Tucherpark – Informationen zur Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 24. Mai mit 25. Juni 2024

Frühzeitige Unterrichtung

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/74
und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189
Tivolistraße (nördlich)
Englischer Garten (östlich)
Isarring (südlich)
Isar (westlich)
– Tucherpark -

Um den Tucherpark weiterzuentwickeln, erstellt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit einen Bebauungsplan mit Grünordnung. Außerdem wird der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) im Parallelverfahren geändert. In beiden Verfahren findet nun die frühzeitige Beteiligung (Unterrichtung) der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) statt.

Anlass und Zweck der Planung

Umgriff Bebauungsplan Nr. 2189
LHM Kommunalreferat Geodatenservice
Luftbild: Umgriff Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189

Das Planungsgebiet befindet sich im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann zwischen Englischem Garten und Isar. Im Süden wird es von der Tivolistraße begrenzt, im Norden vom Isarring. Im Süden grenzt der 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel an. Der Eisbach, ein Teil des Bachsystems des Englischen Gartens fließt von Süden nach Norden durch das Planungsgebiet.

Der Münchener Architekt Sep Ruf entwarf 1967 zusammen mit dem Landschaftsarchitekten Karl Kagerer den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Grundplan eines neuen Büroparks, den „Tucherpark“.

Aufgrund der alternden Gebäudesubstanz und auslaufender Mietverträge im Großteil der Gebäude soll der Tucherpark revitalisiert und der Bürostandort weiterentwickelt werden. Ziel ist es, den Gebäudebestand und die Grünflächen zu einem lebendigen und nachhaltigen Stadtquartier weiterzuentwickeln. Zudem sollen etwa 600 Wohnungen sowie die zugehörige Infrastruktur, Kindertageseinrichtungen inklusiv Freiflächen sowie öffentliche und private Freiflächen geschaffen werden. Für die wohnortnahe Grundversorgung ist außerdem ein Supermarkt im Quartier geplant.

Der Tucherpark steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Er ist ein Beispiel des Städtebaus und einer Architektur der ausgehenden 1960er-Jahre. Neben der parkartigen Durchgrünung mit wertvollem Baumbestand kennzeichnen den Tucherpark Elemente der „autogerechten Stadt“ in Form von großzügig dimensionierten Verkehrsanlagen.

Der Planungsumgriff hat eine Fläche von etwa 22,5 Hektar, etwa 30 Prozent davon sind öffentlicher Verkehrsraum. Der Tucherpark befindet sich großteils im Besitz von zwei Privateigentümer*innen.

Für die Weiterentwicklung des Gebietes sind Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/74 sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nrn. 409a, 734, 745, 860, 1295, 1462, 1601, 1604, 1624, 1661) notwendig.

Bisherige Planungsschritte

Mit einem Auftragsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03216) am 7. Juli 2021 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der Grundlagenermittlung und Bewertung einer Machbarkeit der Entwicklung des Tucherparks beauftragt. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wurde in enger Abstimmung zweier Grundeigentümer und der Landeshauptstadt München ein Masterplan-Entwurf zur städtebaulichen und grünplanerischen Weiterentwicklung des Tucherparks erstellt.

Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 26. Juli 2023 den Masterplan-Entwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zu den Planungszielen und die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2189, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung im Bereich V/74 sowie das weitere Vorgehen beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09562).

Um die komplexe Aufgabe und die zahlreichen Rahmenbedingungen kontinuierlich in den Planungsprozess einbringen zu können, wurde im Rahmen eines begleitenden Workshopverfahrens der Masterplan-Entwurf weiterentwickelt. Dieses Verfahren wird von einem Projektbeirat begleitet. Der Projektbeirat besteht aus Vertreter*innen des Stadtrates und der örtlichen Bezirksausschüsse sowie der einschlägigen Fachdienststellen. Renommierte deutsche und internationale Landschaftsarchitektur- und Architekturbüros sind in das Workshopverfahren eingebunden. Die Themen Stadtklima und Stadtökologie, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz, Identität und Funktionen sowie Mobilität und Verkehr wurden bearbeitet, um übergeordnete Entwicklungsziele des Projekts zu definieren.

Mit dem aktuellen Masterplan-Entwurf liegt nun ein Planungsstand vor, der auch auf die Erfordernisse von Denkmalschutz, Ensembleschutz und der besonderen Lage im Landschaftsschutzgebiet und im Regionalen Grünzug reagiert und erste Lösungsansätze aufzeigt.

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung

Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
LHM Kommunalreferat Geodatenservice

Der Bereich des Tucherparks ist im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung überwiegend als Kerngebiet (MK) dargestellt. Im Süden ist entlang der Tivolistraße eine Allgemeine Grünfläche (AG) dargestellt, die der Verbindung zwischen Englischem Garten und Isarauen dient und als grüne Zäsur den Tucherpark vom südlich angrenzenden Lehel trennt. Im Norden stellt der Flächennutzungsplan westlich und östlich des Eisbachs besondere Grünflächen mit spezifischer Zweckbestimmung „Sportanlagen“ (SPOR) dar.

Die Teilfläche der Allgemeinen Grünfläche im Süden, östlich des Eisbachs, der überwiegende Teil des Kerngebiets sowie die Sportanlagen im Norden sind als Ensemblebereich nachrichtlich übernommen. Zudem wird das Kerngebiet mit der Schraffur „Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung“ überlagert. Der Eisbach ist als Wasserfläche dargestellt.

Der gesamte Umgriff liegt vollständig im Regionalen Grünzug Nr. 09 „Isartal“ des Regionalplans der Region München (RP14), welcher nachrichtlich übernommen wurde.

Geplanter künftiger FNP mit integrierter Landschaftsplanung

geplanter künftiger Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
LHM Kommunalreferat Geodatenservice

Künftig soll im Flächennutzungsplan das ehemalige Kerngebiet (MK) in ein Kerngebiet (MK) östlich des Eisbachs in Richtung Ifflandstraße und ein Mischgebiet (M) westlich des Eisbachs in Richtung Englischer Garten aufgeteilt werden. Eine Allgemeine Grünfläche (AG) soll als verbindendes Element zwischen dem Eisbach und Englischen Garten, mittig in der Mischgebietsfläche (M) dargestellt werden.

Um den Funktionen des Regionalen Grünzugs, der bioklimatischen beziehungsweise klimaausgleichenden Wirkung in Teilen des Stadtgebietes, der großräumigen Siedlungsgliederung und siedlungsnahen Erholung gerecht zu werden, soll eine überörtliche Grünverbindung in Ost-West-Richtung dargestellt werden. Diese soll den Englischen Garten und Bogenhausen über die Isar hinweg verbinden und über einer Allgemeinen Grünfläche (AG) liegen, die weiterhin als grüne Zäsur zum Lehel dient. Hier soll eine kleinere Baufläche für Gemeinbedarf Erziehung (GB E) als Kreis-Signatur dargestellt werden, um einen Hort oder eine Kita an dieser Stelle zu ermöglichen.

Im Norden soll eine Allgemeine Grünfläche (AG) (ehem. SPOR, grüngeprägte Sportanlagen) ausreichende Grünflächenversorgung für die geplanten Wohnnutzungen und den Übergang zum Englischen Garten bilden. Diese AG sowie örtliche Grünverbindungen, Eisbachbegleitend und auf der Erschließungsstraße „Am Tucherpark“ soll zudem die Funktionen des Regionalen Grünzugs berücksichtigen.

Teile der Allgemeinen Grünfläche (AG) im Süden, östlich des Eisbachs, der überwiegende Teil des Mischgebiets (M) sowie die Allgemeine Grünfläche (AG) im Norden sollen weiterhin als denkmalschutzrechtlicher Ensemblebereich nachrichtlich übernommen werden. Der Eisbach bleibt als Wasserfläche dargestellt.

Wesentliche Planungsziele

Der städtebaulichen Entwicklung des Planungsgebietes liegen folgende, vom Stadtrat beschlossene Planungsziele zu Grunde:

Städtebau und Nutzungen

  • Revitalisierung und ganzheitliche Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Ensembles im Sinne von Sep Ruf und Karl Kagerer.
  • Weitgehender Erhalt des Gebäudebestands sowie behutsame Nachverdichtung in Bereichen, die bereits unterbaut oder anderweitig bereits versiegelt sind.
  • Entwicklung der bestehenden mono-strukturierten Nutzung hin zu einer vielfältigen, nachhaltigen und resilienten Nutzungsstruktur für eine breite Stadtgesellschaft unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes.
  • Aktivierung und Belebung der Erdgeschosszonen durch vielfältige Nutzungen.
  • Schaffung eines Wohnraumangebotes für alle Bevölkerungsgruppen mit einem möglichst hohen Mietwohnanteil. Das Ziel sind mindestens 600 Wohnungen im Tucherpark. Eine Mehrung von Flächen für Büroarbeitsplätze ist hierbei nachrangig zu betrachten.
  • Berücksichtigung der notwendigen sozialen Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. Kindertageseinrichtungen).
  • Homogene Entwicklung des Gesamtgebietes durch Integration von Grundstücken Dritter in Insellage und Randlage.
  • Berücksichtigung von Erweiterungsabsichten der Geisenhofer Klinik aber Ablehnung eines getrennten neuen Baukörpers in der Allgemeinen Grünfläche (Tivoli West).
  • Prüfung einer Vergrößerung bzw. Erhöhung des Gebäudes Tivoli Ost mit kompletter/überwiegender Wohnnutzung als Ersatz des Baukörpers Sport Neu.

Freiraum, Klimaanpassung, Klimaschutz, Arten- und Biotopschutz

  • Beachtung des regionalen Grünzugs und seiner Funktionen: Verbesserung des Bioklimas und Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches, Gliederung der Siedlungsräume, Sicherung der Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen. Die Funktionsweise des regionalen Grünzugs ist möglichst wenig einzuschränken.
  • Weitestgehender Erhalt der im Flächennutzungsplan dargestellten bislang unversiegelten Allgemeinen Grünfläche sowie eine zum Bestand mindestens ausgeglichene Flächenbilanz der Allgemeinen Grünfläche im geänderten Flächennutzungsplan.
  • Schaffung einer öffentlichen Grünfläche für die Allgemeinheit durch Öffnung und Entsiegelung der bestehenden Sportanlage unter Erhaltung des Grünbestandes mit einem Schwerpunkt an Sportangeboten als neuer Sportpark (z.B. Biketrail, Beachvolleyball, Calisthenics).
  • Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich des Tucherparks die Schaffung einer dritten Eisbachwelle möglich ist. Die unterschiedlichen Realisierungsmöglichkeiten und Betreibermodelle sind darzustellen.
  • Ergänzung bzw. Anpassung des Angebots an öffentlich zugänglichen Frei- und Sportflächennutzungen unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes im gesamten Gebiet.
  • Erhalt und Entwicklung der öffentlichen Zugänglichkeit, Entwicklung von Wegesystemen durch das Gebiet, Ergänzung und Vernetzung vorhandener Wege mit dem übergeordneten Wegenetz.
  • Steigerung der Erlebbarkeit des Eisbachs durch eine durchgehend begleitende Fuß- und Radwegeverbindung mit Aufenthaltsqualitäten unter weitgehender Berücksichtigung des Baum- und Biotopbestandes.
  • Ökologische Aufwertung des Eisbachs. Hierfür ist die Denkmaleigenschaft der Einfassung des Eisbachs als Teil des Ensembles zu überprüfen.
  • Stärkung des Biotopverbunds entlang des Eisbachs und der Isar.
  • Behutsame Öffnung der durch wertvollen Baumbestand geprägten Biotopflächen an der Tivolistraße für die Öffentlichkeit.
  • Sicherung einer ausreichend breiten, öffentlich zugänglichen Grünfläche entlang der Tivolistraße als Eingang in das Gebiet und in den Englischen Garten sowie zum Erhalt der Durchlüftungsfunktion.
  • Schaffung und Sicherung des erforderlichen Ausgleichs (ggf. durch ökologische Aufwertung von Flächen östlich des Planungsumgriffs an der Isar)
  • Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes.
  • Verbesserung der Biodiversität des Tucherparks.
  • Entsiegelung von Oberflächen und Vermeidung von Hitzeinseln mit dem Ziel einer positiven Entsiegelungsbilanz im Planungsumgriff.
  • Regenwassermanagement mit dem Ziel einer Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt (Schwammstadt-Prinzip) mithilfe von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Retentionsflächen.
  • Weitestgehender Erhalt und Weiterentwicklung des prägenden Großbaumbestands als Teil des Parkensembles.
  • Verbesserung der Grünausstattung im Quartier, Qualifizierung der bestehenden Freiflächen bei Erfüllung der Freiflächenorientierungswerte der Landeshauptstadt München für Einwohner*innen und Arbeitende sowie durch umfangreiche Baumpflanzungen mit Ergänzung und Vernetzung vorhandener Wege mit dem übergeordneten Wegenetz.
  • Schaffung von Öffentlichen Grünflächen mit Nutzungsangeboten für alle Altersgruppen im Planungsgebiet im Bereich des bestehenden Sees und ggfs. auf den bestehenden Sportflächen.
  • Erhalt des Parkcharakters und dessen Weiterentwicklung, basierend auf einem Parkpflegewerk und einem verbindlichen Freiflächenkonzept.
  • Klimatische Aufwertung des Ostteils des Tucherparks durch Entsiegelung befestigter Flächen und Begrünung der Erschließungen.
  • Integration von PV-Anlagen in möglichst viele bestehende und neue Gebäude.

Mobilität und Verkehr

  • Beibehaltung der Ifflandstraße und der Straße Am Tucherpark als leistungsfähige Hauptzufahrt; aufgrund der in der Tivolistraße verlaufenden Fahrradhauptroute, der Tram und des hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommens sollte die Tivolistraße möglichst wenig zusätzlich belastet werden. Im weiteren Verfahren soll für den im Maßnahmengebiet befindlichen Teil der Ifflandstraße die Anlage von normgerechten Gehsteigen, radentscheidkonformen Radverkehrsanlagen und eine Entsiegelung auf Kosten von 2 der 4 Fahrbahnen geprüft werden. Das gilt auch für verbesserte Querungsmöglichkeiten sowie die Pflanzung von zusätzlichen straßenbegleitenden Bäumen.
  • Umgestaltung der Straße Am Tucherpark insbesondere im Zentrum des Quartiers zu einem attraktiven öffentlichen Raum unter Beibehaltung ihrer Funktion als Erschließungsstraße für den Liefer- und Linienbusverkehr.
  • Sicherung einer guten ÖPNV-Anbindung.
  • Verbesserung der Durchwegung für den Rad- und Fußverkehr und Öffnung des Gebietes mit möglichst direkter Anbindung an Tram- und Bushaltestellen sowie das übergeordnete Wegenetz.
  • Vermeidung von neuen Unterbauungen durch effiziente Nutzung der bestehenden Tiefgaragen und Reduzierung der Kfz-Stellplätze für Wohn- und Gewerbenutzungen auf das erforderliche Mindestmaß.

Entwurfsidee und Planungskonzept – Entwurf Masterplan

Im Entwurf des Masterplans ist die Idee für das gesamte Planungsgebiet dargestellt. Ziel der Weiterentwicklung des Tucherparks ist es, durch eine Revitalisierung ein Quartier für „alle“ zu schaffen und weiterhin seiner besonderen Lage im Regionalen Grünzug gerecht zu werden.

Der Charakter des Tucherparks, die ensembleprägende Bänderung, wird erhalten. Als Parkband westlich des Eisbachs in Richtung Englischer Garten, soll der Tucherpark weiterhin von parkartigen Grünflächen mit Hallenwaldcharakter geprägt bleiben. Es dominieren Hoftypen mit Wohnnutzungen, überwiegend auf bereits versiegelten Flächen, integriert in den vorhandenen Baumbestand. In Richtung Ifflandstraße und Isar befinden sich östlich des Eisbachs überwiegend Büronutzungen, die Bestandsgebäude sollen dort punktuell um Neubauten ergänzt werden.

Der teilweise als Einzeldenkmal geschützte Gebäudebestand soll weitgehend erhalten und denkmalgerecht, energetisch, bauphysikalisch und im Hinblick auf flexible Nutzungen saniert werden. Bei einigen Bestandsgebäuden wird geprüft, vorhandene Technikgeschosse zu Voll- oder Terrassengeschossen auszubauen. Im Parkband wird geprüft welche Bestandsgebäude erhalten und sich durch Umbau für eine Wohnnutzung eignen. Im urban verdichteten Band schlagen die Planungsteams eine städtebauliche Entwicklung durch drei ergänzende Neubauten vor, die die bestehenden Einzeldenkmäler und Sichtachsen respektieren. Sie orientieren sich an den Höhen der Einzeldenkmäler oder sind, wie der geplante zwölfgeschossige Hochpunkt im Norden, soweit in Richtung Isarring abgerückt, dass sie nicht in Konkurrenz treten. Das Hilton Hotel soll als „Krone“ des Tucherparks erhalten bleiben.

Entwurf Masterplan

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Weitere Entwurfsideen

  • Entwicklung eines wirtschaftlich nachhaltigen Areals, das mit CO2-freier Wärme und Kälte versorgt wird und somit wesentlich zu den Klimazielen der Landeshauptstadt München beiträgt.
  • Behutsame städtebauliche Weiterentwicklung durch neue Gebäude, die sich die sich durch ihre Lage in Dimension und Höhenentwicklung in die Umgebung und das denkmalgeschützte Ensemble einfügen.
  • Neubauten sollen überwiegend auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden.
  • Ein Neubau mit überwiegender Büronutzung soll Auftakt zum Tucherpark im Süden bilden.
  • 600 Wohnungen für ca. 1.550 Einwohner*innen im Westen, wobei bereits heute Baurecht für ca. 200 Wohneinheiten besteht.
  • Im Osten, an der Ifflandstraße, sollen vor allem neue Büroflächen den Bestand ergänzen.
  • Nördlich des Hilton Hotels ist ein Erweiterungsbau auf dem Sockel des Hotels geplant.
  • Neben einer Nutzungsmischung aus Büro, Wohnen, Dienstleistung und Hotel sollen öffentliche oder öffentlich zugänglichen Angebote wie Gastronomie, Einzelhandel, Kultur, Bildung, Soziales und Gesundheit in den Erdgeschosszonen, auf den Dachterrassen, in Eingangsbereichen und im Zentrum des Tucherparks zur Belebung beitragen.
  • Zwei geplante Kindertageseinrichtungen mit Kinderkrippen- und Kindergartengruppen sowie eine Horteinrichtung.
  • Im Zentrum zwischen Hilton-Hotel und den Bestandsgebäuden an der Ifflandstraße soll ein Platz mehr Aufenthaltsqualität bieten.
  • Im Norden soll die heutige Betriebssportanlage neugestaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Flächen sollen durch vielfältige Nutzungen, wie niederschwellige Sportangebote, der Erholung der Bevölkerung dienen und damit ein wichtiges Ziel des Regionalen Grünzugs stärken.
  • Die Qualitäten des Freiraums, insbesondere des zum Teil sehr wertvollen Baumbestands sollen bewahrt werden.
  • Die Allgemeine Grünfläche entlang der Tivolistraße bleibt als Zäsur zwischen Lehel und Tucherpark erhalten und soll als durchgehendes Entree in den Englischen Garten und in den Tucherpark aufgewertet werden. Neben ihrer gliedernden, aber auch verbindenden Funktion soll diese dabei ihre Funktion als Kaltluftbahn weiterhin erfüllen können.
  • Erhalt und Weiterentwicklung der Freiflächen im nördlichen Bereich und auf der östlichen Seite des Eisbachs.
  • Neue Wege entlang des Eisbachs.
  • Reduzierung des Autoverkehrs und mehr Durchlässigkeit für Fußgänger*innen und den Radverkehr.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 24. Mai mit 25. Juni 2024 auf folgenden Plattformen bzw. an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:

  • im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“. Dort besteht auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme online abzugeben. Die Beteiligungsplattform ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://bauleitplanung.muenchen.de,
  • im Internet unter www.muenchen.de/auslegung,
  • beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28 a), von Montag mit Freitag von 8 bis 18 Uhr
  • Bezirksinspektion Mitte, Tal 31
    (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr,
    Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
    Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr)
    Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/233-32400 möglich.
  • Mohr-Villa Freimann e.V., Situlistr. 75
    (Montag mit Freitag von 13 bis 16 Uhr)
    Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/324 32 64 möglich.
  • Stadtbibliothek im Motorama, Rosenheimer Str. 30-32
    (Dienstag mit Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089/233-772435 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.
  • Stadtbibliothek Schwabing, Hohenzollernstr. 16
    (Dienstag mit Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089/233-772432 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.
  • Stadtbibliothek Hasenbergl, Blodigstr. 4
    (Dienstag mit Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089/233-772421 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.

Auskünfte zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189 erhalten Sie auch unter der Telefonnummer 089/233-24921, per E-Mail unter plan.tucherpark@muenchen.de oder während der Dienstzeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/74 erhalten Sie unter der Telefonnummer 089/233-22562, per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de oder während der Dienstzeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 31, Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr und Freitag 9.30 bis 12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Äußerungen können während der Darlegungsfrist bis 25. Juni 2024 auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ sowie bei den oben genannten städtischen Dienststellen zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Anmeldung), schriftlich oder per E-Mail vorgebracht werden.

Die Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen geprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen. Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie im Internet unter:
www.muenchen.de/bauleitplanung

Erörterungsveranstaltung:
Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet während der Unterrichtungsfrist am Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr im Gymnasium Neufreimann, Ungererstraße 191, 80805 München statt. Alle interessierten Bürger*innen sind hierzu herzlich eingeladen.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“, das auf der o.g. digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ eingestellt ist bzw. bei den o.g. Stellen vor Ort zur Einsicht bereit liegt.

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Stadtplanung - Planungsgruppe Bezirk West (Stadtbezirk 11, 12 und 24)