Wählen in München
Sie wollen den Migrations-Beirat in München wählen?
Hier bekommen Sie alle Informationen.
Welche Personen dürfen den Migrations-Beirat in München wählen?
Dafür gibt es mehrere Regeln.
Die Regeln sind:
-
Die Person muss die meiste Zeit
in München leben.
Mindestens seit dem 22. Mai 2026. -
Die Person muss in München gemeldet sein.
Das heißt:
Man hat seine Wohnung beim Einwohner-Melde-Amt angemeldet.
Damit weiß jetzt das Amt genau, dass man in München wohnt. -
Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
-
Die Person muss den Pass von einem anderen Land
als Deutschland haben.
Erfüllen Sie diese Regeln am 22. November 2026?
Dann dürfen Sie den Migrations-Beirat in München wählen.
Sie dürfen Ihre Stimme abgeben.
Man sagt auch:
Sie sind stimmberechtigt.
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung.
Das Wahl-Amt schickt Ihnen die Wahl-Benachrichtigung
automatisch mit der Post nach Hause.
Jede Person darf selbst entscheiden,
- ob sie wählen möchte
- und wie sie wählen möchte.
Was ist eine Wahl-Benachrichtigung?
Klicken Sie auf den Link.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf der Seite finden Sie Informationen
zur Wahl-Benachrichtigung.
Wichtig
Manche Personen mit einem deutschen Pass dürfen den Migrations-Beirat wählen.
- Personen mit 2 Pässen:
Einem deutschen Pass.
Und dem Pass von einem anderen Land. - Personen, die früher den Pass von einem anderen Land gehabt haben.
Sie wollen für immer in Deutschland bleiben.
Sie haben die deutsche Staats-Bürgerschaft angenommen.
Das bedeutet:
Sie haben jetzt nur noch einen deutschen Pass.
Sie haben den deutschen Pass nach dem 22. November 2014 bekommen.
Und nicht vorher.
Diese Personen bekommen die Wahl-Benachrichtigung nicht automatisch zugeschickt.
Diese Personen müssen einen Antrag bei dem Wahl-Amt stellen
Der Antrag heißt Aufnahme in das Wähler-Verzeichnis.
Für den Antrag gibt es ein Formular.
Klicken Sie auf den Link zu dem Formular.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Formular.
Drucken Sie das Formular aus.
Link zu dem Formular
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Sie rufen das Wahl-Amt an.
Sie sagen:
- Ihren Nach-Namen
- Ihren Vor-Namen
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Wohn-Adresse.
Ihre Wohn-Adresse ist:
Straße, Haus-Nummer, Postleit-Zahl und Ort
Und Sie sagen:
Ich möchte das Formular für die Aufnahme in das Wähler-Verzeichnis bekommen.
Die Telefon-Nummer von dem Wahl-Amt ist:
0 89 - 23 39 62 33
Sie erreichen das Wahl-Amt dann:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:
Immer von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.
Und von 13 Uhr mittags bis 15 Uhr nachmittags. - Freitag:
Von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.
2. Sie schreiben dem Wahl-Amt eine E-Mail.
Sie schreiben in der E-Mail:
- Ihren Nach-Namen
- Ihren Vor-Namen
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Wohn-Adresse.
Ihre Wohn-Adresse ist:
Straße, Haus-Nummer, Postleit-Zahl und Ort
Und Sie schreiben:
Ich möchte das Formular für die Aufnahme in das Wähler-Verzeichnis bekommen.
Die E-Mail-Adresse von dem Wahl-Amt ist:
briefwahl.kvr@muenchen.de
Dann schickt Ihnen das Wahl-Amt das Formular mit der Post zu.
Dabei darf Ihnen jemand helfen.
Sie müssen das Formular selber unterschreiben.
Sie müssen das Formular in einen Brief-Umschlag stecken.
Sie müssen die Adresse von dem Wahl-Amt auf den Brief-Umschlag schreiben.
Die Adresse von dem Wahl-Amt ist:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstraße 19
80337 München
Sie müssen eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Dann schicken Sie das Formular an das Wahl-Amt.
Danach bekommen Sie die Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Personen mit einer vollen Betreuung sind wahlberechtigt.
Das gilt seit dem Jahr 2019 gilt für alle Wahlen.
Wahlberechtigt bedeutet hier:
Personen mit einer vollen Betreuung dürfen den Migrations-Beirat in München wählen.
Volle Betreuung bedeutet:
Rechtliche Betreuung in allen Lebens-Bereichen.
Das heißt:
Eine Person darf nicht mehr über alle Dinge selber entscheiden.
Ihr hilft bei den Entscheidungen eine andere Person.
Die andere Person ist zum Beispiel eine gesetzliche Betreuerin.
Oder ein gesetzlicher Betreuer.
Zum Beispiel:
-
für alles, was mit Geld zu tun hat
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Eine andere Person hilft beim Einteilen von Geld.
Und bei Entscheidungen,
wofür man Geld ausgibt. -
für die Gesundheit
Damit ist zum Beispiel gemeint:
Der gesetzliche Betreuer hilft bei Gesprächen mit einem Arzt.
Und entscheidet zum Beispiel,
welche Behandlung gemacht wird. -
für Verträge
Der gesetzliche Betreuer muss dann zum Beispiel
den Miet-Vertrag unterschreiben.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Wahl-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München
Der Text ist überarbeitet von sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von der Prüfgruppe einfach g`macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder kommen von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Bildschirm mit Link).
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