Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
Sind Sie schwanger?
Aber Sie möchten nicht schwanger sein?
Dann kann Sie die Beratungs-Stelle für Schwangere beraten.
So können wir Sie unterstützen:
Sie denken wahrscheinlich über viele Probleme nach.
Zum Beispiel über diese Dinge:
- Vielleicht ist Ihre Schwangerschaft ein großes Problem für Sie.
Sie wissen nicht, wie Sie das schaffen sollen. - Vielleicht wollen Sie kein Kind bekommen.
- Vielleicht wissen Sie nicht,
wie Sie sich entscheiden sollen.
Möchten Sie das Baby bekommen?
Oder möchten Sie das Baby nicht bekommen?
Vielleicht soll niemand wissen, dass Sie schwanger sind?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Beratungs-Stelle für Schwangere
- helfen Ihnen, eine gute Entscheidung zu treffen.
Damit ist die richtige Entscheidung für Sie gemeint. -
beraten Sie, wenn Sie das Baby bekommen möchten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen ihnen zum Beispiel, wo Sie Hilfe bekommen. -
beraten Sie, wenn Sie das Baby nicht bekommen möchten.
Die Beratung heißt: Schwangerschafts-Konflikt-Beratung
Ein Konflikt ist ein Problem.
Ein Konflikt kann ein Problem zwischen 2 Menschen sein.
Ein Mensch kann auch einen Konflikt mit sich selbst haben.
Weil der Mensch für etwas verschiedene Möglichkeiten hat.
Und jede Möglichkeit hat Vorteile und Nachteile.
Dann muss sich der Mensch entscheiden.
Das ist manchmal schwierig.
Zum Beispiel:
Sie müssen sich entscheiden:
Möchten Sie das Baby bekommen?
Oder möchten Sie das Baby nicht bekommen?
Das sind die verschiedenen Möglichkeiten.
Vielleicht wissen Sie nicht,
wie Sie sich entscheiden sollen.
Und Sie machen sich deshalb viele Sorgen.
Das ist ein Schwangerschafts-Konflikt.
Sie können in der Beratung über alles reden.
Die Beratung kann Ihnen helfen,
eine Entscheidung zu treffen.
Dann können Sie sich selbst gut entscheiden.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Beratung ist vertraulich.
Vertraulich bedeutet:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Beratungs-Stelle für Schwangere erzählen nichts weiter.
Egal was Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen.
Sie müssen nicht Ihren Namen sagen.
Sie können zur Beratung Ihren Partner mitbringen.
Oder Ihre Partnerin.
Oder eine andere Person.
Zum Beispiel eine gute Freundin.
Oder Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.
Sie brauchen vorher einen Termin.
Vielleicht brauchen Sie Leichte Sprache?
Sagen Sie uns das.
Oder schreiben Sie uns das.
Wenn Sie den Termin vereinbaren.
Dann beraten wir Sie bei Ihrem Termin in Leichter Sprache.
Vielleicht können Sie wenig Deutsch sprechen?
Sagen Sie uns das.
Oder schreiben Sie uns das.
Wenn Sie den Termin vereinbaren.
Und sagen oder schreiben Sie uns,
was Ihre Mutter-Sprache ist.
Wir können dann für Ihren Termin einen Dolmetscher besorgen.
Oder eine Dolmetscherin.
Dolmetscher können übersetzen.
Dolmetscher ist ein Beruf.
Dolmetscher übersetzen zum Beispiel in andere Sprachen.
Der Dolmetscher ist für Sie kostenlos.
Vielleicht sind Sie gehörlos?
Dann schreiben Sie uns das.
Wenn Sie den Termin vereinbaren.
Wir können dann für Ihren Termin einen Gebärden-Sprach-Dolmetscher besorgen.
Oder eine Gebärden-Sprach-Dolmetscherin.
Gebärden-Sprache ist die Sprache von Menschen mit Hör-Behinderung.
Gebärden-Sprachen macht man mit Bewegungen.
Die Bewegungen macht man zum Beispiel mit den Händen.
Und dem Oberkörper.
Es gibt viele verschiedene Gebärden-Sprachen
Der Dolmetscher kann die Deutsche Gebärden-Sprache.
Der Dolmetscher übersetzt für Sie.
Wenn Sie gehörlos sind.
So einen Dolmetscher nennt man Gebärden-Sprach-Dolmetscher.
Der Gebärden-Sprach-Dolmetscher ist für Sie kostenlos.
Machen Sie bald einen Termin bei der Beratungs-Stelle aus
Vielleicht entscheiden Sie sich gegen die Schwangerschaft.
Das heißt:
Sie wollen das Kind nicht haben.
Und Sie wollen nicht mehr schwanger sein.
- Dann können Sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen.
Ein anderes Wort für Schwangerschafts-Abbruch ist Abtreibung.
Im Gesetz steht:
Ein Schwangerschafts-Abbruch geht nur in den ersten 12 Wochen von der Schwangerschaft.
Danach können Sie keinen Schwangerschafts-Abbruch mehr machen. - Nur eine Ärztin darf den Schwangerschafts-Abbruch machen.
Oder ein Arzt.
Das bedeutet:
Die Ärztin oder der Arzt beendet die Schwangerschaft.
Sie sind nach einem Schwangerschafts-Abbruch nicht mehr schwanger.
Aber Sie können später wieder schwanger werden. - Im Gesetz steht:
Sie müssen der Ärztin eine Bescheinigung geben.
Oder dem Arzt.
Die Bescheinigung heißt Beratungs-Schein.
Nach der Beratung können wir Ihnen den Beratungs-Schein geben.
Wenn Sie einen Schwangerschafts-Abbruch machen möchten.
Dafür müssen Sie uns Ihren Namen sagen.
Wir können Ihnen auch helfen, eine Ärztin oder einen Arzt zu finden.
Kontakt
Die Beratungs-Stelle für Schwangere ist im Gesundheits-Referat.
Das Gesundheits-Referat ist ein Amt von der Stadt München.
Die Adresse ist:
Bayerstraße 28a
80335 München
Das Gesundheits-Referat hat einen barrierefreien Eingang.
Das heißt:
Menschen im Rollstuhl können einfach hineinkommen.
Die Beratungs-Stelle für Schwangere ist im Raum Nummer 2014 im zweiten Stock.
Es gibt einen Aufzug in den zweiten Stock.
Sie brauchen vorher einen Termin.
Sie müssen den Termin vereinbaren.
Sie können uns dafür anrufen.
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie mit der Computer-Maus auf den Link.
Dann kommen Sie zu einer neuen Internet-Seite.
Auf der Seite finden Sie
- die Telefon-Nummer von der Beratungs-Stelle für Schwangere
- die E-Mail-Adresse von der Beratungs-Stelle für Schwangere
Das ist der Link:
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Gesundheits-Referat.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
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Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu