Alkoholverbot am Hauptbahnhof bis 2028 verlängert

Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats hat das bestehende Konsum- und Mitführungsverbot alkoholischer Getränke um weitere vier Jahre verlängert.

23. April 2024

Pressemitteilung vom 23. April 2024

Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats hat heute beschlossen, das bestehende Verbot, alkoholische Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs zu konsumieren oder mitzuführen, bis 30. April 2028 zu verlängern.

Die Entscheidung basiert auf einem gesamtheitlichen Abwägungsprozess, unter Einbeziehung der Stellungnahmen, Meinungen und Forderungen der Sicherheitsbehörden, der Sozialträger und des Handels. Zudem wurden die Ergebnisse einer externen Studie zur Wirksamkeit des Alkoholverbots in die Entscheidung mit einbezogen.

Die Fortführung der Verordnung ist Teil einer umfassenden Strategie, die viele unterstützende und präventive Angebote wie den Begegnungsraum D3, aufsuchende Sozialarbeit und andere soziale Einrichtungen umfasst, um Personen mit Suchtproblemen Unterstützung zu bieten.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und erstreckt sich auf einen kleinen Teil des Stadtgebiets rund um den Hauptbahnhof, einschließlich des Bahnhofvorplatzes, der Bayerstraße und der Arnulfstraße. Der Alkoholkonsum auf Flächen außerhalb des genannten Bereichs bleibt möglich.

Nähere Regelungen zum Konsum in angrenzenden Parks und Grünanlagen werden durch die städtische Grünanlagensatzung definiert. (https://www.muenchen.info/dir/recht/810/810_20120615.htm).

Die Polizei und der Kommunale Außendienst der Landeshauptstadt München werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder und je nach Häufigkeit auch Aufenthaltsverbote.