Dienstleistungsfinder

8 Ergebnisse für "Verordnungsgesetz"

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume

Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.

Eichenprozessionsspinner-Befall melden

Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.

Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen

Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.

Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume

Wer in geschlossenen Räumen mit Marktpriviligien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Vorfälle mit gefährlichen Hunden

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

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