Laufende Verfahren im Umweltbereich

Amtliche Bekanntmachung zu laufenden Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

Verfahren nach Bayerischem Naturschutzgesetz

FFH-Lebensraumtypenmonitoring von 2026 bis 2028

Zwischen 2026 und 2028 untersucht das Bayerische Landesamt für Umwelt in München Flächen, um den Erhaltungszustand der verschiedenen Lebensraumtypen der Natur zu erfassen.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Zustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die regelmäßig untersucht werden müssen. Die Probeflächen liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten.

Im Münchner Stadtgebiet befinden sich die Probeflächen der verschiedenen Lebensraumtypen an und in der Isar. Diese Probeflächen werden im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 besichtigt und bewertet. Genaue Termine dafür können aus arbeits- und wettertechnischen Gründen vorab nicht festgelegt werden.

Die Untersuchungen haben keine Auswirkungen für die Grundeigentümer*innen und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flächen.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten offener Landflächen ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Waldgebiete und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz (Kontakt: naturschutz.rku@muenchen.de) zur Verfügung.

Der Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Zustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I, II und IV der Richtlinie) zu überwachen. Dies geschieht in Form eines Monitorings in und um von FFH-Gebieten. Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete sind besonders geschützte Naturflächen.

Gemäß Artikel 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings beinhaltet. Die Europäische Kommission bewertet auf Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Richtlinie.

Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

MAD Recycling GmbH, Freimanner Bahnhofstr. 24, 80807 München

Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, können Sie unter dem nachfolgenden Link aufrufen:

Öffentliche Auslegung des Antrags und der Antragsunterlagen der MAD Recycling GmbH

Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz

Es laufen derzeit keine zu veröffentlichenden Verfahren.

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