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Wohn-Sitz abmelden

Hier können Sie lesen,
wann Sie Ihren Wohn-Sitz in München abmelden müssen.

Der Wohn-Sitz ist der Ort, wo Sie wohnen

Comic. Das Bild zeigt eine Wohnung. Man sieht an der einen Wand eine Küchenzeile. Vorne steht eine Esstisch mit zwei Stühlen. An der anderen Wand steht ein Sofa. Vor dem Sofa stehen ein Tisch und ein Sessel.

Zum Beispiel:

  • eine Wohnung
  • ein Haus
  • ein Wohn-Heim

Es gibt 2 Arten von Wohn-Sitz

Comic. Das Bild zeigt einen Personalausweis.

Ihr Haupt-Wohn-Sitz ist dort,
wo Ihre Haupt-Wohnung ist.
In der Haupt-Wohnung wohnen Sie am meisten.
Die Adresse steht auf Ihrem Personal-Ausweis.

Vielleicht haben Sie auch noch einen Neben-Wohn-Sitz.
Ein Neben-Wohn-Sitz ist dort,
wo Sie eine Neben-Wohnung haben.
Eine Neben-Wohnung ist eine zweite Wohnung.
Die Neben-Wohnung kann in München sein.
Die Neben-Wohnung kann auch in einer anderen Stadt in Deutschland sein.
In der Neben-Wohnung wohnen Sie auch manchmal.

Zum Beispiel:

  • eine Ferien-Wohnung
  • bei Ihren Eltern

Wer muss seinen Haupt-Wohn-Sitz in München abmelden?

Sie müssen Ihren Haupt-Wohn-Sitz in München nur dann abmelden:

  • Wenn Sie keinen festen Wohn-Sitz mehr haben.
    Keinen festen Wohn-Sitz haben bedeutet:
    Ein Mensch hat keine eigene Wohnung.
    Der Mensch ist wohnungslos.
  • Oder wenn Sie ins Ausland ziehen.

Wer muss seinen Neben-Wohn-Sitz abmelden?

Wenn Sie Ihre Neben-Wohnung auflösen.
Eine Neben-Wohnung auflösen bedeutet:
Sie möchten keine Neben-Wohnung mehr haben.
Sie haben die Neben-Wohnung zum Beispiel gekündigt.
Sie ziehen aus der Neben-Wohnung aus.
Diese Neben-Wohnung gibt es nicht mehr.

Ab wann können Sie Ihren Wohn-Sitz abmelden?

Comic. Das Bild zeigt einen Umzug. Man sieht zwei Männer, die eine Couch in einen Transporter einladen. Beim Transporter stehen noch zwei Kartons.

Sie können sich abmelden:
Eine Woche vor dem Auszug.
Aber nicht schon früher.
Zum Beispiel:
Sie leben in München.
Sie ziehen am 14. Mai nach Österreich.
Dann können Sie die Wohnung in München ab dem 7. Mai abmelden.
Das ist 1 Woche vor Ihrem Auszug.

Bis wann müssen Sie Ihren Wohn-Sitz abmelden?

Sie haben nach dem Auszug 2 Wochen Zeit.
Zum Beispiel:
Sie leben in München.
Sie haben eine Neben-Wohnung in Ulm.
Sie ziehen zum 14. Mai aus Ihrer Neben-Wohnung in Ulm aus.
Dann müssen Sie die Neben-Wohnung bis zum 28. Mai abmelden.
Das sind 2 Wochen nach Ihrem Auszug.

Wie melden Sie Ihren Wohn-Sitz ab?

Dafür gibt es 2 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro

Comic. Das Bild zeigt einen Brief. Der Brief steckt halb in einem Briefumschlag.

Das Bürger-Büro gehört zu dem Kreis-Verwaltungs-Referat.
Das Kreis-Verwaltungs-Referat ist eine Behörde bei der Stadt München.
Eine Behörde ist ein Amt.

Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie:
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat.
Die Adresse von dem Kreis-Verwaltungs-Referat ist:
Kreis-Verwaltungs-Referat
Haupt-Abteilung 2
Bürgerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80337 München

Sie stecken diese Dinge in den Brief-Umschlag:

  • Das Abmelde-Formular.
    Sie klicken auf den Link zu dem Abmelde-Formular.
    Dann kommen Sie automatisch zu dem Abmelde-Formular.
    Drucken Sie das Abmelde-Formular aus.
    Link zu dem Abmelde-Formular
    Achtung:
    Das Formular ist in schwerer Sprache.
    Sie müssen das Formular ausfüllen.
    Dabei darf Ihnen jemand helfen.
    Sie müssen das Formular unterschreiben.
  • Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis.
    Oder eine Kopie von Ihrem Reise-Pass.
    Sie haben keinen deutschen Ausweis?
    Dann braucht das Amt das von Ihnen:
    Eine Kopie von dem Pass von Ihrem Heimat-Land.
    Wichtig:
    Sie müssen immer alle Seiten von dem Ausweis kopieren.

Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.

Möglichkeit 2: Sie gehen dafür selbst in ein Bürger-Büro

Das Bild zeigt einen Computerbildschirm und eine Hand mit einer Maus. Auf dem Bildschirm steht: Für mehr Informationen klicken sie hier. Das Wort hier ist in blauer Farbe geschrieben. Die blaue Farbe zeigt einen Link an.

Es gibt in München 6 Bürger-Büros.
Sie können sich eines aussuchen.
Lesen Sie unsere Informationen
zu den Bürger-Büros.
Klicken Sie auf den Link zu den Infos
zu den Bürger-Büros.
Dann kommen Sie gleich zu den Informationen.
Dort stehen alle Adressen und Öffnungs-Zeiten.
Für jedes Bürger-Büro.

Sie brauchen vorher einen Termin im Bürger-Büro

Comic. Das Bild zeigt ein Telefon.

Sie können den Termin am Telefon ausmachen.
Das ist die Telefon-Nummer:
0 89 – 23 39 60 00

Sie erreichen die Telefon-Nummer am
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:
Immer von 7.30 Uhr morgens bis 15.30 Uhr nachmittags
Freitag:
Von 7.30 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags

Sie sprechen dann mit einem Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter will wissen:

  • Sie brauchen einen Termin zum Abmelden.
  • Ihren Nach-Namen
  • Ihren Vor-Namen
  • Ihre Adresse in München
  • Ihre Telefon-Nummer
  • In welches Bürger-Büro wollen Sie gehen?
  • Wann haben Sie Zeit für einen Termin bei dem Bürger­-Büro?

Dann gibt Ihnen der Mitarbeiter von dem Bürger­-Büro einen Termin.

Sie müssen diese Dinge zu dem Termin mitbringen

Comic. Das Bild zeigt einen Personalausweis.
  • Sie müssen Ihren Personal-Ausweis mitbringen.
    Wenn Sie einen Personal-Ausweis haben.
  • Sie müssen Ihren Reise-Pass mitbringen.
    Wenn Sie einen Reise-Pass haben.
  • Sie haben keinen deutschen Ausweis?
    Dann braucht das Bürger-Büro das von Ihnen:
    Ihren Ausweis von Ihrem Heimat-Land.

Wollen Sie Ihre ganze Familie abmelden?

Comic. Das Bild zeigt eine Familie. Man sieht Mutter, Vater und ein Kind.

Dafür gibt es auch 2 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro

Sie stecken diese Dinge in den Brief-Umschlag:

  • Das Abmelde-Formular.
    Für 4 Personen genügt 1 Abmelde-Formular.
    Hat Ihre Familie mehr als 4 Personen?
    Dann brauchen Sie noch ein Abmelde-Formular.
  • Eine Kopie vom Ausweis von allen Familien-Mitgliedern.

Möglichkeit 2: Sie gehen dafür selbst in ein Bürger-Büro

Es muss nicht die ganze Familie ins Bürger-Büro kommen.
Es genügt, wenn eine Person in das Bürger-Büro kommt
und unterschreibt.
Diese Person muss 16 Jahre alt sein.
Oder älter.

Die Person muss diese Dinge mitbringen:

  • Die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern.
    Ausweise sind:
    Personal-Ausweis
    Reise-Pass
    Kinder-Reise-Pass
  • Sie haben keinen deutschen Ausweis?
    Dann bringen Sie mit:
    Die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern von Ihrem Heimat-Land.

Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer?

Das Bild zeigt eine Richterin bei einer Verhandlung. Sie trägt ihre Arbeitskleidung und hält einen Hammer in der Hand. Neben ihr liegen Gesetzbücher auf dem Tisch.

Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen.
Vielleicht hat der gesetzliche Betreuer das
Aufenthalts‐Bestimmungs‐Recht.
Das bedeutet:
Der gesetzliche Betreuer kann entscheiden, wo Sie wohnen.
Dann muss der gesetzliche Betreuer Sie im Bürger‐Büro abmelden.
Und er muss nachweisen:
Ich bin der gesetzliche Betreuer für diese Person.
Zum Beispiel mit dem Schreiben vom Gericht.
Das Schreiben vom Gericht bestätigt:
Jemand ist der gesetzliche Betreuer von einer anderen Person.

Wann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung?

Comic. Das Bild zeigt ein Amt.

Das kommt darauf an:
Sie gehen selber in das Bürger-Büro?
Dann bekommen Sie die Abmelde-Bestätigung sofort.

Sie schicken einen Brief an das Bürger-Büro?
Dann bekommen Sie von dem Bürger-Büro einen Brief.
In dem Brief ist die Abmelde-Bestätigung.
Das Bürger-Büro schickt den Brief an die Adresse von Ihrer Haupt-Wohnung.
Es dauert 3 bis 4 Wochen, bis der Brief kommt.
Das ist wichtig, wenn Sie ins Ausland ziehen:
Schreiben Sie Ihre genaue Adresse im Ausland in Ihren Brief.
Das Bürger-Büro schickt die Abmelde-Bestätigung an diese Adresse.

Kostet die Abmeldung etwas?

Nein.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Sie müssen nichts bezahlen.

Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe

Der Original-Text stammt von dem
Kreis-Verwaltungs-Referat München.

Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.

Der Text ist bearbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.

Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.

Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von
© Inga Kramer, www.ingakramer.de (Computerbildschirm mit Link).

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu

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