Messungen in städtischen Gebäuden

Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) beauftragt in städtischen Gebäuden Messungen vor Nutzungsaufnahme (Freigabemessungen).

Messungen in städtischen Gebäuden

Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) beauftragt in städtischen Gebäuden Messungen vor Nutzungsaufnahme (Freigabemessungen), bei größeren Umbau-, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie zur Abklärung von Beschwerdefällen.

Wer misst?

Das RKU führt die Messungen nicht selbst durch. Beauftragt werden ausschließlich Ingenieurbüros/ Sachverständige, die bei der jährlichen Ausschreibung ihre Akkreditierung/ Sachkunde für den Untersuchungsbereich nachweisen konnten.

Wie wird gemessen?

Die Messungen erfolgen nach den aktuell gültigen, einschlägigen DIN Normen. Danach erfolgen die Freigabemessungen nach mindestens achtstündigem Verschluss der Räume (sogenannter Ausgleichszustand). Bei Schulen mit Lüftungsanweisung (Lüften nach jeder Schulstunde) werden die VOC-Messungen zusätzlich auch bei Nutzungsbedingungen (Lüften, eine Stunde Verschluss des Raumes, Messung) durchgeführt. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen werden die Messungen unter den in der DIN-Norm vorgegebenen Regelungen (Lüften, dreistündiger Betrieb der Lüftungsanlage, Messung) durchgeführt. Die Temperaturen sollten bei den Messungen im Bereich zwischen 20 bis 24 Grad Celsius liegen.

Was wird gemessen?

Bei Freigabemessungen werden Raumluftmessungen auf Formaldehyd und flüchtige organische Verbindungen (VOC - volatile organic compounds) durchgeführt.

Bewertung der Messwerte

Bewertung flüchtige organische Verbindungen (VOC):

Verbindliche bundeseinheitliche und toxikologisch abgeleitete Innenraumrichtwerte werden durch den beim Umweltbundesamt angesiedelten Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegt. Außer dem Grenzwert für Tetrachlorethen handelt es sich im Bereich Innenraumschadstoffe meist um Richtwerte bzw. Luftgüteleitwerte.

Rechtlich ist zu unterscheiden zwischen Grenzwerten, die in gesetzlichen Regelungen festgelegt wurden, und Richtwerten, die keine rechtliche Bindung besitzen und beispielsweise von Expertengremien abgeleitet werden.

Richtwert I (Vorsorgewert): Der Vorsorgerichtwert beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der bei einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch dann keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist.

Richtwert II (Eingriffswert): Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein.

Bewertung Formaldehyd:

Bundesweit gültiger Innenraumrichtwert: 0,08 ppm (ppm= parts per million, 1 Teil pro Million) WHO-Luftgüteleitwert: 0,08 ppm (Luftgüteleitwert: gesundheitlich-hygienisch begründeter Beurteilungswert)

Bewertung Krebserzeugende/ erbgutverändernde Stoffe

Der Einsatz derartiger Stoffe wird bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse ausgeschlossen, durch die Messungen zusätzlich kontrolliert.

Geruchsbelastung/ Aufenthaltsdauer/ sonstige Auffälligkeiten

Geruchseindruck oder bauliche/ nutzungsbedingte Besonderheiten werden durch das untersuchende Ingenieurbüro mit erfasst. Neubauten, die noch nicht ausreichend abgelüftet wurden, liegen bei Ihrer Fertigstellung häufig auf Stufe drei „hygienisch auffällig“. Werden bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen stark lösemittelhaltige Farben und Lacke eingesetzt, kann sogar der Bereich von Stufe vier oder fünf erreicht werden („hygienisch bedenklich“ bzw. „hygienisch inakzeptabel“). In diesem Fall ist das richtige Ablüftverhalten besonders wichtig. Führt man dies ordnungsgemäß durch, legt sich der Wert sehr schnell.

Für städtische Gebäude gibt es genaue Vorgaben für die Verwendung möglichst umweltschonender und schadstoffarmer Produkte.

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