Wählen bei der Kommunal-Wahl in München
Sie wollen bei der Kommunal-Wahl in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.
Welche Personen dürfen in München bei der Kommunal-Wahl wählen?
Dafür gibt es mehrere Regeln.
Die Regeln sind:
- Die Person muss mindestens seit dem 8. Januar 2026 in München wohnen.
Mit Wohnen ist hier gemeint:
gemeldet.
Das heißt:
Man hat seine Wohnung beim Einwohner-Melde-Amt angemeldet.
Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt. - Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Person muss einen deutschen Pass haben.
Oder einen Pass von einem anderen EU-Land.
EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Andere EU-Länder sind:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Erfüllen Sie diese Regeln am 8. März 2026?
Dann dürfen Sie in München wählen.
Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Man sagt auch:
Sie sind wahlberechtigt.
Wahlberechtigt bedeutet hier:
Sie dürfen bei der Kommunal-Wahl mitwählen.
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt schickt Ihnen die Wahl-Benachrichtigung
automatisch mit der Post nach Hause.
Jede Person darf selbst entscheiden,
- ob sie wählen möchte
- und wie sie wählen möchte.
Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie
Informationen zur Wahl-Benachrichtigung.
Menschen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt
Das gilt seit dem Jahr 2019 für alle Wahlen.
Wahlberechtigt bedeutet hier:
Menschen mit einer vollen Betreuung dürfen bei der Kommunal-Wahl mitwählen.
Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.
Das heißt:
Eine Person darf nicht mehr über alle Dinge selber entscheiden.
Ihr hilft bei den Entscheidungen eine andere Person.
Die andere Person ist zum Beispiel eine gesetzliche Betreuerin.
Oder ein gesetzlicher Betreuer.
Zum Beispiel:
- für alles, was mit Geld zu tun hat
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
Und bei Entscheidungen,
wofür man Geld ausgibt. - für die Gesundheit
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Der gesetzliche Betreuer hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
Und entscheidet zum Beispiel,
welche Behandlung gemacht wird. - für Verträge
Der gesetzliche Betreuer muss dann zum Beispiel
den Miet-Vertrag unterschreiben.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).
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