Erörterung: Siedlung Ludwisgfeld

Am 15. Mai wird ab 19 Uhr im Bürgerhaus in Karlsfeld im Rahmen eines Erörterungstermins über die Planung zur Erweiterung der Siedlung Ludwigsfeld informiert.

Mi., 15.05.24, 19:00 Uhr  - Mi., 15.05.24, 21:00 Uhr

Bürgerhaus Karlsfeld, Allacher Straße 1, 85757 Karlsfeld

Erörterungstermin

Die Siedlung Ludwigsfeld soll erweitert werden. Geplant sind unter anderem 1.950 neue Wohnungen, Schulbauflächen und Einkaufsmöglichkeiten sowie neue öffentliche Grünflächen. Außerdem soll die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden.

Am Mittwoch, 15. Mai, lädt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu einem öffentlichen Erörterungstermin in das Bürgerhaus Karlsfeld ein. Ab 19 Uhr werden dort die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt. Anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich zu den Planungen zu äußern. Der Erörterungstermin ist Teil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs.

Hinweis: Der Einlass beginnt ab 18 Uhr. Das Bürgerhaus ist rollstuhlgerecht zugänglich, ein barrierefreies WC ist vorhanden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Adresse: Bürgerhaus Karlsfeld, Allacher Straße 1, 85757 Karlsfeld

Beteiligung der Öffentlichkeit

Von Freitag, 26. April, bis einschließlich Dienstag, 28. Mai 2024, liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Die Pläne auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ zu finden. Die Plattform bietet unter bauleitplanung.muenchen.de auch umfangreiche Möglichkeiten, sich zu der Planung zu äußern. Zudem können die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in der Bezirksinspektion Nord und in den Stadtbibliotheken Allach-Untermenzing und Hasenbergl eingesehen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter muenchen.de/auslegung.

Alle Interessierten erhalten auf diesem Weg die Möglichkeit, sich umfassend über die Planungen zu informieren und sich zu äußern. Die Fragen aus der Veranstaltung sowie Äußerungen, die bis zur oben genannten Frist in den städtischen Dienststellen vorgebracht werden, werden geprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.