Erklärung zur Barrierefreiheit:
Online-Dienste und Formulare

Diese Erklärung dokumentiert den Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der Online-Dienste und Formulare unter service.muenchen.de.

Geltungsbereich

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für die Online-Dienste unter service.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Der Time-Out einer Session wird nicht angezeigt und kann nicht verlängert werden.
  2. Die Tabulator-Reihenfolge ist bei Feldtabellen nicht schlüssig.
  3. Fremdsprachige Begriffe sind nicht als solche gekennzeichnet.

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Online-Dienste und konnte aufgrund der Komplexität der Anwendung noch nicht alle Services digital barrierefrei gestalten.

Alternative Zugangswege

Falls Sie auch hier auf einzelne Inhalte oder Funktionen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)
  • Erstellungsdatum: 29.4.2022
  • Letzte Aktualisierung: 30.1.2026

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: support.eogov@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, E- und Open Government

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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