuch im Stadtarchiv auch schriftlich (per Mail oder Brief) vorbereiten.
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst genau. Dann können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtarchivs Ihnen zielgerichtete Empfehlungen für Ihre Recherchen geben sowie Findmittel und Archivalien für Sie bereitlegen.
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an stadtarchiv@muenchen.de.
Fragen zum Ablauf im Lesesaal oder zu Ihrer Bestellung können Sie unter lesesaal.stadtarchiv@muenchen.de stellen.
Öffnungszeiten des Lesesaal
Montag: 10.00-18.00
Dienstag: 10.00-18.00
Mittwoch: 10.00-13.00 Uhr
Donnerstag: 10.00-18.00
Freitag: geschlossen
Schließungen des Lesesaals
Zu Weihnachten/Neujahr hat der Lesesaal vom 23.12.2024 bis inkl. 06.01.2025 geschlossen.
Einschränkungen in der Fotosammlung
Bei Anfragen für die Foto- und Filmsammlung des Stadtarchivs kommt es aufgrund von Personalengpässen bis auf weiteres zu Verzögerungen und Einschränkungen. Wir bitten um Verständnis.
Ihr Besuch im Lesesaal
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Falls Sie das erste Mal (im Kalenderjahr) zu uns kommen, müssen Sie vor Ort einen Benutzungsantrag ausfüllen. Bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument (mit Foto) mit.
Bitte beachten Sie, dass im Lesesaal mit Bleistiften zu schreiben ist. Taschen (auch Laptoptaschen), Getränke und Lebensmittel dürfen nicht mitgenommen werden. Bitte cremen Sie Ihre Hände aus Gründen des Archivalienschutzes nicht ein.
Weitere Hinweise zur Benutzung erhalten Sie in unserer Benutzungsordnung.
Archivalienbestellung
Es sind fünf Archivalien-Einheiten pro Tag und Benützer*in bestellbar.
Die Archivalien können direkt im Lesesaal bestellt werden. Bestellungen im Lesesaal sind für die unten genannten Aushebetermine oder für den nächsten Tag möglich. Bitte beachten Sie, dass Polizeimeldebogen und Fotos immer nur für den nächsten Tag bestellt werden können.
Bestellungen per E-Mail müssen bitte mindestens 2 Werktage vor Lesesaalbesuch eingehen, da wir sonst die Bereitstellung nicht garantieren können.
Bitte beachten Sie, dass sich bei Archivalien, die als digital gekennzeichnet sind, die Bereitstellung bis zu einer Woche verzögern kann.
Aushebezeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 12.00 Uhr und 14.00 Uhr
Mittwoch 10.30 Uhr
Reproduktionen, Fotografieren und PC-Nutzung im Lesesaal
Im Lesesaal können Sie an den Arbeitsplätzen auf die online-Archivdatenbank und das Internet zugreifen. Außerdem sind alle Arbeitsplätze mit Steckdosen ausgestattet und es gibt WLAN.
Es besteht die Möglichkeit, Unterlagen, die älter als 60 Jahre (Laufzeitende) sind und keinen Schutz- oder Sperrfristen beziehungsweise urheberrechtlichen Regelungen unterliegen, selber zu fotografieren. Ausgenommen davon sind prinzipiell alle Fotos, gebundenen Unterlagen und Pergamentunterlagen. Alle selbst angefertigten Fotografien dürfen nur zu eigenen Arbeitszwecken fotografiert werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Reproduktionsantrag (Kopien oder Digitalisate) zu stellen. Das selbständige Kopieren von Unterlagen ist nicht möglich.
Grundsätzliches zur Nutzung von Archivalien
Neben der amtlichen Nutzung dient das Stadtarchiv der wissenschaftlichen, heimatkundlichen und familiengeschichtlichen Forschung sowie publizistischen, unterrichtlichen und rechtlichen Zwecken.
Die Archivalien des Stadtarchivs München stehen natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich zur Benutzung/für Auskünfte zur Verfügung. Allerdings gibt es Archivalien, die gesetzlich geregelten Sperrfristen unterliegen und deshalb von der Benutzung ausgeschlossen sind. Eine Verkürzung dieser Schutzfristen ist auf Antrag beim Stadtarchiv unter Umständen möglich.
Im Falle der Benutzung polizeilicher Meldeunterlagen kommen melderechtliche Schutzvorschriften zur Geltung, die strenger als die archivrechtlichen sind und bei denen es keine Verkürzungsmöglichkeit gibt.
Rechtliche Grundlagen der Benutzung sind