Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Rechtliche Grundlagen
Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sondernutzungsrichtlinien, Nr. 22 Anlage 1 Sondernutzungsgebührensatzung