Erklärung zur Barrierefreiheit:
Online-Dienste und Formulare
Diese Erklärung dokumentiert den Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der Online-Dienste und Formulare unter service.muenchen.de.
Geltungsbereich
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für die Online-Dienste unter service.muenchen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Der Time-Out einer Session wird nicht angezeigt und kann nicht verlängert werden.
- Die Tabulator-Reihenfolge ist bei Feldtabellen nicht schlüssig.
- Fremdsprachige Begriffe sind nicht als solche gekennzeichnet.
Begründung
Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Online-Dienste und konnte aufgrund der Komplexität der Anwendung noch nicht alle Services digital barrierefrei gestalten.
Alternative Zugangswege
Falls Sie auch hier auf einzelne Inhalte oder Funktionen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:
- E-Mail: support.eogov@muenchen.de
- Telefon: 089 115
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)
- Erstellungsdatum: 29.4.2022
- Letzte Aktualisierung: 30.1.2026
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.
Kontaktstelle
E-Mail: support.eogov@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, E- und Open Government
Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html