Strukturfördernde Maßnahmen 2025
Förderung für Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene und Freie Träger aller Sparten für eine Weiterentwicklung ihrer Einrichtung.
Ausschreibung
Sie möchten Ihre Einrichtung verändern, weiterentwickeln und zukunftssicher aufstellen? Sie möchten Transformationsprozesse anstoßen, resiliente Strukturen aufbauen oder haben Ideen, wie Sie sich besser vernetzen wollen? Dann könnte diese Förderung für Sie interessant sein.
Über die Förderung
Es werden nur projektunabhängige Ausgaben gefördert, insbesondere Maßnahmen die die Struktur-, Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Organisation stärken und weiterentwickeln.
Dazu zählen beispielsweise
- Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Inklusion, der Gleichstellung oder anderer gesellschaftlich drängender Aufgaben
- Optimierung der strategischen oder inhaltlichen Ausrichtung des Angebots (z.B. hinsichtlich der Zielgruppen, des Profils), Unterstützung bei strategischen Überlegungen (zum Beispiel zur kulturell-künstlerischen Entwicklung)
- Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, wie z.B. Nutzung möglicher Synergien, Sharing- (Räume, Material...) oder Wissenstransfer-Konzepte
- Qualifizierungsmaßnahmen für angestellte Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte mit längerfristigem Engagement, Kosten zum Besuch von Fachtagungen, Konferenzen und ähnlichen Anlässen mit Fach- und Netzwerkcharakter, Netzwerkveranstaltungen, Teamentwicklungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Außendarstellung der Organisation
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Maßnahmen zur Verbesserung der internen Struktur, z.B. Beratungskosten, einmalige Hardware- und Ausstattungskosten et cetera.
Die Förderung soll die Bewerbenden dabei unterstützen, sich im Laufe des Jahres strukturell besser aufzustellen und darf nicht durch bereits bestehende Fördermöglichkeiten des Kulturreferats oder Förderungen von Drittmittelgeber*innen, bzw. Eigenmitteln abgedeckt sein.
Hauptkriterien für die Auswahl sind eine langfristige Wirkung des Vorhabens, eine nachhaltige Weiterentwicklung sowie innovative strukturstärkende Maßnahmen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats der Landeshauptstadt München sowie die aktuellen Zuwendungsrichtlinien.
Nicht förderfähig sind:
- laufende Kosten oder zusätzliche Kosten, die innerhalb einer institutionellen Förderung finanziert werden können (unabhängig davon, ob diese empfangen wird oder nicht). Dazu gehören insbesondere alle dauerhaften Kosten, Kosten aus vertraglichen Verpflichtungen und Personalkosten, (z. B. Energie- und Nebenkosten, Mieten, Leasingverträge, Gehälter, Reinigung etc.)
- Kosten für kulturelle Projekte oder Programme
Bei Gewährung einer strukturfördernden Maßnahme gilt: Das Vorhaben ist bis zum 31. Dezember 2025 umzusetzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es können Förderungen zwischen 2.000 Euro und 15.000 Euro pro Organisation beantragt werden.
Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach den in der Kalkulation dargelegten förderfähigen Kosten und gegebenenfalls vorhandenen Eigen- und Drittmitteln.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbung muss bis 25. 01. 2025, 23:59 Uhr beim Kulturreferat eingegangen sein.
Voraussetzungen
Wer kann gefördert werden?
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Diese Förderung richtet sich an juristische Personen, zum Beispiel eingetragene Vereine oder gemeinnützige GmbHs im nicht-kommerziellen Kulturbereich aus München, sowohl solche, die bereits vom Kulturreferat (institutionell) gefördert werden, als auch bisher nicht Geförderte.
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Ebenso sind Initiativen und Gruppierungen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts antragsberechtigt, die bereits länger als 5 Jahre bestehen und deren Gesellschaftszweck nicht projektgebunden, sondern thematisch ausgerichtet ist, und/oder die konkret und belegbar die Gründung einer juristischen Person anstreben.
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Einzelpersonen (natürliche Personen) sind bei dieser Förderung nicht antragsberechtigt.
Benötigte Unterlagen
Die Bewerbung muss folgendes beinhalten:
- Maßnahmenbeschreibung
detaillierte und konkrete inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, das durch die Strukturförderung ermöglicht werden soll, maximal 2 Seiten
Beantworten Sie dabei folgende Fragen:- Mit welchem Vorhaben möchten Sie Ihre Organisation weiterentwickeln?
- Wie und in welchem Ausmaß unterstützt das Vorhaben nachhaltige Strukturen?
Was sind die langfristigen Ziele des Vorhabens? Welche Vorteile werden erwartet? - Was sind Ihre konkreten Schritte? Wie lautet Ihr Zeitplan für das Vorhaben?
- Wer ist noch involviert? Bilden Sie Kooperationen?
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Ausführliche Kalkulation des Vorhabens
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genaue Aufstellung der einzelnen Kostenposten
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eventuelle Angebote
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Die Maßnahmen müssen konkret benannt und beziffert werden. Die Förderung ist an diese konkreten Maßnahmen gebunden. Sollten Sie bereits eine institutionelle Förderung oder eine mehrjährige Projektförderung durch die LHM erhalten, legen Sie bitte dar, wie sich die Kosten für diese weitere Maßnahme davon abgrenzen und warum sie nicht oder nicht vollständig aus diesen Förderungen bestritten werden können.
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Kurze Information zu Ihrer Organisation
Bitte ordnen Sie ihre Organisation einem Bereich zu (Künste, Kulturelle Bildung, Stadtteilkultur, et cetera). Falls Sie bereits eine/n Ansprechpartner*in im Kulturreferat haben, schreiben Sie diese/n bitte hinzu.Bitte geben sie an, ob das konkrete Vorhaben vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Bitte schicken Sie uns die Bewerbung in einem PDF an strukturfoerderung.kult@muenchen.de
Beachten Sie dabei folgende Vorgaben
Betreff: „Bewerbung um Strukturförderung 2025“
Dateigröße: maximal 8 MB
Die Unterlagen müssen in einem einzigen PDF zusammengefasst sein.
PDF Dateibenennung: Ihre Institution_Bereich_Strukturfoerderung_2025
Bewerbungsfrist: 25. Januar 2025, 23:59 Uhr
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden oder Sie Ihre Daten nicht unverschlüsselt versenden wollen so können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall per Post versenden (es gilt das Datum des Eingangs bei der Landeshauptstadt München) an:
Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abteilung 3
Stichwort: Strukturförderung
Burgstr. 4
80331 München
Die Bewerbungen können alternativ, insbesondere zur Fristwahrung, in den Briefkasten beim Pförtner / Pförtnerin im Rathaus (Marienplatz 1, beim Fischbrunnen) bis Einsendeschluss eingeworfen werden.
Eine persönliche Abgabe im Kulturreferat ist nicht möglich!
Bei Rückfragen: Barbara von Jagow, strukturfoerderung.kult@muenchen.de
Digitale Beratungstermine
Digitale Beratungstermine (via webex)
Donnerstag, 19. Dezember 2024, 10 bis 11 Uhr
Zum Beratungstermin
Dienstag, 14. Januar 2025, 14 bis 15 Uhr
Zum Beratungstermin
Bearbeitungszeit
Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Strukturförderung (in der Regel im März) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Häufig gestellte Fragen
Mit dieser Förderung sollen Strukturen implementiert und unterstützt werden, die langfristig in den Organisationen/ Institutionen wirken, um diese für die Zukunft zu stärken. Dies soll sich auch in den geförderten Maßnahmen abbilden.
Nein. Dieses Förderprogramm ist nur für juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbHs).
Nein. Die Antragstellenden sind in München (S-Bahn Bereich) tätig.
Dürfen wir uns trotzdem bewerben?
Ja, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall rechtsverbindlich klären müssen, wer Ihre Gruppe vertritt.
Dürfen sich auch Gruppen und juristische Personen bewerben, die bisher nicht (institutionell) vom Kulturreferat gefördert werden?
Ja. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass auch hier keine laufenden Kosten gefördert werden können, die über eine institutionelle Förderung finanziert werden können (z.B. Miete, Personal, Programmmittel etc.)
Grundsätzlich: ja. Es darf sich jedoch nicht um reine Ersatzbeschaffungen handeln, d.h. es sollte mit der Anschaffung eine Verbesserung der Situation verbunden sein.
Falls bereits vorhanden, können Angebote beigelegt werden.
Honorare (z.B. für Berater*innen, Dienstleister*innen, Werkleistungen etc.) sind möglich.
Anteilige Personalkosten von angestellten Beschäftigten sind nicht förderfähig.
Wenn Ihre Institution / Organisation zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind in der Kalkulation nur die Nettobeträge anzugeben. Sollte kein Vorsteuerabzug möglich sein, können die Bruttobeträge kalkuliert werden.
Nein, es dürfen nur Maßnahmen beantragt werden, deren Realisierung zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen wurden.