Beurkundungen von Abstammungsverhältnissen, Unterhalt, Sorgerecht
Beurkundung von Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Unterhaltsansprüchen.
Beurkundungen von Abstammungsverhältnissen, Unterhalt und Sorgerecht
Öffnungszeiten, Termine und Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die die Beurkundung von Abstammungs- und Sorgeverhältnissen sowie Unterhaltsansprüchen betreffen.
Sofern uns alle zur Beurkundung erforderlichen Angaben, bzw. Unterlagen vorliegen, melden wir uns unaufgefordert telefonisch bei Ihnen, sobald wir Ihnen einen Termin anbieten können.
Ansprechpartner
Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des Kindes beziehungsweise der Mutter, wenn die Beurkundung vor der Geburt des Kindes erfolgt.
Die Beurkundung beim Stadtjugendamt München ist gebührenfrei.
Die Unterlagen, die zur Vorbereitung der Beurkundung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rubrik. Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch vereidigte Dolmetscherinnen oder Dolmetscher) benötigt. In besonderen Fällen können jeweils weitere Unterlagen erforderlich sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sollte eine beurkundungswillig Person nicht ausreichend deutsch verstehen, ist die Hinzuziehung einer Dolmetscherin / eines Dolmetschers beziehungsweise einer privaten sprachmittelnden Person erforderlich. (Bitte ebenfalls Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes vorlegen).
Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zur beurkundungswilligen Person bestehen.
» Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 34 KB)
im Zusammenhang mit Auskünften zur Beurkundung
» Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (PDF, 42 KB)
zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vorbereitung der von mir beantragten Beurkundung