Ağaç kesimi - Koruma altındaki ağaç türleri
In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Açıklama
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt folgende Bäume:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
- Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Obstbäume (dies trifft nicht zu auf Holzbirne, Holunder, Holzapfel, Vogelkirsche, Hasel und Walnuss).
- Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang), die festgesetzt und gepflanzt wurden.
Gerekli belgeler
- Einzelfällungsantrag
- Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Baumbestandserklärung und Baumbestandsplan als Bauvorlage
Yasal dayanak
Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz
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